§ 1159 ABGB — Kündigungsfrist im Dienstverhältnis

Berechnen Sie die Kündigungsfrist im Dienstverhältnis nach § 1159 ABGB. Geben Sie Ihre Dienstzeit ein — der Rechner zeigt die exakte Kündigungsfrist in Monaten, Wochen und Tagen, gestaffelt nach dem Öffentlichen Angestelltengesetz.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kündigungsfrist im Dienstverhältnis nach § 1159 ABGB

Gesetzliche Grundlage

Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt in § 1159 die Kündigungsfristen im Dienstverhältnis. Diese gesetzlichen Fristen stellen Mindeststandards dar, die nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verändert werden dürfen. Die Staffelung richtet sich ausschließlich nach der Dauer des ununterbrochenen Dienstverhältnisses.

Staffelung der Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 1159 ABGB gliedern sich wie folgt: In den ersten 6 Monaten beträgt die Frist 2 Wochen. Nach 6 Monaten bis zum ersten Dienstjahr verlängert sie sich auf 1 Monat. Nach einem Jahr bis zwei Jahre beträgt sie 2 Monate, nach zwei bis fünf Jahren 3 Monate, nach fünf bis zehn Jahren 4 Monate, nach zehn bis fünfzehn Jahren 5 Monate und nach fünfzehn Jahren schließlich 6 Monate.

Berechnung des Kündigungszeitpunkts

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats zu laufen, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Dies bedeutet, dass bei einer Kündigung während des laufenden Monats die Frist erst am Monatsende zu laufen beginnt. Der Rechner zeigt Ihnen den nächsten möglichen Kündigungstermin an, der sich aus der aktuellen Frist ergibt.

Abweichende Regelungen

Obwohl § 1159 ABGB klare Fristen vorgibt, können Kollektivverträge oder Einzelverträge günstigere (längere) Fristen vorsehen. Viele Kollektivverträge sehen für ihre Branchen deutlich längere Kündigungsfristen vor, die dann zur Anwendung kommen. Eine vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Mindestfrist ist unwirksam.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist nach § 1159 ABGB

Welche Kündigungsfrist gilt nach § 1159 ABGB?

Die Kündigungsfrist beträgt bei bis zu 6 Monaten 2 Wochen, bei 6–12 Monaten 1 Monat, bei 1–2 Jahren 2 Monate, bei 2–5 Jahren 3 Monate, bei 5–10 Jahren 4 Monate, bei 10–15 Jahren 5 Monate und bei über 15 Jahren 6 Monate.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Kündigungsfrist beginnt grundsätzlich am Ende des Monats zu laufen, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Wenn Sie beispielsweise am 15. März kündigen und eine Frist von 3 Monaten haben, endet das Dienstverhältnis am 30. Juni.

Gilt § 1159 ABGB auch für Arbeiter?

§ 1159 ABGB gilt für alle Dienstverhältnisse im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für Arbeiter gelten jedoch zusätzlich die Bestimmungen des ArbVG (Arbeiterkammergesetz) und oft günstigere kollektivvertragliche Regelungen.

Kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert werden?

Ja, Einzelverträge oder Kollektivverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen. Eine Verkürzung ist nur wirksam, wenn sie für den Dienstnehmer günstiger ist als die gesetzliche Mindestfrist.

Was passiert nach Ende der Kündigungsfrist?

Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet das Dienstverhältnis. Der Dienstnehmer hat Anspruch auf das ausständige Gehalt, allfällige Urlaubsabgeltung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Abfertigung.

Verwandte Rechner

ABGB § 1159 Kündigungsfrist Rechner 2026 (AT) | RuleCalc | RuleCalc