§ 2 BEEG

Als Selbständige/r oder Freiberufler Elterngeld berechnen ist komplexer als bei Angestellten. Unser Rechner ermittelt Ihren Elterngeldanspruch auf Basis des durchschnittlichen Nettogewinns der letzten 12 Monate — mit 65–67% Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag nach § 2 BEEG und optionaler ElterngeldPlus-Berechnung.

Elterngeld Selbständige Rechner

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Elterngeld für Selbständige 2026 — Berechnung und Antragshinweise

Elterngeld für Selbständige — Besonderheiten im Überblick

Während Angestellte beim Elterngeld auf Gehaltsabrechnungen zurückgreifen können, haben Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende einen eigenen Bemessungsweg. Grundlage ist der steuerlich ermittelte Gewinn der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat, von dem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Das Ergebnis ist das für das Elterngeld relevante Nettoeinkommen.

Berechnung nach § 2 BEEG

Das Elterngeld beträgt 67% des relevanten Nettoeinkommens, wenn dieses monatlich bis zu 1.200 € beträgt. Bei höherem Nettoeinkommen sinkt die Ersatzrate auf 65%. Der Betrag ist nach unten auf 300 € monatlich begrenzt (Sockelsteigerung für alle, auch ohne vorheriges Einkommen) und nach oben auf 1.800 € monatlich. Das Elterngeld wird grundsätzlich für 12 Monate gewährt (14 Monate, wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt — sogenannte Partnermonate).

ElterngeldPlus — flexibler für Selbständige

Das ElterngeldPlus (§ 4a BEEG) wurde 2015 eingeführt und ist besonders für Selbständige interessant, die nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen können. Es beträgt die Hälfte des normalen Elterngeldes, kann aber doppelt so lange bezogen werden. Damit ist eine Verlängerung von 12 auf 24 Monate (bzw. 14 auf 28 mit Partnermonaten) möglich. Zusätzlich gilt für ElterngeldPlus-Bezieher die 32-Stunden-Grenze für die Teilzeittätigkeit als günstigere Berechnungsbasis.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

Der Elterngeldantrag muss spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Geburt des Kindes gestellt werden. Selbständige sollten möglichst frühzeitig ihren aktuellen Steuerbescheid vorlegen. Falls dieser noch nicht vorliegt, kann vorläufig anhand einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung berechnet werden, der Bescheid wird dann aber nachträglich korrigiert. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Elterngeldstelle (meist beim Versorgungsamt oder Landratsamt) ist empfehlenswert.

Häufige Fragen zum Elterngeld für Selbständige

Wie wird das Elterngeld für Selbständige berechnet?

Das Elterngeld für Selbständige berechnet sich nach § 2 BEEG auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) abzüglich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Elterngeldanspruch beträgt 65% (Netto über 1.200 €) oder 67% (Netto bis 1.200 €) des so ermittelten Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat.

Was ist der Bemessungszeitraum für Selbständige?

Nach § 2b Abs. 2 BEEG gilt für Selbständige der steuerliche Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) als Bemessungszeitraum — also der letzte abgeschlossene Steuerbescheid. Das Finanzamt ermittelt den Gewinn, von dem Steuern und SV-Beiträge abgezogen werden. Dies kann kompliziert werden, wenn das Geschäftsjahr stark schwankt. Tipp: Der genaue Bemessungszeitraum kann individuell variieren — eine Beratung beim Elterngeldstelle empfiehlt sich.

Was ist ElterngeldPlus und wann lohnt es sich?

ElterngeldPlus (§ 4a BEEG) ist die halbe Höhe des normalen Elterngeldes, aber mit doppelter Bezugsdauer. Es lohnt sich besonders für Selbständige, die während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, da auch während des Bezugs ein Teilzeiteinkommen bis zu 32 Stunden/Woche erlaubt ist, ohne den Anspruch zu verlieren. Der ElterngeldPlus-Betrag darf 900 € monatlich nicht überschreiten.

Darf ich als Selbständige/r während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten?

Ja, aber mit Einschränkungen. Während des Elterngeldbezugs darf die Arbeitszeit (auch bei Selbständigen) maximal 32 Stunden pro Woche betragen. Bei Überschreitung dieser Grenze entfällt der Elterngeldanspruch vollständig für den betreffenden Monat. Das erzielte Einkommen während der Elternzeit wird auf das Elterngeld angerechnet — es kann sich also verringern.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 67 EStG, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen. Für Gutverdiener kann dies eine merkliche Steuermehrbelastung bedeuten.

Welche Einkommensgrenzen gelten für Elterngeld 2026?

Ab 2024 gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 200.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (gemeinsam), ab der kein Elterngeld mehr gewährt wird. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 150.000 €. Für Anträge ab 1. April 2024 gelten verschärfte Regeln für Geburten ab 1. September 2025: Die Grenze liegt bei 175.000 € für Paare. Prüfen Sie die aktuellen Grenzen bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

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