Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen BAföG-Anspruch für 2025. Geben Sie Ihre Wohnsituation, das Einkommen Ihrer Eltern und Ihr eigenes Einkommen ein — der Rechner ermittelt den monatlichen Förderbetrag und den Darlehensanteil nach § 13 BAföG. Die Angabe ist eine Schätzung; das genaue Ergebnis ermittelt das BAföG-Amt.
BAföG Rechner 2025 — § 13 BAföG
Rechtsgrundlage
- § 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Bedarfssätze für Studierende — Grundbedarf und Zuschläge
Gültig ab: 1. 8. 2024
- § 21 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Einkommensanrechnung — Elterneinkommen und eigenes Einkommen
Gültig ab: 1. 8. 2024
BAföG 2025: Bedarfssätze, Anrechnung und Rückzahlung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die wichtigste staatliche Förderung für Studierende und Schüler in Deutschland. Der Anspruch hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Bedarfssatz nach § 13 BAföG (der Ihren Lebensunterhaltsbedarf abbildet), dem Einkommen Ihrer Eltern und Ihrem eigenen Einkommen. Die Reform 2024 hat die Bedarfssätze spürbar angehoben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
Bedarfssätze 2025 nach § 13 BAföG
Der Bedarfssatz setzt sich aus Grundbedarf und Wohnkostenpauschale zusammen. Wer bei den Eltern wohnt, erhält einen Bedarfssatz von 812 € monatlich. Wer auswärts wohnt — also im Wohnheim, einer WG oder einer eigenen Wohnung — erhält 992 € monatlich. Zusätzlich erhalten Studierende, die nicht über die Eltern krankenversichert sind, einen Zuschlag von 109 € monatlich für die Krankenversicherung. Seit 2024 entfällt der frühere separate Pflegeversicherungszuschlag; er ist in den neuen Bedarfssätzen integriert.
Elterneinkommen und Freibeträge
Das Einkommen der Eltern wird nach § 25 BAföG mit monatlichen Freibeträgen berücksichtigt. Jeder Elternteil hat einen Freibetrag von 2.415 € im Monat. Für jedes Geschwisterkind, das noch unterhaltsberechtigt ist, erhöht sich der Freibetrag um 805 € monatlich. Das Einkommen über den Freibeträgen wird zu 50 % auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Bei niedrigem Elterneinkommen besteht der volle Anspruch auf den Bedarfssatz; bei hohem Einkommen verringert sich der Anspruch bis auf null. Besonders bei Selbstständigen und Unternehmern gilt ein aufwendigeres Berechnungsverfahren beim BAföG-Amt.
Eigenes Einkommen und Freibetrag
Studierende dürfen nach § 23 BAföG 520 € netto monatlich verdienen, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Einkommen darüber hinaus wird vollständig angerechnet. Wichtig: Maßgeblich ist das Jahresdurchschnittseinkommen im Bewilligungszeitraum. Wer im Semester wenig und in den Semesterferien viel arbeitet, sollte das berücksichtigen. Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen zählen ebenfalls als Einkommen, während bestimmte Stipendien nur teilweise angerechnet werden.
Darlehensanteil und Rückzahlung
BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Der maximale Darlehensbetrag über das gesamte Studium ist auf 10.010 € begrenzt — selbst wenn der rechnerische Darlehensanteil höher wäre. Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, in monatlichen Raten von mindestens 130 €. Wer besonders schnell studiert oder überdurchschnittliche Leistungen erbringt, kann einen Teilerlass beantragen. Das BAföG-Darlehen ist gegenüber Bankdarlehen vorteilhaft, da keine Zinsen anfallen.
Häufig gestellte Fragen zum BAföG
Wie hoch ist der BAföG-Bedarfssatz 2025?
Der Bedarfssatz für Studierende beträgt 2025 nach § 13 BAföG 812 € monatlich bei Eltern wohnend und 992 € monatlich bei auswärtiger Unterkunft. Wer selbst krankenversichert ist, erhält einen Zuschlag von 109 € monatlich dazu. Diese Sätze gelten seit der BAföG-Reform 2024 und stellen die Obergrenze des förderfähigen Bedarfs dar.
Wie wird das Elterneinkommen beim BAföG angerechnet?
Das Elterneinkommen wird nach § 25 BAföG angerechnet. Jeder Elternteil hat einen monatlichen Freibetrag von 2.415 €. Für jedes weitere Geschwisterkind erhöht sich der Freibetrag um 805 € monatlich. Das Einkommen oberhalb dieser Freibeträge wird zu 50 % auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Schätzung — das genaue Ergebnis ermittelt das BAföG-Amt.
Wie viel eigenes Einkommen darf ich beim BAföG haben?
Nach § 23 BAföG haben Studierende einen Einkommensfreibetrag von 520 € monatlich. Einkommen darüber wird vollständig auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Wichtig: Ferienjobs werden anders behandelt als laufendes Einkommen. Kapitaleinkünfte und Erbschaften können ebenfalls angerechnet werden. Am besten rechtzeitig beim BAföG-Amt nachfragen.
Wann muss BAföG zurückgezahlt werden?
BAföG wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen ausgezahlt, die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Das Darlehen ist maximal auf 10.010 € begrenzt und muss in der Regel ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt werden. Bei guten Studienleistungen oder frühzeitigem Abschluss kann ein Teil des Darlehens erlassen werden.
Was passiert bei einem Auslandsstudium?
Auslandsstudienaufenthalte werden nach § 5 und § 6 BAföG gefördert. Für ein Vollstudium im EU-Ausland gelten erhöhte Bedarfssätze und ein Auslandszuschlag. Auch Auslandspraktika können in Ausnahmefällen gefördert werden. Die genauen Sätze hängen vom Zielland ab — das BAföG-Amt für Auslandsförderung beim Studentenwerk ist zuständig.
Gilt BAföG auch für Schüler?
Ja, BAföG gilt nach §§ 2 und 12 BAföG auch für Schüler ab Klasse 10, die auswärts untergebracht sind. Die Bedarfssätze für Schüler sind jedoch niedriger als für Studierende. Für Berufsschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen gelten spezifische Sätze. Dieser Rechner ist auf Studierende an Hochschulen ausgerichtet.