Berechnen Sie Ihre absetzbaren Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung — Unterkunftskosten (max. 1.000 €/Monat), wöchentliche Heimfahrten (0,30 €/km) und Verpflegungsmehraufwand (max. 3 Monate).
Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026
Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung berechnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Doppelte Haushaltsführung — max. 1.000 €/Monat Unterkunftskosten, Heimfahrten, Verpflegung
Gültig ab: 1. 1. 2014
- § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Verpflegungsmehraufwand — nur in den ersten 3 Monaten der doppelten Haushaltsführung
Gültig ab: 1. 1. 2014
Kurz zum Thema
Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und einen eigenen Haupthausstand außerhalb hat, kann erhebliche Steuervorteile durch die doppelte Haushaltsführung nutzen. Die abziehbaren Kosten umfassen Unterkunft, Heimfahrten und zeitlich begrenzten Verpflegungsmehraufwand.
Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Erstens muss eine Hauptwohnung außerhalb des Beschäftigungsortes bestehen. Zweitens muss der Arbeitnehmer sich finanziell am Haupthausstand beteiligen (Miete oder Eigentümer). Drittens muss die Zweitwohnung beruflich veranlasst sein (nicht aus privaten Gründen). Das Finanzamt prüft insbesondere die finanzielle Beteiligung am Haupthausstand.
Unterkunftskosten (max. 1.000 €/Monat)
Die tatsächlichen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abziehbar. In diesem Höchstbetrag sind alle Aufwendungen enthalten: Miete, Betriebskosten, Strom, Heizung und Reinigungskosten. Überschüsse verfallen; ein Ausgleich über das Jahr ist nicht möglich.
Heimfahrten
Eine Familienheimfahrt pro Woche darf geltend gemacht werden: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden, wenn diese höher sind. Arbeitgeberseitige Fahrttkostenerstattungen mindern den abziehbaren Betrag.
Zeitliche Beschränkung beim Verpflegungsmehraufwand
Der Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 4a EStG). Der Tagessatz beträgt 28 Euro für volle Abwesenheitstage. Nach Ablauf der drei Monate entfällt diese Position automatisch.
Häufig gestellte Fragen zur doppelten Haushaltsführung
Was ist doppelte Haushaltsführung steuerrechtlich?
Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält und außerdem einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) außerhalb des Beschäftigungsortes beibehält. Es müssen finanzielle Beteiligung am Haupthausstand und berufliche Veranlassung der Zweitwohnung vorliegen.
Wie hoch sind die absetzbaren Unterkunftskosten?
Seit 2014 können nur noch tatsächliche Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten) bis maximal 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Möblierungszuschläge und Garagen sind in der Regel nicht enthalten.
Wie viele Heimfahrten kann ich geltend machen?
Eine Familienheimfahrt pro Woche kann steuerlich geltend gemacht werden — mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (einfache Strecke). Macht der Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, müssen diese gegengerechnet werden.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für doppelte Haushaltsführung?
Nein, die doppelte Haushaltsführung kann zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Allerdings ist der Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate abziehbar. Danach gelten nur noch Unterkunftskosten und Heimfahrten.
Was muss ich als Nachweis vorlegen?
Nachweise sind: Mietvertrag und Mietzahlungsbelege für die Zweitwohnung, Nachweis des Haupthausstands (z. B. Meldebescheinigung), Belege für Heimfahrten (Fahrkarten oder Eigenbeleg), und Nachweise der finanziellen Beteiligung am Haupthausstand.