Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG). Geben Sie Ihr Jahresbruttogehalt, die Abfindungssumme und Ihre Steuerklasse ein — der Rechner zeigt Ihnen die Netto-Abfindung und die Ersparnis gegenüber der Regelbesteuerung.
Abfindungsrechner 2026 — Fünftelregelung
Rechtsgrundlage
- § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Außerordentliche Einkünfte — Fünftelregelung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
Abfindung und Steuer: Was Sie wissen müssen
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung — sie wird in der Regel im Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder durch gerichtlichen Vergleich vereinbart. Steuerlich zählt die Abfindung zu den außerordentlichen Einkünften nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), sofern sie als Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt wird.
Die Fünftelregelung im Detail
Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG mildert die steuerliche Progressionswirkung bei außerordentlichen Einkünften. Der Mechanismus funktioniert so: Zunächst wird die Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen berechnet (Steuer A). Dann wird die Steuer auf das reguläre Einkommen zuzüglich einem Fünftel der Abfindung berechnet (Steuer B). Die Differenz (Steuer B minus Steuer A) wird mit fünf multipliziert — das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung. Diese Methode sorgt dafür, dass die Abfindung so besteuert wird, als wäre sie über fünf Jahre verteilt worden. Der Vorteil ist umso größer, je stärker die Abfindung den Steuerpflichtigen in höhere Progressionsstufen treiben würde.
Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG)
Der Einkommensteuertarif 2026 sieht fünf Zonen vor: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Steuer an. In der zweiten Zone (12.349 bis 17.005 Euro) steigt der Grenzsteuersatz progressiv von 14 auf 24 Prozent. Die dritte Zone (17.006 bis 68.412 Euro) reicht von 24 bis 42 Prozent. Ab 68.413 Euro bis 277.825 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Einkommen über 277.825 Euro wird mit dem Reichensteuersatz von 45 Prozent besteuert. Bei Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) werden die Grenzen verdoppelt.
Sozialversicherung und Abfindung
Echte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Dies gilt gemäß § 14 SGB IV, da die Abfindung kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt. Vorsicht ist geboten bei verdeckten Gehaltsbestandteilen, die als Abfindung deklariert werden — hierauf können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wichtige Hinweise zur Praxis
Seit dem Steuerjahr 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber angewendet. Der volle Steuerbetrag wird zunächst einbehalten. Die Ermäßigung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung. Daraus resultiert eine temporäre Mehrbelastung, die aber im Steuerbescheid erstattet wird. Es empfiehlt sich daher, zeitnah eine Steuererklärung abzugeben, um die Erstattung zu erhalten. Bei hohen Abfindungen kann auch ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen sinnvoll sein.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Fünftelregelung bei Abfindungen?
Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) ist eine steuerliche Begünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Dabei wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Man berechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung und multipliziert die Differenz mit fünf. Dadurch wird die Progressionswirkung gemildert — die Steuerlast fällt in der Regel deutlich niedriger aus als bei normaler Besteuerung.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung lohnt sich besonders dann, wenn die Abfindung im Vergleich zum regulären Jahreseinkommen hoch ist und der Steuerpflichtige dadurch in eine deutlich höhere Progressionszone rutschen würde. Bei sehr niedrigem Einkommen (unter dem Grundfreibetrag) oder bei Spitzenverdienern, die ohnehin den Höchststeuersatz zahlen, ist die Ersparnis gering oder null.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf die Abfindung aus?
Die Steuerklasse bestimmt den Tarif: Steuerklasse I verwendet den Grundtarif (Einzelveranlagung), Steuerklasse III den Splittingtarif (Zusammenveranlagung). Beim Splittingtarif wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt. Das führt bei gleicher Abfindung in der Regel zu einer niedrigeren Steuerlast in Steuerklasse III.
Werden auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Nur die Einkommensteuer (und ggf. Soli und Kirchensteuer) wird fällig. Dies gilt jedoch nur für „echte" Abfindungen — nicht für Gehaltsbestandteile, die als Abfindung getarnt werden.
Muss der Arbeitgeber die Fünftelregelung anwenden?
Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab. Die Fünftelregelung wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt. Der Steuerpflichtige erhält die Erstattung dann mit dem Steuerbescheid.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 € für Einzelveranlagung und 24.696 € für Zusammenveranlagung (Splitting). Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Bei der Fünftelregelung bedeutet das: Wenn das Jahresbrutto plus ein Fünftel der Abfindung unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt auf die Abfindung keine Steuer an.