§ 3 ARV

Dienstreise ins Ausland — wie viel Tagegeld und Übernachtungskosten können steuerfrei erstattet werden? Unser Rechner ermittelt die steuerfreie Reisekostenvergütung nach § 3 ARV und BMF-Schreiben 2026 für alle gängigen Länder — transparent nach Tagen und Nächten aufgeschlüsselt.

Auslandsreisekostenvergütung 2026

Steuerfreies Tagegeld und Übernachtungspauschalen nach § 3 ARV

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 24. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Auslandsreisekosten — Tagegeld und Übernachtungspauschalen 2026

Auslandsreisekosten — Steuerfreiheit nach ARV und EStG

Wer beruflich ins Ausland reist, hat Anspruch auf eine steuerfreie Reisekostenvergütung. Die Grundlage bilden die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) sowie § 3 Nr. 13 und 16 EStG. Diese Regelungen legen fest, bis zu welchen Beträgen Arbeitgeber die Reisekosten ihrer Mitarbeiter steuerfrei erstatten dürfen. Die konkreten Tagegeld- und Übernachtungspauschalen werden jährlich durch ein BMF-Schreiben veröffentlicht.

Tagegeld-Pauschalen nach Ländern 2026

Die Tagegeld-Pauschalen variieren erheblich nach Zielland und spiegeln die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten wider. Für 2026 gelten beispielsweise: Schweiz 77 €/Tag, UK 70 €/Tag, Frankreich 65 €/Tag, USA 59 €/Tag, Österreich 52,50 €/Tag und Deutschland 28 €/Tag. Das Tagegeld soll den Mehraufwand für Mahlzeiten und sonstige Reisenebenkosten abdecken, der bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entsteht.

Übernachtungspauschalen im Ausland

Neben dem Tagegeld können Übernachtungskosten steuerfrei erstattet werden. Die Übernachtungspauschalen betragen 2026 z.B. 186 €/Nacht in den USA, 135 €/Nacht in der Schweiz, 130 €/Nacht in UK, 120 €/Nacht in Frankreich und 93 €/Nacht in Österreich. Alternativ können tatsächliche Hotelkosten mit Beleg steuerfrei erstattet werden — dies ist bei teuren Metropolen wie Zürich, London oder New York häufig vorteilhafter.

Abrechnungspraxis und Dokumentation

Für die steuerfreie Erstattung müssen Arbeitnehmer eine Reisekostenabrechnung erstellen mit Angabe von Reisedatum, Uhrzeit, Zielort und Reisezweck. Bei Übernachtungen mit Beleg ist der Hotelnachweis beizufügen. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine Erstattung, kann er die Reisekosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) geltend machen — ebenfalls bis zur Höhe der steuerfreien Pauschalen.

Besonderheiten bei Langzeitentsendungen

Bei Auslandsentsendungen über drei Monate gelten besondere Regeln: Ab dem vierten Monat verringern sich die steuerfreien Verpflegungspauschalen auf 40 % des regulären Satzes, wenn keine regelmäßige Arbeitsstätte im Ausland begründet wird. Bei Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte im Ausland entfallen die Verpflegungspauschalen ganz. Fahrtkosten zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte können dann nur noch als Entfernungspauschale (0,30 €/km) geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zur Auslandsreisekostenvergütung

Wie hoch ist das steuerfreie Tagegeld für Auslandsdienstreisen?

Die steuerfreien Tagegeld-Pauschalen für Auslandsdienstreisen variieren je nach Zielland. Sie basieren auf dem BMF-Schreiben zu den Auslandstagegeldern und der Auslandsreisekostenverordnung (ARV). Beispiele 2026: USA 59 €/Tag, Schweiz 77 €/Tag, Österreich 52,50 €/Tag, Frankreich 65 €/Tag, UK 70 €/Tag. Das Tagegeld ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber es erstattet — es muss nicht als Einkommen versteuert werden.

Was gilt für An- und Abreisetage bei Auslandsdienstreisen?

An- und Abreisetage zählen als volle Reisetage, wenn die Abwesenheit mehr als 8 Stunden beträgt. Bei kürzerer Abwesenheit (unter 8 Stunden) entfällt das Tagegeld für den betreffenden Tag. Überschreitet die Abwesenheit 24 Stunden, entstehen volle Tagegeld-Ansprüche. Bei mehrtägigen Reisen ins Ausland gilt das Tagegeld des Ziellandes — bei Reisen durch mehrere Länder das des Ziellandes für den überwiegenden Aufenthalt.

Gilt die Übernachtungspauschale immer?

Die Übernachtungspauschale nach ARV gilt, wenn keine tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden oder der Arbeitgeber keine kostenlose Unterkunft stellt. Werden die tatsächlichen Hotelkosten durch Belege nachgewiesen, können diese (bis zu angemessenen Beträgen) steuerfrei erstattet werden. Die Pauschale ist einfacher in der Abrechnung, kann aber bei teuren Städten wie Zürich oder New York hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleiben.

Können Reisekosten über die Pauschale hinaus steuerfrei erstattet werden?

Die Tagegeld-Pauschalen nach ARV und § 3 Nr. 13/16 EStG definieren die steuerfreie Obergrenze. Erstattungen über die Pauschale hinaus sind möglich, müssen aber als Arbeitslohn versteuert werden. Nachgewiesene Übernachtungskosten können in tatsächlicher Höhe steuerfrei erstattet werden (nicht gedeckelt auf die Pauschale). Fahrtkosten (Flug, Bahn, Mietwagen) sind zusätzlich und separat steuerfrei erstattungsfähig.

Was ist der Unterschied zwischen ARV und R 9.7 LStR?

Die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) gilt primär für Bundesbeamte und definiert die Pauschalen für den öffentlichen Dienst. Die Lohnsteuer-Richtlinien (R 9.7 LStR) übertragen diese Pauschalen auf das allgemeine Steuerrecht — Arbeitgeber dürfen ihre Arbeitnehmer bis zu diesen Sätzen steuerfrei entschädigen. Das BMF aktualisiert die Auslandstagegelder jährlich in einem eigenen Schreiben, das auf den ARV-Sätzen aufbaut.

Weitere Rechner