§ 2a BEEG

Berechnen Sie Ihren Geschwisterbonus beim Elterngeld. Der Rechner ermittelt den 10-prozentigen Aufschlag (mindestens 75 €/Monat) bei berechtigtem Geschwisterkind sowie den Mehrlingsbonus von 300 € je weiterem Kind gemäß § 2a BEEG.

Letzte Aktualisierung: 9. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld ist ein Aufschlag nach § 2a des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), der Familien mit mehreren Kleinkindern finanziell entlasten soll. Er beträgt 10 Prozent des regulären Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat. Anspruch besteht, wenn im Haushalt ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren leben. Für Kinder, die eine Einrichtung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII besuchen, gilt eine um ein Jahr verlängerte Altersgrenze.

Berechnung des Geschwisterbonus

Die Berechnung ist einfach: Das reguläre Elterngeld wird mit 10 Prozent multipliziert. Liegt dieser Wert unter 75 Euro, wird der Mindestbetrag gewährt. Beispiele: Bei einem Elterngeld von 600 Euro beträgt der Bonus 75 Euro (da 10 % = 60 € < 75 €). Bei einem Elterngeld von 1.500 Euro beläuft sich der Bonus auf 150 Euro. Der Geschwisterbonus erhöht die maximale Obergrenze des Elterngeldes nicht — er ist ein Aufschlag auf den errechneten Betrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

Mehrlingsbonus als Alternative

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) tritt der Mehrlingsbonus nach § 2a Abs. 4 BEEG an die Stelle des Geschwisterbonus. Er beträgt 300 Euro je weiterem Mehrlingsgeschwisterkind. Damit erhalten Eltern von Zwillingen einen einmaligen Aufschlag von 300 Euro auf ihr Elterngeld, Eltern von Drillingen 600 Euro. Der Mehrlingsbonus ist unabhängig vom Einkommensniveau und gilt auch beim Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Elterngeld Plus und Geschwisterbonus

Beim ElterngeldPlus, bei dem das reguläre Elterngeld über doppelt so viele Monate in halber Höhe gezahlt wird, gilt der Geschwisterbonus entsprechend auf den halbierten Betrag. Der Mindestgeschwisterbonus von 75 Euro wird halbiert auf 37,50 Euro pro Monat. ElterngeldPlus-Bezieher mit Anspruch auf Geschwisterbonus sollten daher genau abwägen, ob das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für sie vorteilhafter ist.

Häufig gestellte Fragen zum Geschwisterbonus

Wann besteht Anspruch auf den Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus nach § 2a Abs. 1 BEEG wird gewährt, wenn im Haushalt ein Geschwisterkind unter drei Jahren lebt, oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren. Für Kinder in Sonderpädagogischen Einrichtungen gelten verlängerte Altersgrenzen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der ersten Lebensmonate des neugeborenen Kindes.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des regulären Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat. Das bedeutet: Wird ein Elterngeld von 500 € bezogen, beträgt der Bonus 75 € (da 10 % = 50 € unter dem Mindestbetrag liegt). Bei einem Elterngeld von 1.000 € beläuft sich der Bonus auf 100 € (10 %). Der Mindestbonus von 75 € gilt nur, wenn das Kind überhaupt Anspruch auf Elterngeld hat.

Was ist der Mehrlingsbonus?

Der Mehrlingsbonus nach § 2a Abs. 4 BEEG beträgt 300 Euro je weiterem Kind bei Mehrlingsgeburten. Bei Zwillingen erhält der Antragsteller einmal den regulären Elterngeldbetrag plus 300 Euro für das zweite Kind. Bei Drillingen werden 600 Euro Mehrlingsbonus (2 × 300 €) gewährt. Der Mehrlingsbonus kann auch ohne Geschwisterbonus beansprucht werden und ist nicht vom normalen Elterngeld abhängig.

Kann man Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus gleichzeitig erhalten?

Nein, grundsätzlich gilt: Entweder wird der Geschwisterbonus oder der Mehrlingsbonus gewährt. Der Mehrlingsbonus tritt an die Stelle des Geschwisterbonus bei Mehrlingsgeburten. Bei Geburten, bei denen bereits ältere Geschwisterkinder vorhanden sind und gleichzeitig eine Mehrlingsgeburt vorliegt, werden die günstigsten Regelungen angewendet. Im Zweifel sollte der zuständige Elterngeldstelle nachgefragt werden.

Wird der Geschwisterbonus auf andere Leistungen angerechnet?

Der Geschwisterbonus und das gesamte Elterngeld unterliegen keiner Anrechnung auf das Kindergeld. Auf Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe wird Elterngeld für Bezieher über dem Sockelbetrag angerechnet. Der Mindestbetrag von 150 Euro monatlich bleibt beim Bürgergeld und der Sozialhilfe jedoch anrechnungsfrei. Der Geschwisterbonus erhöht den anrechnungsfreien Sockelbetrag nicht.

Wie beantragt man den Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus wird automatisch geprüft, wenn der Elterngeldantrag gestellt wird. Im Elterngeldantrag sind alle im Haushalt lebenden Kinder mit Geburtsdatum anzugeben. Die zuständige Elterngeldstelle (in der Regel beim Versorgungsamt oder Landesamt für Familie) prüft dann automatisch, ob die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus vorliegen. Ein separater Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.

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