§§ 165, 167 SGB III

Was steht Ihnen bei Insolvenz des Arbeitgebers zu? Unser Insolvenzgeld-Rechner 2026 berechnet das Netto-Arbeitsentgelt nach § 167 SGB III für bis zu 3 Monate vor der Insolvenzeröffnung (BBG 8.450 €/Monat).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Insolvenzgeld 2026 — §§ 165, 167 SGB III: Nettolohn-Absicherung bei Arbeitgeber-Insolvenz

Insolvenzgeld 2026 — §§ 165, 167 SGB III

Das Insolvenzgeld schützt Arbeitnehmer vor dem Lohnausfall bei Insolvenz ihres Arbeitgebers. Nach § 165 SGB III haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis (Verfahrenseröffnung, Abweisung mangels Masse oder Betriebseinstellung).

Höhe des Insolvenzgeldes (§ 167 SGB III)

Das Insolvenzgeld entspricht dem Netto-Arbeitsentgelt des betreffenden Zeitraums. Grundlage ist das Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (BBG 2026: 8.450 €/Monat), abzüglich Lohnsteuer und SV-Beiträge des Arbeitnehmers. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann diesen Nettobetrag direkt an den Arbeitnehmer.

Insolvenzgeldumlage (§ 360 SGB III)

Finanziert wird das Insolvenzgeld durch die Insolvenzgeldumlage — 2026 beträgt sie0,15 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Diese Umlage zahlt ausschließlich der Arbeitgeber (kein AN-Anteil). Sie wird mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.

Antragsfrist und Verfahren

Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden (§ 324 SGB III). Verspätet eingereichte Anträge können zur Kürzung führen. Grundlage ist in der Regel die Bescheinigung des Insolvenzverwalters. Ohne schriftliche Aufforderung durch die BA kann das Recht auf Insolvenzgeld erlöschen.

Abgrenzung zu Arbeitslosengeld

Insolvenzgeld ist keine Lohnersatzleistung wie das ALG I, sondern eine Absicherung gegen rückständige Löhne. Nach dem Insolvenzgeld-Bezug kann bei Entlassung Arbeitslosengeld I beantragt werden — wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Beide Leistungen schließen sich nicht aus.

Häufige Fragen zum Insolvenzgeld

Was ist Insolvenzgeld und wer zahlt es?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Arbeitnehmer absichert, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird und ausstehende Löhne nicht mehr zahlen kann. Es wird aus der Insolvenzgeldumlage (0,15 % des Bruttogehalts, den Arbeitgeber zahlen, § 360 SGB III) finanziert.

Für wie viele Monate gibt es Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld wird für maximal 3 Monate gewährt — und zwar für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Betriebseinstellung, § 165 Abs. 1 SGB III).

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld entspricht nach § 167 SGB III dem Netto-Arbeitsentgelt — also dem Bruttolohn abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für RV/ALV (2026: 8.450 €/Monat) gilt als Obergrenze. Unser Rechner berechnet eine Näherung ohne individuelle Lohnsteuer.

Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Die Frist beträgt 2 Monate ab dem Insolvenzereignis (§ 324 SGB III). Benötigt werden: Insolvenzgeld-Bescheinigung vom Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber, Angaben zum Arbeitsverhältnis und Lohnunterlagen.

Werden Sozialversicherungsbeiträge auf Insolvenzgeld gezahlt?

Nein. Das Insolvenzgeld selbst ist beitragsfrei. Die Bundesagentur für Arbeit beantragt im Namen der Arbeitnehmer die SV-Beiträge für den Insolvenzgeldzeitraum nachträglich beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung.

Was ist die Insolvenzgeldumlage?

Die Insolvenzgeldumlage (§ 360 SGB III) beträgt 2026 0,15 % des Bruttogehalts und wird ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt. Sie dient der Finanzierung des Insolvenzgeldfonds. Minijob-Arbeitgeber zahlen die Umlage ebenfalls über die Minijob-Zentrale.

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