§ 6b EStG

§ 6b EStG ermöglicht, stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter (insb. Grundstücke, Gebäude) steuerneutral auf Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen oder als Rücklage für bis zu 4 Jahre (6 Jahre bei Herstellung) zurückzustellen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

§ 6b EStG — Reinvestitionsrücklage und Übertragung stiller Reserven

§ 6b EStG ist eine der wichtigsten Steuerstundungsnormen im deutschen Steuerrecht für Unternehmen, die Grundstücke oder Gebäude veräußern. Stille Reserven — also der Unterschied zwischen Verkaufspreis und steuerlichem Buchwert — müssen nicht sofort versteuert werden, wenn innerhalb einer Frist in neue Wirtschaftsgüter reinvestiert wird.

Voraussetzungen für den § 6b-Abzug

Die Übertragung stiller Reserven ist nur möglich, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens 6 Jahre zum Anlagevermögen des Betriebs gehört hat (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG). Begünstigte Wirtschaftsgüter sind: Grund und Boden, Aufwuchs land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Gebäude sowie Binnenschiffe. Der Abzug erfolgt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts.

Bildung der Reinvestitionsrücklage (§ 6b Abs. 3 EStG)

Wenn die Reinvestition nicht im selben Jahr erfolgt, kann eine Reinvestitionsrücklage gebildet werden. Diese muss innerhalb von 4 Jahren — bei Herstellung des Reinvestitionsguts innerhalb von 6 Jahren — aufgelöst werden. Erfolgt keine rechtzeitige Übertragung, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen, verbunden mit einem Strafzuschlag von 6 % je Jahr des Bestehens (§ 6b Abs. 7 EStG).

Praxisbeispiel

Ein Unternehmer verkauft ein Grundstück für 500.000 €, das einen Buchwert von 200.000 € hat. Die stillen Reserven betragen 300.000 €. Plant er, innerhalb von 4 Jahren ein neues Betriebsgrundstück zu erwerben, kann er die gesamten 300.000 € in eine § 6b-Rücklage einstellen — die Steuer wird gestundet. Kauft er nach 2 Jahren ein Grundstück für 400.000 €, werden die 300.000 € von den Anschaffungskosten abgezogen und nur mit 100.000 € aktiviert (steuerlich). Erst beim späteren Verkauf des neuen Grundstücks werden diese stillen Reserven realisiert.

Häufige Fragen zu § 6b EStG Reinvestitionsrücklage

Was sind stille Reserven nach § 6b EStG?

Stille Reserven entstehen, wenn der Markt- oder Veräußerungswert eines Wirtschaftsguts (z.B. Grundstück, Gebäude) seinen steuerlichen Buchwert übersteigt. Der Unterschiedsbetrag heißt "stille Reserve" — er ist im Jahresabschluss nicht sichtbar, wird aber bei Veräußerung als Gewinn realisiert und normalerweise sofort versteuert.

Welche Wirtschaftsgüter fallen unter § 6b EStG?

§ 6b Abs. 1 EStG erfasst: Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Gebäude sowie Binnenschiffe. Für GmbH-Anteile gilt § 6b nicht. Voraussetzung ist, dass das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens 6 Jahre im Anlagevermögen war (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG).

Wie lange darf die Reinvestitionsfrist dauern?

Nach § 6b Abs. 3 S. 2 EStG muss die Rücklage grundsätzlich innerhalb von 4 Jahren nach Bildung auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen werden. Bei Herstellung eines Ersatzguts verlängert sich die Frist auf 6 Jahre (§ 6b Abs. 3 S. 3 EStG). Nach Ablauf ohne Reinvestition ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen — und es fällt ein Zinszuschlag von 6 % pro Jahr an (§ 6b Abs. 7 EStG).

Was passiert, wenn die Reinvestitionsfrist abläuft?

Wird die Rücklage nicht innerhalb der 4- bzw. 6-Jahresfrist verwendet, muss sie gemäß § 6b Abs. 7 EStG gewinnerhöhend aufgelöst werden. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 6 % je Jahr des Bestehens der Rücklage erhoben — ähnlich einem Zinsaufschlag für den aufgeschobenen Steuervorteil.

Kann die § 6b-Rücklage auf ein anderes Betriebsvermögen übertragen werden?

Grundsätzlich muss die Reinvestition im selben Betrieb stattfinden. Nach Personengesellschaftsrecht kann eine Übertragung auf Mitunternehmer möglich sein (§ 6b Abs. 10 EStG). Für Körperschaften gelten in bestimmten Fällen eigene Regeln. In jedem Fall ist steuerliche Beratung empfehlenswert.

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