Berechnen Sie Ihre neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell — gültig ab 2025 in 13 Bundesländern. Unser Rechner ermittelt den Grundsteuermessbetrag und die jährliche Grundsteuer nach §§ 14 und 15 GrStG auf Basis Ihres Grundsteuerwerts und des Gemeinde-Hebesatzes.
Grundsteuer Bundesmodell Rechner 2025
Rechtsgrundlage
- § 14 Grundsteuergesetz (GrStG) ↗
Grundsteuermessbetrag — Berechnung aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 15 Grundsteuergesetz (GrStG) ↗
Steuermesszahlen: Wohnen 0,31‰, Gewerbe 0,34‰, Landwirtschaft 0,55‰
Gültig ab: 1. 1. 2025
Grundsteuer Bundesmodell — alle Infos im Überblick
Die neue Grundsteuer ab 2025 — Bundesmodell im Überblick
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine grundlegend reformierte Grundsteuer. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung auf Basis veralteter Einheitswerte (teilweise aus den Jahren 1935 und 1964) im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue Grundsteuergesetz (GrStG) sieht nun eine Bewertung nach aktuellen Verkehrswerten vor.
Drei-Stufen-Berechnung nach §§ 14 und 15 GrStG
Die Grundsteuer wird im Bundesmodell in drei Schritten berechnet:
- Grundsteuerwert: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert anhand von Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr. Dieser Wert wurde Ihnen im Feststellungsbescheid mitgeteilt.
- Steuermessbetrag: Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl nach § 15 GrStG multipliziert. Für Wohngrundstücke gilt 0,31 Promille, für gewerbliche Grundstücke 0,34 Promille, für land- und forstwirtschaftliche Flächen 0,55 Promille.
- Grundsteuer: Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Dieser Hebesatz variiert je nach Gemeinde stark — von unter 300% in ländlichen Regionen bis über 900% in einzelnen Hochsteuerkommunen.
Steuermesszahlen im Bundesmodell (§ 15 GrStG)
Das Bundesmodell kennt drei grundlegende Steuermesszahlen. Wohngrundstücke werden mit 0,31 Promille bewertet — das entspricht 0,00031 als Dezimalzahl. Gewerbliche Grundstücke unterliegen einer leicht höheren Messzahl von 0,34 Promille. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden mit 0,55 Promille bewertet, wobei hier eine eigene Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 232 ff. BewG vorgeht.
Öffnungsklausel — Bundesländer mit eigenem Modell
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Öffnungsklausel haben drei Bundesländer eigene Grundsteuergesetze erlassen: Bayern (flächenbasiertes Modell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell) und Hessen (Flächen-Faktor-Modell). In diesen Ländern gelten andere Steuermesszahlen und Bewertungsverfahren. Dieser Rechner gilt ausschließlich für das Bundesmodell.
Aufkommensneutralität und reale Belastungsänderungen
Die Kommunen haben angekündigt, die Hebesätze anzupassen, um eine weitgehende Aufkommensneutralität zu erreichen — also insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen als zuvor. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass Eigentümer von Grundstücken in attraktiven Lagen mehr zahlen, während Eigentümer in strukturschwachen Regionen weniger zahlen. Wer in einer Stadt mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten wohnt, wird trotz gesenkter Hebesätze oft mit einer höheren Grundsteuer konfrontiert.
Widerspruch und Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Falls Sie der Meinung sind, dass der Grundsteuerwert falsch berechnet wurde, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid beim Finanzamt einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Achten Sie darauf, sowohl gegen den Grundsteuermessbescheid als auch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde vorzugehen, falls erforderlich.
Häufige Fragen zur neuen Grundsteuer
Was ist der Grundsteuerwert und wo finde ich ihn?
Der Grundsteuerwert wurde vom Finanzamt neu berechnet und Ihnen in einem Bescheid (Feststellungsbescheid) mitgeteilt. Er ersetzt ab 2025 den alten Einheitswert. Sie finden ihn im Bescheid über den Grundsteuerwert, den das Finanzamt bis Ende 2024 verschickt hat.
Was ist der Unterschied zwischen Bundesmodell und Ländermodellen?
Das Grundsteuergesetz des Bundes (Bundesmodell) gilt in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen NICHT — diese Bundesländer haben eigene Landesgesetze (Öffnungsklausel). In allen anderen 13 Bundesländern gilt das Bundesmodell mit den Steuermesszahlen 0,31‰ (Wohnen) und 0,34‰ (Gewerbe).
Was bedeutet der Hebesatz und wie hoch ist er in meiner Stadt?
Den Hebesatz legt jede Gemeinde jährlich per Satzung fest. Er bestimmt, wie viel Sie tatsächlich zahlen. Typische Werte: 300–600%. Frankfurt am Main z.B. hat 600%, kleine Gemeinden teils unter 300%. Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der städtischen Website oder beim Steueramt.
Wie wird der Grundsteuermessbetrag berechnet?
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Für ein Wohngrundstück mit Grundsteuerwert 250.000 € ergibt sich: 250.000 € × 0,00031 = 77,50 €. Dieser Messbetrag ist bundesweit einheitlich — erst die Multiplikation mit dem Hebesatz ergibt die tatsächliche Steuer.
Gilt der Rechner für alle Bundesländer?
Der Rechner gilt für die 13 Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden (u.a. NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg). Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben eigene Grundsteuergesetze mit anderen Steuermesszahlen und Berechnungsmethoden — dort ist dieser Rechner nicht anwendbar.
Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli vereinbart werden. Den genauen Zahlungsplan finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.