Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen. Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag von 24.500 Euro (Einzelunternehmen/Personengesellschaften), die Steuermesszahl von 3,5 Prozent und den Hebesatz Ihrer Gemeinde. Zusätzlich wird die pauschale ESt-Anrechnung nach § 35 EStG ausgewiesen. Gültig für 2026.
Gewerbesteuer-Rechner 2026
§ 11 GewStG — Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde
Rechtsgrundlage
- § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Steuermesszahl 3,5 % und Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen/PersG
Gültig ab: 1. 1. 2008
- § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %)
Gültig ab: 1. 1. 2004
- § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer — Anrechnungsfaktor 4,0
Gültig ab: 1. 1. 2008
Kurz zum Thema
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland. Sie wird auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben und ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist sie eine Realsteuer: Sie knüpft am Objekt (dem Gewerbebetrieb) an, nicht an der Person des Unternehmers. Das Aufkommen der Gewerbesteuer betrug im Jahr 2023 bundesweit rund 70 Milliarden Euro und ist damit die wichtigste eigenständige kommunale Steuer.
Berechnung im Detail
Die Gewerbesteuerberechnung beginnt mit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser wird um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) gemindert. Die wichtigste Hinzurechnung betrifft Finanzierungsanteile: 25 Prozent der Summe aus Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzgebühren werden dem Gewinn hinzugerechnet, soweit sie 200.000 Euro übersteigen. Der so ermittelte Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro (sofern anwendbar) wird der Steuermessbetrag ermittelt: 3,5 Prozent des steuerpflichtigen Gewerbeertrags. Die Gewerbesteuer ergibt sich schließlich aus der Multiplikation des Steuermesbetrags mit dem gemeindlichen Hebesatz.
Hebesatz und Standortwahl
Der Hebesatz ist das zentrale Steuerungsinstrument der Gemeinden. Er muss mindestens 200 Prozent betragen, nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze. Die Spanne reicht von knapp über 200 Prozent in einigen kleinen Gemeinden bis zu über 900 Prozent in einzelnen Orten. Die meisten Städte liegen zwischen 350 und 500 Prozent. Der Hebesatz kann ein relevanter Faktor bei der Standortwahl sein, insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen keine ESt-Anrechnung möglich ist. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent beträgt die effektive Gewerbesteuerbelastung 14 Prozent des Gewerbeertrags (3,5 % × 4,0).
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gibt es eine wichtige Entlastung: Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt 4,0 × Steuermessbetrag. Bei einem Hebesatz von bis zu etwa 400 Prozent wird die Gewerbesteuer damit nahezu vollständig durch die ESt-Ermäßigung kompensiert. Erst bei höheren Hebesätzen verbleibt eine echte Zusatzbelastung. Für GmbH-Gesellschafter gilt diese Anrechnung nicht — sie zahlen stattdessen Körperschaftsteuer (15 %) auf Unternehmensebene und Abgeltungsteuer (25 %) auf ausgeschüttete Gewinne.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer
Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Ja, Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) haben nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG haben diesen Freibetrag nicht — bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag besteuert.
Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?
Nein, seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Allerdings wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt 4,0 × Steuermessbetrag (§ 35 EStG).
Was bedeutet der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und multipliziert den Steuermessbetrag. Er muss mindestens 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 GewStG). Der bundesweite Durchschnitt liegt bei ca. 400 %. In Großstädten wie München (490 %) oder Frankfurt (460 %) ist er oft höher, in ländlichen Gemeinden niedriger.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt (Gewinn aus Gewerbebetrieb ggf. korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen). Dann wird der Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abgerundet, der Freibetrag (24.500 €, falls anwendbar) abgezogen, und auf den verbleibenden Betrag die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende — egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) sind von der Gewerbesteuer befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH steuerlich?
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da dies vom individuellen Hebesatz, den persönlichen Einkommensteuerverhältnissen und der Gewinnverwendung abhängt. Generell gilt: Bei hohen Gewinnen (ab ca. 60.000–80.000 Euro) kann die GmbH steuerlich vorteilhaft sein, da die Körperschaftsteuer (15 %) plus Gewerbesteuer zusammen oft niedriger sind als der persönliche Einkommensteuersatz (bis 45 %). Allerdings entfällt bei der GmbH der Freibetrag von 24.500 Euro.