§ 9 KraftStG

Wie viel Kfz-Steuer zahlen Sie 2026? Unser PKW-Rechner berechnet die Jahressteuer nach dem aktuellen KraftStG § 8/§ 9 — mit der gestaffelten CO2-Komponente (WLTP) und dem Hubraum-Anteil für Benziner und Diesel. Einfach Erstzulassung, Kraftstoff, Hubraum und CO2-Wert eingeben.

Kfz-Steuer PKW Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 für PKW — CO2-Stufen, Hubraum und Mindestbetrag

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) für PKW setzt sich in Deutschland seit 2009 aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Anteil und einem CO2-Anteil. Grundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), insbesondere § 8 (Bemessungsgrundlage) und § 9 (Steuertarif). Mit der Reform ab 2021 wurde der CO2-Anteil auf ein gestaffeltes System umgestellt, das Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß stärker belastet.

Hubraum-Anteil: Unterschied Benzin und Diesel

Der Hubraum-Anteil wird für jede angefangene 100 ccm berechnet. Der Satz unterscheidet sich nach Kraftstoffart: Für Ottomotoren (Benzin) beträgt er 2,00 € je 100 ccm, für Dieselmotoren 9,50 € je 100 ccm. Der deutlich höhere Dieselsatz gleicht die geringere Mineralölsteuer auf Diesel aus. Ein 2,0-Liter-Dieselmotor (20 Stücke) kommt allein durch den Hubraum-Anteil auf 190 € jährlich, ein gleichgroßer Benziner auf lediglich 40 €.

CO2-Anteil: Das gestaffelte System ab 2021

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, gilt ein neues CO2-Stufensystem. Der CO2-Anteil ist nach WLTP-Messung gestaffelt:

Bis 95 g/km: kein CO2-Anteil (0 €/g) — Fahrzeuge bis zu diesem Wert zahlen nur den Hubraum-Anteil. Ab 96 g/km: 2,00 €/g, ab 116 g/km: 2,20 €/g, ab 136 g/km: 4,80 €/g, ab 156 g/km: 5,40 €/g, ab 176 g/km: 6,00 €/g und über 195 g/km: 6,50 €/g. Jede Stufe wird nur für die Gramm in diesem Bereich berechnet (Marginalsteuerprinzip).

Fahrzeuge mit älterer Erstzulassung

Für Fahrzeuge zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. Dezember 2020 gilt ein vereinfachtes CO2-System ohne gestaffelte Brackets — ab 95 g/km werden pauschal 2,00 € je Gramm berechnet. Fahrzeuge vor dem 1. Juli 2012 zahlen gar keinen CO2-Anteil und werden ausschließlich nach dem Hubraum besteuert.

Mindeststeuer und Elektrofahrzeuge

Unabhängig von Hubraum und CO2 fällt eine Mindest-Kfz-Steuer von 21,07 €an. Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3 Nr. 9 KraftStG bis Ende 2030 vollständig steuerbefreit.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?

Die Kfz-Steuer für PKW setzt sich aus einem Hubraum-Anteil und einem CO2-Anteil zusammen. Der Hubraum-Anteil beträgt je angefangene 100 ccm: 2,00 € für Benziner und 9,50 € für Diesel. Der CO2-Anteil ist seit 2021 gestaffelt: 0 €/g bis 95 g/km, dann schrittweise steigende Sätze bis 6,50 €/g über 195 g/km (§ 9 KraftStG).

Was ist der Unterschied zwischen WLTP und NEFZ?

WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ist das ab 2017 schrittweise eingeführte Testverfahren, das realistischere CO2-Werte liefert als der ältere NEFZ. Für die Kfz-Steuer gilt: Ab 1. Januar 2021 erstmals zugelassene Fahrzeuge werden nach WLTP-Werten besteuert. Ältere Fahrzeuge behalten ihren günstigeren NEFZ-basierten Steuerbetrag.

Gibt es eine Mindest-Kfz-Steuer?

Ja. Nach § 9 Abs. 4 KraftStG beträgt die Kfz-Steuer mindestens 21,07 € pro Jahr, auch wenn Hubraum- und CO2-Anteil zusammen darunter liegen würden. Das betrifft vor allem sehr kleinvolumige Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß.

Sind Elektrofahrzeuge kfz-steuerpflichtig?

Nein. Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3 Nr. 9 KraftStG bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Der Befreiungszeitraum gilt für Neuzulassungen und wurde zuletzt bis 2030 verlängert. Plug-in-Hybride sind hingegen steuerpflichtig, wenn auch durch den Elektroanteil oft mit geringerem CO2-Wert.

Warum zahlen Diesel mehr Kfz-Steuer als Benziner?

Der erhöhte Hubraumsatz für Diesel (9,50 € statt 2,00 € je 100 ccm) soll die fehlende Mineralölsteuer kompensieren, die auf Diesel niedriger ist als auf Benzin. Dieser Ausgleich besteht seit Jahrzehnten im deutschen Steuersystem und ist in § 9 KraftStG verankert.

Wann muss die Kfz-Steuer gezahlt werden?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig, in der Regel zum Jahrestag der Erstzulassung. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) festgesetzt und von der Finanzbehörde eingezogen. Bei Bankeinzug erfolgt die Abbuchung automatisch zum Fälligkeitstag.

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