Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer 2026? Unser Rechner ermittelt die Jahressteuer nach § 9 KraftStG für Benziner und Diesel — mit der WLTP-basierten Hubraum- und CO2-Komponente. Einfach Antrieb, Hubraum und CO2-Wert aus dem Fahrzeugschein eingeben.
Kfz-Steuer-Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ↗
Steuertarif — Hubraum- und CO2-Komponente für Pkw (WLTP-Methode ab Erstzulassung 2021)
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 3 Nr. 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ↗
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2030
Gültig ab: 1. 1. 2021
Kfz-Steuer 2026 — Berechnung und Hintergründe
Wie funktioniert die Kfz-Steuer in Deutschland?
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Besitzsteuer, die jährlich für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge erhoben wird. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet. Die Berechnung richtet sich nach § 9 KraftStG und hängt bei Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor von zwei Faktoren ab: dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.
Seit der Reform im Jahr 2021 wird für alle neu zugelassenen Fahrzeuge die WLTP-Messmethode (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure) angewendet. Diese liefert im Vergleich zum alten NEFZ-Verfahren realistischere CO2-Werte. Da WLTP-Werte in der Regel höher ausfallen als NEFZ-Werte, kann die Kfz-Steuer für ab 2021 neu zugelassene Fahrzeuge bei gleicher technischer Ausstattung höher sein.
Die Hubraum-Komponente
Der Hubraum-Anteil der Kfz-Steuer wird auf Basis der angefangenen 100 ccm berechnet — jeder begonnene 100-ccm-Block wird vollständig berechnet. Für Benziner (Ottomotoren) gilt ein Satz von 2,00 € je 100 ccm. Bei Dieselfahrzeugen beträgt der Satz 9,50 € je 100 ccm, was den steuerlichen Ausgleich für den günstigeren Dieselkraftstoffpreis darstellt.
Beispiel: Ein Benziner mit 1.998 ccm Hubraum hat ⌈1.998 / 100⌉ = 20 angefangene 100-ccm-Einheiten. Bei 2,00 € ergibt das 40,00 € Hubraum-Anteil. Ein Diesel mit gleichem Hubraum käme auf 20 × 9,50 € = 190,00 €.
Die CO2-Komponente — progressive Besteuerung
Neben dem Hubraum wird auch der CO2-Ausstoß besteuert. Dabei gilt ein Freibetrag von 95 g/km: Erst der darüber liegende CO2-Wert unterliegt der Steuer, und zwar nach einem progressiven Stufenmodell mit sechs Tarifstufen:
- 1–30 g/km über Freibetrag (96–125 g/km): 2,00 €/g
- 31–65 g/km über Freibetrag (126–160 g/km): 2,20 €/g
- 66–95 g/km über Freibetrag (161–190 g/km): 2,50 €/g
- 96–115 g/km über Freibetrag (191–210 g/km): 2,90 €/g
- 116–135 g/km über Freibetrag (211–230 g/km): 3,40 €/g
- über 135 g/km über Freibetrag (ab 231 g/km): 4,00 €/g
Je höher der CO2-Ausstoß, desto mehr Gramm fallen in die teureren Stufen — ähnlich wie bei der Einkommensteuer. Ein Fahrzeug mit 200 g/km CO2 hat 105 g/km über dem Freibetrag: Die ersten 30 g werden mit 2,00 €, die nächsten 35 g mit 2,20 €, die nächsten 30 g mit 2,50 € und die verbleibenden 10 g mit 2,90 € berechnet.
Elektroautos und Hybridfahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind nach § 3 Nr. 9 KraftStG bis Ende 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für alle zwischen 2011 und 2030 erstmals zugelassenen E-Autos. Plug-in-Hybride (PHEV) sind hingegen nicht befreit und werden nach ihrem Hubraum und dem (oft niedrigeren) WLTP-CO2-Wert besteuert.
Fälligkeit und Zahlung
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig, in der Regel zum Jahrestag der Erstzulassung. Sie wird automatisch per SEPA-Lastschrift vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingezogen. Wer das Fahrzeug abmeldet oder verkauft, zahlt nur anteilig für die verbleibenden Tage — eine Rückerstattung erfolgt automatisch.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer in Deutschland berechnet?
Die Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Hubraum-Anteil und dem CO2-Anteil. Der Hubraum-Anteil beträgt bei Benzinern 2,00 € und bei Dieseln 9,50 € je angefangene 100 ccm. Der CO2-Anteil wird progressiv nach sechs Stufen berechnet, wobei ein Freibetrag von 95 g/km gilt. Beide Beträge werden addiert und ergeben die jährliche Kfz-Steuer.
Ab wann gilt der WLTP-Tarif für die Kfz-Steuer?
Der neue WLTP-basierte Steuertarif gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden. Ältere Fahrzeuge (Erstzulassung bis 31. Dezember 2020) werden noch nach dem NEFZ-Tarif besteuert, der teilweise abweichende CO2-Grenzwerte und Steuersätze hat. Unser Rechner verwendet den WLTP-Tarif.
Zahlen Elektroautos keine Kfz-Steuer?
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind nach § 3 Nr. 9 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit — aktuell bis Ende 2030. Diese Befreiung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden. Plug-in-Hybride (PHEV) genießen diese Befreiung in der Regel nicht und werden nach ihrem Hubraum und CO2-Ausstoß besteuert.
Warum ist die Kfz-Steuer für Diesel höher als für Benziner?
Der höhere Hubraum-Satz für Dieselfahrzeuge (9,50 € vs. 2,00 € je 100 ccm) ist historisch bedingt und soll den Steuervorteil beim Kraftstoffpreis (günstigerer Dieselkraftstoff) teilweise ausgleichen. Dieser Aufschlag ist im KraftStG gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig vom tatsächlichen Kraftstoffverbrauch.
Wo finde ich Hubraum und CO2-Wert meines Fahrzeugs?
Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): Hubraum unter Feld P.1 (in ccm), CO2-Emissionen unter Feld V.7 (in g/km, WLTP-Wert). Alternativ finden Sie beide Werte im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Kann ich die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Privatpersonen können die Kfz-Steuer in der Regel nicht von der Einkommensteuer absetzen. Ausnahmen gelten für betrieblich genutzte Fahrzeuge: Selbstständige und Unternehmer können die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen. Arbeitnehmer können Kfz-Kosten nur im Rahmen der Entfernungspauschale (0,30 €/km bzw. 0,38 €/km ab dem 21. km) geltend machen — die Kfz-Steuer ist darin bereits pauschal enthalten.