§ 23 EStG

Krypto-Gewinne steuerpflichtig? Unser Rechner prüft Haltefrist (1 Jahr → steuerfrei) und Freigrenze 600 € — und zeigt, wie viel Steuer Sie bei Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zahlen. Achtung: 600 € ist eine Freigrenze, kein Freibetrag!

Krypto-Steuer-Rechner 2026

Bitcoin & Kryptowährungen — Haltefrist und Freigrenze 600 € prüfen (§ 23 EStG)

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krypto-Steuer in Deutschland — alles Wichtige zu § 23 EStG

Kryptowährungen und Steuer in Deutschland 2026

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen gelten steuerrechtlich in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG — nicht als Wertpapiere und nicht als Währungen. Das hat weitreichende steuerliche Konsequenzen, die viele Anleger überraschen.

Die Haltefrist: 1 Jahr für dauerhafte Steuerfreiheit

Die wichtigste Regel: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann sie steuerfrei verkaufen — unabhängig vom erzielten Gewinn. Diese Regelung gilt nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und ist einer der größten Steuervorteile für langfristig orientierte Krypto-Anleger. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Bei mehreren Käufen gilt die First-in-first-out-Methode (FiFo): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.

Die Freigrenze von 600 €: Achtung, kein Freibetrag!

Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von 600 € pro Jahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag! Der Unterschied ist erheblich:

  • Freibetrag (z. B. Sparerpauschbetrag): Nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Bei 1.000 € Gewinn und 600 € Freibetrag wären nur 400 € steuerpflichtig.
  • Freigrenze (§ 23 EStG): Sobald der Gewinn auch nur einen Cent über 600 € liegt, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Bei 600,01 € Gewinn werden 600,01 € besteuert — nicht nur 0,01 €.

Die 600-€-Freigrenze gilt für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen — also nicht nur für Krypto, sondern auch für Gold, Immobilien (unter 10 Jahren) und andere Wirtschaftsgüter.

Persönlicher Steuersatz — nicht Abgeltungsteuer!

Ein häufiges Missverständnis: Krypto-Gewinne werden nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Stattdessen gilt der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 € kann der Grenzsteuersatz bei 35–42 % liegen — deutlich höher als die Abgeltungsteuer. Dazu kommt ggf. der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Einkommensteuer) und Kirchensteuer.

Was ist ein steuerpflichtiger Krypto-Vorgang?

Steuerpflichtig sind: Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro oder andere Fiat-Währungen, Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z. B. BTC gegen ETH), Bezahlen von Waren und Dienstleistungen mit Krypto sowie das Mining (als gewerbliche oder private Tätigkeit). Nicht steuerpflichtig ist das bloße Halten (HODLn) von Kryptowährungen.

Verluste mit Krypto verrechnen

Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG). Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn) ist jedoch nicht möglich.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer

Muss ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Ja, steuerpflichtige Krypto-Gewinne müssen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das gilt auch, wenn die Gewinne unter der Freigrenze von 600 € liegen — sie sind dann zwar steuerfrei, aber deklarationspflichtig. Bei steuerfreien Verkäufen (Haltefrist > 1 Jahr) entfällt die Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Bei einer Freigrenze (wie den 600 € bei § 23 EStG) bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei, solange er die Grenze nicht überschreitet. Wird die Grenze auch nur minimal überschritten, ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag hingegen (z. B. Sparerpauschbetrag 1.000 €) wird nur der übersteigende Teil besteuert. Dieser Unterschied kann bei knapp 600 € Gewinn zu einer erheblichen Steuerlast führen.

Gilt die 1-Jahres-Haltefrist für alle Kryptowährungen?

Grundsätzlich ja — für Bitcoin, Ethereum, Litecoin und alle anderen Kryptowährungen gilt nach § 23 EStG die 1-Jahres-Haltefrist. Ausnahme: Wer Krypto verleiht (Lending) oder Staking betreibt, könnte nach Auffassung mancher Finanzbehörden eine verlängerte Haltefrist von 10 Jahren riskieren. Das BMF hat dies jedoch im Schreiben vom Mai 2022 für die meisten Staking-Formen zugunsten der Anleger klargestellt.

Wie berechne ich meinen persönlichen Steuersatz?

Der persönliche Grenzsteuersatz hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. In Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif: 0 % bis 11.784 € (Grundfreibetrag), dann steigend bis 42 % ab ca. 66.761 € und 45 % (Reichensteuer) ab 277.826 € (Werte 2026). Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer (für die meisten Steuerpflichtigen entfallen). Nutzen Sie die Krypto-Gewinne als zusätzliche Einkünfte auf Ihrem Gesamteinkommen.

Kann ich Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?

Ja — Verluste aus Krypto-Verkäufen (unter 1 Jahr Haltefrist) können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Jahr verrechnet werden. Übersteigen die Verluste die Gewinne, können die Verluste in Folgejahre vorgetragen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG). Eine Verrechnung mit Arbeitslohn oder anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Halten Sie deshalb alle Transaktionsnachweise sorgfältig.

Zählt der Tausch von Bitcoin zu Ethereum als steuerpflichtiger Vorgang?

Ja — der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt steuerrechtlich als Veräußerung des ersten und Anschaffung des zweiten Wirtschaftsguts. Dabei entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust, wenn die Haltefrist unter 1 Jahr liegt. Als Veräußerungserlös gilt der Marktwert der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt des Tauschs.

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