Wie viel Pflegegeld steht Ihnen oder einem Angehörigen bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zu? Unser Rechner zeigt Pflegegeld, Pflegesachleistung und den Entlastungsbetrag von 125 € / Monat nach der aktuellen SGB XI Leistungstabelle 2026.
Pflegegeld-Rechner 2026
Pflegeleistungen nach SGB XI — Pflegegrad und Leistungsart wählen
Rechtsgrundlage
- § 37 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegesachleistung
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Zusätzlicher Entlastungsbetrag: 125 €/Monat für alle Pflegegrade
Gültig ab: 1. 1. 2017
Pflegeleistungen 2026 — Pflegegrade und Beträge
Pflegegrade und Leistungsansprüche 2026
Das deutsche Pflegesystem kennt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeitseinschränkung einer pflegebedürftigen Person beschreiben. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder den Prüfdienst der privaten Pflegepflichtversicherung nach einem Begutachtungsverfahren (NBA — Neues Begutachtungsassessment) festgestellt und bestimmt die Höhe der monatlichen Leistungen.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es in der Regel an ihre Pflegeperson weitergibt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Grad 1: 0 € (kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag)
- Grad 2: 332 €/Monat
- Grad 3: 573 €/Monat
- Grad 4: 765 €/Monat
- Grad 5: 947 €/Monat
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Die Pflegesachleistung wird eingesetzt, wenn die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst. Die Leistungsbeträge sind deutlich höher als das Pflegegeld, da professionelle Pflege teurer ist:
- Grad 1: 0 € (kein Anspruch auf Sachleistung)
- Grad 2: 761 €/Monat
- Grad 3: 1.432 €/Monat
- Grad 4: 1.778 €/Monat
- Grad 5: 2.200 €/Monat
Kombinationsleistung
Wer nicht die gesamte Sachleistung ausschöpft, kann den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld erhalten. Nutzt man beispielsweise nur 50 % der Sachleistung, bekommt man 50 % des Pflegegeldes zusätzlich. Unser Rechner zeigt den vereinfachten Fall einer gleichmäßigen 50/50-Kombination.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden — er kann nur für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden, etwa Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste nach § 36 oder qualitätsgesicherte Betreuungsangebote. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres übertragen werden.
Änderungen 2026
Die Leistungsbeträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 erhöht (Pflegegelderhöhung um 5 %). Für 2026 sind keine weiteren Erhöhungen gesetzlich beschlossen. Die Bundesregierung plant eine umfassende Pflegereform, die die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung sicherstellen soll — konkrete Leistungserhöhungen wurden jedoch noch nicht verabschiedet.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche gepflegt werden — das Geld geht an die Person, nicht den Dienst. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) zahlt die Pflegekasse direkt an einen zugelassenen Pflegedienst, der professionelle Pflege erbringt.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Richtig — bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Allerdings besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat (§ 45b SGB XI), der für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann man ihn nutzen?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 €/Monat für alle Pflegegrade ab Grad 1 (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nicht verbrauchte Mittel aus dem ersten Halbjahr können bis Jahresende übertragen werden.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Wenn man Sachleistung nicht voll ausschöpft, erhält man für den nicht genutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Beispiel: Man nutzt 50 % der Sachleistung (bei Grad 2: 380,50 €), dann bekommt man 50 % des Pflegegeldes (166 €) zusätzlich. Das Verhältnis muss im Vormonat mitgeteilt werden.
Wann werden die Pflegeleistungen nächstes Mal erhöht?
Die zuletzt beschlossene Erhöhung trat am 1. Januar 2024 in Kraft (+5 %). Für 2026 ist keine gesetzlich beschlossene Erhöhung vorgesehen. Eine umfassende Pflegereform wird diskutiert, aber konkrete Beschlüsse stehen noch aus. Informieren Sie sich aktuell bei Ihrer Pflegekasse.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (i.d.R. bei der Krankenkasse). Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die in der Häuslichkeit stattfindet. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse nach Begutachtung entscheiden.