Wie hoch ist Ihr Arbeitslosengeld? Berechnen Sie das Bemessungsentgelt nach § 150 SGB III aus Ihrem Jahresbruttolohn und ermitteln Sie den ALG-Tagesbetrag.
Rechtsgrundlage
- § 150 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ↗
Bemessungsentgelt — durchschnittliches tägliches sv-pflichtiges Bruttoentgelt
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 149 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ↗
Leistungsentgelt — Leistungssatz 60% (ohne Kind) / 67% (mit Kind)
Gültig ab: 1. 1. 2026
ALG Bemessungsentgelt 2026 — § 150 SGB III: Berechnung des Tagesbetrags
§ 150 SGB III: Das Bemessungsentgelt als ALG-Grundlage
Das Bemessungsentgelt nach § 150 SGB III ist die Berechnungsbasis für das Arbeitslosengeld. Es entspricht dem durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelt aus allen sv-pflichtigen Beschäftigungszeiten im Bemessungszeitraum (§ 151 SGB III). Entscheidend ist, dass nur tatsächlich ausgezahlte und sv-pflichtige Entgelte einbezogen werden.
BBG-Kappung: Maximum bei 8.450 €/Monat (2026)
Das Bemessungsentgelt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt. 2026 beträgt sie bundeseinheitlich 8.450 € monatlich (281,67 €/Tag). Wer zuvor mehr verdient hat, berechnet das ALG trotzdem nur auf Basis dieser Grenze — weil auch die SV-Beiträge nur auf diesen Betrag entrichtet wurden.
Pauschalisiertes Nettoentgelt und Leistungssatz
Vom Bemessungsentgelt wird ein pauschaler Abzug von 20% für SV-Beiträge und Steuern vorgenommen (§ 153 SGB III). Das ergibt das pauschalisierte Nettoentgelt. Davon wird der Leistungssatz berechnet: 60% ohne Kind, 67% mit Kind (Kind im Haushalt oder Unterhaltspflicht). Dieser Betrag ist der ALG-Tagesbetrag.
Beispielrechnung: Bemessungsentgelt 40.000 € / 360 Tage
Bei einem Jahresbrutto von 40.000 € über 360 Bemessungstage ergibt sich ein tägliches Bemessungsentgelt von 111,11 €. Nach 20% Pauschalabzug = 88,89 € Nettoentgelt täglich. ALG täglich (ohne Kind, 60%): 53,33 €. ALG monatlich: 1.600 €. Das sind rund 60% des früheren Nettolohns — das gesetzliche Ziel der Lohnersatzfunktion.
Häufige Fragen zum ALG Bemessungsentgelt
Was ist das Bemessungsentgelt beim ALG?
Das Bemessungsentgelt nach § 150 SGB III ist das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum (§ 151 SGB III). Es bildet die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der ALV gekappt.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die ALV 2026?
Die BBG der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 bundeseinheitlich 8.450 € monatlich (101.400 € jährlich). Das Bemessungsentgelt wird auf diesen Betrag gekappt — auch wenn das tatsächliche Gehalt höher war.
Was bedeuten die Leistungssätze 60% und 67%?
Der Leistungssatz beträgt 60% des pauschalisierten Nettoentgelts für Arbeitslose ohne Kind. Mit Kind (im Haushalt lebend oder Unterhaltspflicht) gilt der erhöhte Leistungssatz von 67%. Das pauschalisierte Nettoentgelt wird durch Abzug von 20% vom Bemessungsentgelt ermittelt (§ 153 SGB III).
Wie wird der ALG-Tagesbetrag berechnet?
ALG-Tagesbetrag = Bemessungsentgelt täglich × 0,80 (pauschaler SV/Steuerabzug) × Leistungssatz (0,60 oder 0,67). Der monatliche ALG-Betrag ergibt sich durch Multiplikation mit 30 Tagen.
Welche Entgelte fließen ins Bemessungsentgelt ein?
Alle beitragspflichtigen Bruttoentgelte aus sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Bemessungszeitraum (§ 151 SGB III). Einzubeziehen sind auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soweit sie tatsächlich ausgezahlt wurden und sv-pflichtig waren.