Haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe 2026? Wählen Sie Ihre Personengruppe, geben Sie Einkommen, Miete und Nebenkosten ein — der Rechner berechnet sofort Ihren monatlichen Sozialhilfe-Anspruch nach den Regelbedarfsstufen 2026.
Sozialhilfe Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 27 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ↗
Leistungen für den Lebensunterhalt — Anspruchsvoraussetzungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 28 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ↗
Ermittlung der Regelbedarfe — Stufen 1–6 für 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
Sozialhilfe 2026 — Regelbedarfe und Anspruchsvoraussetzungen
Sozialhilfe nach SGB XII: Grundsätze und Leistungsarten
Die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist das soziale Netz für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und nicht dem SGB II (Bürgergeld) unterfallen. Typische Leistungsempfänger sind Rentner mit geringer Rente, dauerhaft erwerbsgeminderte Personen und schwerbehinderte Menschen. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 27 SGB XII.
Regelbedarfsstufen 2026
Das Herzstück der Sozialhilfe sind die Regelbedarfe, die jährlich angepasst werden. Sie decken Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energieverbrauch und persönliche Bedürfnisse ab. Für 2026 gelten folgende Monatssätze:
- Stufe 1 (Alleinstehend): 563 €
- Stufe 2 (Paar, je Person): 506 €
- Stufe 3 (Erwachsener im Haushalt anderer): 451 €
- Stufe 4 (Kind 14–17 Jahre): 471 €
- Stufe 5 (Kind 6–13 Jahre): 390 €
- Stufe 6 (Kind 0–5 Jahre): 357 €
Unterkunftskosten und Heizung
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung(§ 35 SGB XII) erstattet, sofern sie angemessen sind. Was angemessen bedeutet, bestimmen die Kommunen anhand lokaler Richtwerte (Wohnflächenobergrenze × Quadratmeterpreis + Heizkosten). Bei unangemessen hohen Kosten wird regelmäßig eine Kostensenkung verlangt.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen wird grundsätzlich auf die Sozialhilfe angerechnet (§ 82 SGB XII). Dabei werden zunächst Absetzbeträge berücksichtigt: Pflichtversicherungsbeiträge, Steuern und ein Erwerbstätigenfreibetrag. Im vereinfachten Rechenmodell dieses Rechners wird ein Basisfreibetrag von 100 € angesetzt. Das Vermögen ist vor Leistungsgewährung grundsätzlich einzusetzen (Schonvermögen pro Person ca. 5.000 €, § 90 SGB XII).
Abgrenzung: Grundsicherung im Alter (§ 41 ff. SGB XII)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) ist eine Sonderform der Sozialhilfe für dauerhaft Erwerbsgeminderte und Personen ab 65 Jahren. Sie berechnet sich nach denselben Regelbedarfsstufen, enthält aber erweiterte Freibeträge für Rentenanteile aus eigener Beitragszahlung. Für die Grundsicherung im Alter ist der Unterhalt der Kinder grundsätzlich nicht heranzuziehen (§ 43 Abs. 5 SGB XII).
Häufige Fragen zur Sozialhilfe
Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) richtet sich an erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren. Die Sozialhilfe (SGB XII) gilt für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind — insbesondere Rentner, schwerbehinderte Menschen oder dauerhaft Erkrankte. Beide Systeme basieren auf ähnlichen Regelbedarfen, werden aber von unterschiedlichen Behörden (Jobcenter vs. Sozialamt) gewährt.
Wie hoch sind die Regelbedarfsstufen 2026?
Die Regelbedarfsstufen 2026 betragen: Stufe 1 (Alleinstehend): 563 €, Stufe 2 (Paar): 506 € je Person, Stufe 3 (Erwachsener im Haushalt anderer): 451 €, Stufe 4 (Kind 14–17 Jahre): 471 €, Stufe 5 (Kind 6–13 Jahre): 390 €, Stufe 6 (Kind 0–5 Jahre): 357 €.
Werden Unterkunftskosten bei der Sozialhilfe vollständig übernommen?
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden nach § 35 SGB XII in angemessener Höhe übernommen. Was "angemessen" bedeutet, richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen — der Richtwert für eine Einzelperson liegt je nach Region zwischen ca. 350 und 600 Euro Kaltmiete. Bei unangemessen hoher Miete wird eine Senkung verlangt.
Welches Einkommen wird bei der Sozialhilfe angerechnet?
Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen und Vermögen angerechnet. § 82 SGB XII enthält Absetzbeträge: Neben Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung und Steuern darf bei Erwerbstätigkeit ein Freibetrag nicht angerechnet werden. Kleinere Einkommensquellen bis 30 €/Monat (Ehrenamt) bleiben ebenfalls anrechnungsfrei.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können und kein Bürgergeld beziehen (also nicht erwerbsfähig sind). Voraussetzung ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die Inanspruchnahme von Einsatz aller eigenen Kräfte und Mittel (Selbsthilfe). Vermögen muss zunächst eingesetzt werden, mit Ausnahme von Schonvermögen (ca. 5.000 € je Person).