Wie hoch ist die maximale anrechenbare Miete für Ihren Wohngeldantrag? Unser Rechner zeigt den Miethöchstbetrag nach § 12 WoGG für alle Mietenstufen I–VI und Haushaltsgrößen 1–5 Personen.
Rechtsgrundlage
- § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
§ 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 — Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Haushaltsgröße und Mietenstufe
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 4 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
§ 4 WoGG — Mietenstufen: Einteilung der Gemeinden in 6 Mietenstufen durch Rechtsverordnung
Gültig ab: 1. 1. 2023
Wohngeld Miethöchstbeträge 2026 — § 12 WoGG: Mietenstufen und Haushaltsgröße
Miethöchstbeträge nach § 12 WoGG — Grundlage der Wohngeldberechnung
Das Wohngeld wird nicht auf Basis Ihrer tatsächlichen Miete berechnet, sondern auf Basis der anrechenbaren Miete. Diese wird nach § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 auf einen Miethöchstbetrag begrenzt. Der Höchstbetrag hängt von zwei Faktoren ab: der Mietenstufe Ihrer Gemeinde (I–VI) und der Haushaltsgröße(1–5 oder mehr Personen).
Mietenstufen nach § 4 WoGG
§ 4 WoGG beauftragt die Bundesregierung, alle deutschen Gemeinden per Rechtsverordnung in sechs Mietenstufen einzuteilen. Mietenstufe I gilt für Gemeinden mit sehr günstigen Mietpreisen (deutlich unter Bundesdurchschnitt), Mietenstufe VI für Gemeinden mit sehr hohen Mietpreisen (deutlich über Bundesdurchschnitt). Die Einordnung basiert auf dem Vergleich der örtlichen Wohnungsmieten mit dem bundesweiten Durchschnitt. Großstädte wie München, Frankfurt, Hamburg oder Stuttgart liegen regelmäßig in Mietenstufe V oder VI, während strukturschwache ländliche Regionen in Ostdeutschland oft Mietenstufe I oder II haben.
WoGG-Reform 2023 — deutlich angehobene Höchstbeträge
Die Reform des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2023 hat die Miethöchstbeträge erheblich angehoben — um rund 60–70 % gegenüber 2016. Gleichzeitig wurde eine sechste Mietenstufe eingeführt und ein pauschaler Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert. Diese Änderungen haben die Zahl der wohngeldberechtigen Haushalte deutlich erhöht — von rund 600.000 auf über 2 Millionen Haushalte.
Anrechenbare Miete und Wohngeldformel
Für die Wohngeldberechnung nach § 19 WoGG gilt: Die tatsächliche Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) wird mit dem Miethöchstbetrag verglichen. Der niedrigere Wert wird als anrechenbare Miete (M) in die Wohngeldformel eingesetzt: W = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). Eine Miete oberhalb des Höchstbetrags erhöht das Wohngeld nicht, die Differenz muss selbst getragen werden.
Bruttokaltmiete als Bemessungsgrundlage
Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete — also Nettokaltmiete plus die kalten Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Treppenhausreinigung). Heizkosten und Warmwasserkosten werden nicht in die Miete eingerechnet, sondern als pauschaler Heizkostenzuschuss nach § 12 Abs. 6 WoGG gesondert berücksichtigt. Bei Eigentümern tritt an die Stelle der Miete die anrechenbare Belastung nach § 12 Abs. 3 WoGG (Annuität, Bewirtschaftungskosten).
Häufige Fragen zu den Wohngeld-Miethöchstbeträgen
Was sind Miethöchstbeträge nach § 12 WoGG?
§ 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 legt fest, welche maximale Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird. Die Höchstbeträge richten sich nach der Mietenstufe der Gemeinde (I–VI) und der Haushaltsgröße (1–5+ Personen). Liegt Ihre Miete darüber, wird nur der Höchstbetrag angerechnet — der Überschuss trägt nicht zum Wohngeld bei.
Was ist eine Mietenstufe?
§ 4 WoGG teilt alle deutschen Gemeinden in sechs Mietenstufen ein (I = sehr günstig bis VI = sehr teuer). Die Einteilung erfolgt durch die Wohngeldverordnung auf Basis der örtlichen Mietpreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Großstädte wie München oder Frankfurt haben meist Mietenstufe VI, ländliche Regionen I oder II.
Wie wirkt sich die Haushaltsgröße auf den Höchstbetrag aus?
Größere Haushalte haben höhere Miethöchstbeträge, weil sie typischerweise mehr Wohnraum benötigen. Ein 5-Personen-Haushalt in Mietenstufe VI hat z.B. einen Höchstbetrag von 1.101 €, während eine Einzelperson in derselben Mietenstufe nur 594 € anrechnen darf.
Was passiert, wenn meine Miete über dem Höchstbetrag liegt?
Liegt Ihre Bruttokaltmiete über dem Höchstbetrag nach § 12 WoGG, wird nur der Höchstbetrag für die Wohngeldberechnung herangezogen. Die Differenz müssen Sie ohne Wohngeldunterstützung selbst tragen. Ein Wohngeldantrag bleibt trotzdem sinnvoll, da das Wohngeld auf Basis des Höchstbetrags berechnet wird.
Welche Miete wird für den Höchstbetrag herangezogen?
Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete — also die Nettokaltmiete plus die kalten Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister etc.), aber ohne Heizkosten. Die Heizkosten werden beim Wohngeld separat als pauschaler Heizkostenzuschuss behandelt (§ 12 Abs. 6 WoGG).
Wurden die Höchstbeträge zuletzt angepasst?
Mit der WoGG-Reform zum 1. Januar 2023 wurden die Miethöchstbeträge erheblich angehoben (ca. 60–70 % gegenüber 2016) und die bisherigen 5 Mietenstufen auf 6 ausgebaut. Gleichzeitig wurde das Wohngeld-Plus eingeführt, das Heizkosten pauschal berücksichtigt. Für 2026 gelten diese Werte unverändert weiter.