Wie viel Elterngeld erhalten Sie 2026? Unser Rechner ermittelt den monatlichen Betrag nach § 2 BEEG — auf Basis Ihres Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, für Basiselterngeld und ElterngeldPlus.
Elterngeld Berechnungsgrundlage (BEEG § 2) 2026
Monatliches Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
Rechtsgrundlage
- § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Höhe des Elterngeldes — einkommensabhängige Ersatzrate 67–100 %
Gültig ab: 1. 4. 2024
- § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld
Gültig ab: 1. 4. 2024
- § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Bezugszeitraum — Basiselterngeld max. 14 Monate, ElterngeldPlus max. 28 Monate
Gültig ab: 1. 4. 2024
Elterngeld 2026 — BEEG § 2 Berechnung und Varianten erklärt
Elterngeld 2026 — Berechnung nach BEEG § 2
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt — je höher das Einkommen, desto mehr Elterngeld, jedoch gedeckelt bei 1.800 € monatlich.
Einkommensabhängige Ersatzrate (§ 2 Abs. 2 BEEG)
Die Ersatzrate gibt an, welcher Prozentsatz des bisherigen Nettoeinkommens als Elterngeld gezahlt wird. Für Einkommen bis 1.000 € netto beträgt sie 100 % — damit soll sichergestellt werden, dass Eltern mit geringen Einkommen keinen finanziellen Nachteil erleiden. Für Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 €sinkt die Rate linear von 100 % auf 67 %. Bei Nettoeinkommen über 1.200 € gilt der Standardsatz von 67 %. So ergibt sich bei 2.000 € netto ein monatliches Elterngeld von 2.000 × 0,67 = 1.340 €.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Eltern können zwischen zwei Varianten wählen: Das Basiselterngeld wird in voller Höhe (300–1.800 € monatlich) für maximal 12 bis 14 Monate gezahlt. Das ElterngeldPlus nach § 4a BEEG beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes (150–900 €), läuft dafür aber doppelt so lang — bis zu 28 Monate. Es eignet sich besonders für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten, da Teilzeiteinkommen das ElterngeldPlus weniger stark mindert.
Bemessungszeitraum und relevantes Einkommen
Grundlage für die Berechnung sind die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonatdes Kindes (§ 2b BEEG). Monate mit Elterngeld, ALG I oder anderen Lohnersatzleistungen werden dabei herausgerechnet und durch frühere Monate ersetzt. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Prämien) fließen nicht in die Berechnung ein. Für Selbständige gilt der Gewinn der letzten zwei steuerlich veranlagten Jahre als Berechnungsgrundlage.
Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus
Nehmen beide Elternteile gleichzeitig für mindestens 4 Monate eine Teilzeittätigkeit zwischen 25 und 35 Stunden/Woche auf, können sie den sog. Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen: bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil (§ 4b BEEG). Haben im Haushalt bereits ältere Geschwinder unter 3 Jahren, erhöht sich das Elterngeld um einen Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 € (§ 2a BEEG).
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie wird das Elterngeld 2026 berechnet?
Das Elterngeld berechnet sich nach § 2 Abs. 1 BEEG als Ersatz für das weggefallene Erwerbseinkommen. Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Auf dieses Einkommen wird eine Ersatzrate angewendet: Bei Einkommen bis 1.000 € netto beträgt sie 100 %, bei 1.200 € und mehr 67 %. Im Bereich 1.000–1.200 € wird die Rate linear interpoliert. Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes beträgt 300 €, der Höchstbetrag 1.800 €.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird in voller Höhe (300–1.800 €/Monat) für maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus nach § 4a BEEG beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes (150–900 €/Monat), kann aber doppelt so lange — bis zu 28 Monate — bezogen werden. ElterngeldPlus ist besonders vorteilhaft für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, da Teilzeiteinkommen auf das ElterngeldPlus angerechnet wird, ohne es stärker zu kürzen.
Welches Einkommen wird für die Elterngeld-Berechnung herangezogen?
Maßgeblich ist das Nettoeinkommen der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (§ 2b BEEG). Dabei zählen nur steuerrechtlich relevante Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für Selbständige gelten besondere Regeln: Es wird das Einkommen der letzten zwei steuerlich veranlagten Jahre zugrunde gelegt. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Auch Elterngeld selbst oder ALG I/II aus dem Bemessungszeitraum werden herausgerechnet.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Basiselterngeld kann für maximal 12 Monate bezogen werden, wobei ein Elternteil davon maximal 12 Monate beanspruchen kann. Durch den sog. Partnerschaftsbonus verlängert sich die Bezugsdauer auf bis zu 14 Monate — wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate nehmen. ElterngeldPlus kann für bis zu 28 Monate bezogen werden. Beide Varianten können kombiniert werden: 1 Monat Basiselterngeld entspricht dabei 2 Monaten ElterngeldPlus.
Wird Elterngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Elterngeld bis zum Mindestbetrag (300 € Basiselterngeld, 150 € ElterngeldPlus) bleibt bei der Berechnung von ALG II/Bürgergeld unberücksichtigt. Der darüber liegende Betrag wird als Einkommen angerechnet. Bei Wohngeld, BAföG und Kinderzuschlag gelten eigene Regelungen. Unterhaltsverpflichtungen werden durch Elterngeld nicht beeinflusst — Elterngeld ist nicht pfändbar (§ 54 Abs. 3 SGB I analog).
Gibt es einen Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Ja. Bei Geschwistern unter 3 Jahren (oder unter 6 Jahren bei Mehrlingsgeburten) wird ein Geschwisterbonus von 10 % auf das Elterngeld gewährt, mindestens jedoch 75 € zusätzlich (§ 2a BEEG). Dieser Bonus ist im vorliegenden Rechner nicht berücksichtigt, da er von der familiären Situation abhängt. Wenden Sie sich für den genauen Betrag an die zuständige Elterngeldstelle.