§ 2a BEEG

Haben Sie Anspruch auf den Elterngeld-Geschwisterbonus? Unser Rechner berechnet den Geschwisterbonus nach § 2a BEEG — 10 % Zuschlag (mind. 75 €/Monat) bei Geschwisterkind unter 3 Jahren, plus Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind.

Elterngeld Geschwisterbonus Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 22. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Elterngeld Geschwisterbonus 2026 — § 2a BEEG

Eltern mit mehreren Kindern erhalten beim Elterngeld besondere Zuschläge — den **Geschwisterbonus** und den **Mehrlingszuschlag**. Beide sind in § 2a BEEG geregelt und sollen die finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kleinkindern abfedern. <h3>Geschwisterbonus nach § 2a Abs. 1 BEEG</h3> Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um **10 % des Basisbetrags** — mindestens jedoch um **75 € pro Monat**. Er wird gewährt, wenn im Haushalt ein Geschwisterkind lebt, das bei der Geburt des neuen Kindes noch keine 3 Jahre alt ist. Bei Familien mit einem Mehrlingsgeschwisterkind gilt die Grenze von 6 Jahren. Der Bonus wird automatisch berücksichtigt — kein gesonderter Antrag ist nötig. Die Familienkasse prüft die Voraussetzung anhand der angegebenen Geburtsdaten der Kinder. **Beispielrechnung:** Elterngeld-Basisbetrag 900 €/Monat, Geschwisterkind 2 Jahre alt: Bonus = max(900 × 10 %, 75 €) = max(90 €, 75 €) = **90 €/Monat**. Gesamtelterngeld: 990 €/Monat. Bei niedrigem Basisbetrag greift die Mindestgrenze: Basisbetrag 300 €/Monat: Bonus = max(30 €, 75 €) = **75 €/Monat**. Gesamtelterngeld: 375 €/Monat. <h3>Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 BEEG</h3> Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhält jeder anspruchsberechtigte Elternteil für jedes **weitere Mehrlingskind** über das erste hinaus **300 € pro Monat** zusätzlich. Bei Zwillingen sind das 300 €, bei Drillingen 600 € — unabhängig vom sonstigen Einkommen und dem Basisbetrag. Der Mehrlingszuschlag ist nicht einkommensabhängig und wird über die gesamte Bezugsdauer gezahlt. <h3>Kombination beider Zuschläge</h3> Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag können kombiniert werden. Wer Zwillinge bekommt und bereits ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt hat, erhält beides: den Geschwisterbonus für das ältere Kind und den Mehrlingszuschlag für den zweiten Zwilling. <h3>ElterngeldPlus und Geschwisterbonus</h3> Der Geschwisterbonus gilt auch beim ElterngeldPlus — allerdings halbiert sich der Mindestbetrag auf 37,50 € pro Monat, da ElterngeldPlus maximal halb so hoch ist wie das Basiselterngeld. Der prozentuale Zuschlag von 10 % bleibt unverändert. <h3>Antrag und Auszahlung</h3> Der Geschwisterbonus muss nicht gesondert beantragt werden — er wird automatisch bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständig ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes. Der Antrag auf Elterngeld sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt gestellt werden, da eine rückwirkende Auszahlung auf maximal 3 Monate begrenzt ist.

Häufige Fragen zum Geschwisterbonus

Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus nach § 2a Abs. 1 BEEG erhöht das Elterngeld um 10 % — mindestens jedoch um 75 € pro Monat. Er wird gewährt, wenn im Haushalt ein Geschwisterkind lebt, das bei Geburt des neuen Kindes noch keine 3 Jahre alt ist (oder bei Mehrlingsgeburten noch keine 6 Jahre). Der Bonus wird automatisch ohne gesonderten Antrag berücksichtigt.

Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?

Der Geschwisterbonus wird für die gesamte Bezugsdauer des Elterngeldes gezahlt — also solange der Anspruch auf Elterngeld (Basis- oder ElterngeldPlus) besteht. Sobald das Geschwisterkind das 3. Lebensjahr vollendet, entfällt die Voraussetzung für Neumeldungen. Laufende Bewilligungen bleiben bestehen.

Was ist der Mehrlingszuschlag?

Bei Mehrlingsgeburten erhält jeder Elternteil für jedes weitere Mehrlingskind über das erste hinaus einen Zuschlag von 300 € pro Monat (§ 2a Abs. 4 BEEG). Bei Zwillingen sind das 300 €, bei Drillingen 600 € — zusätzlich zum regulären Elterngeld.

Kann der Geschwisterbonus mit dem Mehrlingszuschlag kombiniert werden?

Ja, beide Zuschläge können gleichzeitig gewährt werden. Wenn Sie Mehrlinge bekommen und ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt lebt, erhalten Sie sowohl den Geschwisterbonus (10 %, mind. 75 €) als auch den Mehrlingszuschlag (300 € je weiterem Kind).

Zählt ein Stiefkind für den Geschwisterbonus?

Ja. Als Geschwisterkind gilt auch ein im Haushalt lebendes Stiefkind, Pflegekind oder adoptiertes Kind im Sinne von § 2a Abs. 1 BEEG, soweit es das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Entscheidend ist das gemeinsame Leben im Haushalt, nicht die leibliche Verwandtschaft.

Wirkt sich der Geschwisterbonus auf ElterngeldPlus aus?

Ja. Der Geschwisterbonus gilt auch beim ElterngeldPlus — er erhöht den monatlichen ElterngeldPlus-Betrag um 10 % (mind. 37,50 € — die Hälfte des Mindestbonus von 75 € beim Basiselterngeld, da ElterngeldPlus maximal halb so hoch ist). Die Mindestgrenze bei ElterngeldPlus beträgt entsprechend 37,50 € je Monat.

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