BEEG § 2

Berechnen Sie Ihr Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen ein und wählen Sie zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus — der Rechner ermittelt Ihren monatlichen Anspruch und die Gesamtsumme.

Elterngeld-Rechner 2026 — BEEG

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Letzte Aktualisierung: 15. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Elterngeld in Deutschland: BEEG erklärt

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten staatlichen Familienleistungen in Deutschland. Es wurde 2007 mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt und soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell absichern. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens und ermöglicht es Müttern und Vätern, sich in der ersten Zeit nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Der Anspruch besteht für alle Eltern, die in Deutschland leben, ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Berechnung der Ersatzrate

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Die Ersatzrate ist progressiv gestaltet und begünstigt Geringverdiener. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt die Ersatzrate zwischen 67 und 100 Prozent — für je zwei Euro weniger Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte. Bei einem Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro sinkt die Rate von 67 auf 65 Prozent. Ab 1.240 Euro gilt einheitlich eine Ersatzrate von 65 Prozent. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro (auch für Nicht-Erwerbstätige), der Höchstbetrag 1.800 Euro pro Monat.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Eltern können zwischen zwei Varianten wählen. Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt (14 Monate bei Inanspruchnahme von Partnermonaten). Alternativ kann Elterngeld Plus gewählt werden, das den halben monatlichen Betrag bei doppelter Bezugsdauer bietet — also bis zu 24 Monate mit maximal 900 Euro pro Monat. Elterngeld Plus eignet sich besonders für Eltern, die während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeiten möchten, da die Anrechnung des Teilzeiteinkommens günstiger ausfällt als beim Basiselterngeld.

Geschwisterbonus und Sonderfälle

Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro beim Elterngeld Plus. Voraussetzung ist, dass ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind gezahlt. Seit September 2024 gilt zudem eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare — wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Zuständig für die Bearbeitung sind die Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld beträgt zwischen 65 % und 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Einkommen über 1.240 € netto gilt die Ersatzrate von 65 %. Geringverdiener (unter 1.000 € netto) erhalten eine höhere Ersatzrate von bis zu 100 %. Der Mindestbetrag beträgt 300 €, der Höchstbetrag 1.800 € pro Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate (14 mit Partnermonaten) gezahlt und beträgt bis zu 1.800 € monatlich. Elterngeld Plus wird für bis zu 24 Monate gezahlt, beträgt aber nur die Hälfte des Basiselterngeldes (maximal 900 €). Elterngeld Plus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während des Bezugs.

Wie funktioniert der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € beim Basiselterngeld und 37,50 € beim Elterngeld Plus. Voraussetzung: Sie haben ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt. Der Bonus wird auf den normalen Elterngeldbetrag aufgeschlagen.

Welches Einkommen wird für die Berechnung herangezogen?

Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Arbeitnehmerinnen wird der Zeitraum vor dem Mutterschutz betrachtet. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt, Steuerklassenwechsel können sich auswirken.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, Teilzeitarbeit bis 32 Stunden pro Woche ist erlaubt. Allerdings wird das Einkommen aus der Teilzeit auf das Elterngeld angerechnet. Beim Elterngeld Plus ist die Anrechnung günstiger, weshalb es sich bei geplanter Teilzeitarbeit oft mehr lohnt als das Basiselterngeld.

Gibt es eine Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch?

Ja, seit September 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (für Paare). Für Alleinerziehende gilt die gleiche Grenze. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 € (Paare) bzw. 250.000 € (Alleinerziehende).

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