Berechnen Sie die abzugsfähigen Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer oder nutzen Sie die Homeoffice-Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr). Der Rechner vergleicht drei Abzugsvarianten nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b/c EStG.
Betriebsstätte / Häusliches Arbeitszimmer Rechner
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 5 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Häusliches Arbeitszimmer — Abzugsbeschränkung
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 4 Abs. 5 Nr. 6c Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Homeoffice-Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
Gültig ab: 1. 1. 2023
Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsregeln seit 2023
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gelten für das häusliche Arbeitszimmerneue Regeln. Die bisherige Dreiteilung wurde vereinfacht, gleichzeitig wurde die Homeoffice-Tagespauschale dauerhaft ins Gesetz aufgenommen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Drei Konstellationen sind zu unterscheiden.
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die anteiligen Raumkosten in voller Höhe abzugsfähig. Der Raum muss abgeschlossen und (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt sein. Diese Variante lohnt sich bei hohen Raumkosten — etwa bei Eigentum mit AfA und Finanzierungskosten.
Kein anderer Arbeitsplatz
Steht für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann ein Betrag von bis zu 1.250 € pro Jahr abgezogen werden. Seit 2023 handelt es sich um eine Jahrespauschale (nicht mehr um den tatsächlichen Kostennachweis). Alternative: Die Homeoffice-Tagespauschale kann günstiger sein, wenn die anteiligen Raumkosten niedrig sind.
Homeoffice-Tagespauschale
Die seit 2023 gesetzlich verankerte Tagespauschale beträgt 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Kein separates Zimmer nötig — es reicht, wenn an diesem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung gearbeitet wurde. Die Pauschale ist einfach nachzuweisen und wird häufig von Arbeitnehmern genutzt, die keinen abgeschlossenen Raum haben.
Welche Variante ist optimal?
Für die meisten Arbeitnehmer ohne separates Zimmer ist die Homeoffice-Pauschaledie beste Wahl. Selbstständige mit hohen Raumkosten und einem dedizierten Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt profitieren dagegen vom vollen Abzug. Der Rechner ermittelt den Betrag für jede Variante — vergleichen Sie die Optionen anhand Ihrer konkreten Zahlen.
Häufige Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) ist einfach und ohne Nachweis ansetzbar. Das häusliche Arbeitszimmer erfordert einen abgeschlossenen, ausschließlich betrieblich genutzten Raum und ist nur bei Mittelpunktaktivitäten unbegrenzt abzugsfähig.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?
Nein, Sie müssen sich für eine Option entscheiden. In der Regel ist das echte Arbeitszimmer bei höheren Raumkosten vorteilhafter, die Tagespauschale bei niedrigeren Kosten oder ohne abgeschlossenes Zimmer.
Wann ist das Arbeitszimmer „Mittelpunkt der Tätigkeit"?
Der Mittelpunkt bestimmt sich nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der Tätigkeit. Bei Freiberuflern, die überwiegend von zu Hause arbeiten (Programmierer, Autoren, Übersetzer), ist das regelmäßig der Fall. Bei Außendienstmitarbeitern oder Lehrern ist es dagegen meist nicht der Mittelpunkt.
Was fällt unter die abzugsfähigen Raumkosten?
Anteilige Miete oder AfA bei Eigentum, Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr), Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Renovierungskosten des Arbeitszimmers und anteilige Schuldzinsen bei Eigentum.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Arbeitnehmer?
Ja, die Homeoffice-Tagespauschale von 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) gilt für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für Selbstständige als Betriebsausgaben gleichermaßen. Sie kann auch angesetzt werden, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.