§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Wie viel können Sie für Ihre Homeoffice-Tage in der Steuererklärung absetzen? Das Jahressteuergesetz 2023 hat die Pauschale auf 6 € pro Tag (max. 1.260 €) dauerhaft festgeschrieben. Geben Sie Ihre Homeoffice-Tage ein und sehen Sie sofort Ihren Steuerabzug.

Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026

6 € je Homeoffice-Tag — max. 1.260 € (210 Tage) nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Homeoffice-Pauschale 2026 — alles Wichtige auf einen Blick

Die Homeoffice-Pauschale — dauerhaft seit dem JStG 2023

Die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2023 dauerhaft in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG verankert. Sie gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 und ist damit auch für die Steuererklärung 2026 anwendbar. Pro Kalenderjahr können maximal 210 Tage angesetzt werden, was einem maximalen Steuerabzug von 1.260 € entspricht.

Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?

Ein Tag zählt als Homeoffice-Tag, wenn Sie an diesem Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben — also kein Büro oder eine andere auswärtige Arbeitsstätte aufgesucht haben. Halbtage zählen nicht: Wer morgens zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro fährt, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Für Pendlerfahrten gilt dann die Entfernungspauschale.

Kein separates Arbeitszimmer nötig

Ein entscheidender Vorteil der Pauschale: Ein abgetrenntes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch wer am Küchentisch oder im Schlafzimmer arbeitet, kann die Pauschale nutzen. Das war bei den alten Arbeitszimmerkosten eine hohe Hürde, die nun entfällt. Arbeitnehmer tragen die Pauschale in der Anlage N ihrer Steuererklärung ein.

Pauschale vs. Werbungskosten-Einzelnachweis

Wer sehr hohe Arbeitskosten hat, sollte prüfen, ob der Einzelnachweis der tatsächlichen Arbeitszimmerkosten (anteilige Miete, Heizung, Strom) günstiger wäre. Voraussetzung: Das Arbeitszimmer muss als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit gelten oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar sein. In diesem Fall können die tatsächlichen Kosten ohne Deckelung abgesetzt werden. Die Pauschale ist der einfache Weg ohne aufwändige Belegnachweise.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag beachten

Arbeitnehmer profitieren von der Homeoffice-Pauschale erst dann wirklich, wenn ihre gesamten Werbungskosten (Homeoffice + Fahrtkosten + Fortbildung + Arbeitsmittel) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) überschreiten. Bis zu diesem Betrag wird der Pauschbetrag automatisch angesetzt. Bei 210 Homeoffice-Tagen liegt die Pauschale mit 1.260 € leicht über diesem Betrag — ein kleiner, aber realer Vorteil.

Selbstständige und Freiberufler

Auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben absetzen — sofern kein häusliches Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht wird. Für dieselben Tage gilt das Wahlrecht: entweder Pauschale oder tatsächliche Arbeitszimmerkosten.

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 € pro Tag, an dem Sie ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Die jährliche Obergrenze liegt bei 1.260 € (entspricht 210 Homeoffice-Tagen). Die Pauschale gilt seit dem Jahressteuergesetz 2023 dauerhaft und ist im § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG verankert.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmerpauschale?

Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag) kann jeder nutzen, der gelegentlich zu Hause arbeitet — auch ohne abgeschlossenes Arbeitszimmer. Die Arbeitszimmerkosten (tatsächliche Raumkosten wie Miete/Heizung) können alternativ geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer dauerhaft und ausschließlich beruflich genutzt wird. Beide Methoden können nicht gleichzeitig für denselben Tag genutzt werden, wohl aber für unterschiedliche Tage im Jahr.

Muss ich jeden Homeoffice-Tag einzeln nachweisen?

Ein lückenloser Nachweis (Stundenzettel o.ä.) ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Prüfung Belege anfordern. Viele Steuerpflichtige nutzen Kalenderaufzeichnungen oder E-Mail-Bestätigungen des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die genehmigten Heimarbeitstage ist der einfachste Nachweis.

Gilt die Pauschale nur für Arbeitnehmer oder auch für Selbstständige?

Die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG gilt grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer (als Werbungskosten in Anlage N) als auch für Selbstständige und Freiberufler (als Betriebsausgaben). Selbstständige können alternativ ein häusliches Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen?

Nein — für denselben Tag können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €) oder die Entfernungspauschale (Fahrtkosten zum Büro) geltend machen, nicht beides. Pendeln Sie an einem Tag ins Büro, zählt dieser Tag für die Entfernungspauschale. Arbeiten Sie ausschließlich von zu Hause, zählt er für die Homeoffice-Pauschale. Kombinierter Einsatz ist nur bei zwei Arbeitsstätten in Ausnahmefällen möglich.

Was passiert, wenn die Pauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigt?

Liegt Ihre Homeoffice-Pauschale unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (gültig 2026), wird automatisch der höhere Pauschbetrag angesetzt — die Pauschale bringt dann keinen Vorteil. Übersteigen Ihre gesamten Werbungskosten (Homeoffice + Fahrtkosten + Fortbildungskosten + weitere) den Pauschbetrag, lohnt sich der Einzelnachweis. Bei 210 Homeoffice-Tagen liegt die Pauschale bei 1.260 € und übersteigt damit den Pauschbetrag.

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