§ 34 GNotKG

Berechnen Sie die Notarkosten und Registergebühren für Ihre Handelsregistereintragung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ob GmbH-Gründung, UG-Gründung, AG-Gründung oder Kapitalerhöhung — unser Rechner ermittelt Ihre voraussichtlichen Gründungskosten schnell und transparent.

Handelsregister Eintragung Kosten Rechner

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Handelsregister Kosten — alles Wichtige im Überblick

Handelsregistereintragung — Kosten und Ablauf

Jede Gründung einer GmbH, UG, AG oder OHG sowie jede wesentliche Satzungsänderung muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung setzt zwingend eine notarielle Beurkundung voraus (§ 2 GmbHG, § 23 AktG). Die entstehenden Kosten setzen sich aus Notarkosten (nach GNotKG) und der Registergebühr des Amtsgerichts zusammen.

GNotKG — Gebührenberechnung nach Geschäftswert

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Notargebühren bundeseinheitlich. Die Gebühr hängt vom sogenannten Geschäftswert ab — das ist in der Regel das Stammkapital der Gesellschaft. Je höher das Stammkapital, desto höher die Notargebühr, allerdings mit einer Deckelung. Für eine GmbH-Gründung fallen typischerweise 2,0 Gebühren an (je eine für Beurkundung und Entwurf nach KV 21100/21200 GNotKG). Beim vereinfachten Musterprotokoll reduziert sich dies auf 1,0 Gebühr.

GmbH-Gründung vs. UG-Gründung

Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 € (§ 5 GmbHG), davon müssen mindestens 12.500 € bei der Gründung eingezahlt werden. Die Notarkosten betragen etwa 1,5% des Stammkapitals, mindestens 400 €, maximal ca. 3.000 €. Die UG (haftungsbeschränkt) ist die günstigere Alternative: Stammkapital bereits ab 1 €, Gründung mit Musterprotokoll für ca. 150–200 € Notarkosten möglich. Die UG ist jedoch verpflichtet, jährlich 25% des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 € angewachsen ist.

AG-Gründung — höhere Anforderungen

Eine Aktiengesellschaft erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 € (§ 7 AktG) und unterliegt strengeren Gründungsanforderungen (§§ 23–53 AktG). Die Notarkosten sind entsprechend höher — etwa 2% des Grundkapitals, mindestens 1.000 €. Zusätzlich entstehen Kosten für den Gründungsbericht und die Gründungsprüfung. Eine AG eignet sich vor allem für größere Unternehmen mit Kapitalbedarf oder geplanter Börsennotierung.

Handelsregistergebühren und Bekanntmachung

Neben den Notarkosten erhebt das Amtsgericht eine Gebühr für die Eintragung in das Handelsregister. Die Handelsregister-Pauschale beträgt ca. 150 € und umfasst die Eintragungsgebühr des Gerichts sowie die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Eintragung selbst dauert bei elektronischer Einreichung durch den Notar in der Regel 1–3 Werktage.

Wichtiger Hinweis zur Kostenschätzung

Die hier berechneten Kosten sind vereinfachte Schätzwerte. Die tatsächlichen Notarkosten können je nach Notar, Region, Anzahl der Gesellschafter, Komplexität des Gesellschaftsvertrags und weiterer Nebenleistungen (z.B. Beglaubigungen, Unterschriften, Vollmachten) abweichen. Für eine verbindliche Kostenkalkulation wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.

Häufige Fragen zu Handelsregisterkosten

Was kostet eine GmbH-Gründung beim Notar?

Die Notarkosten für eine GmbH-Gründung richten sich nach dem Stammkapital. Grobe Faustregel: etwa 1,5% des Stammkapitals, mindestens 400 €, maximal ca. 3.000 €. Hinzu kommt die Handelsregistergebühr von ca. 150 € (Amtsgericht + Bundesanzeiger). Bei einem Stammkapital von 25.000 € entstehen typisch Gesamtkosten von ca. 550–700 €.

Kann ich eine GmbH ohne Notar gründen?

Nein. § 2 GmbHG schreibt vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit, ein vereinfachtes Musterprotokoll zu verwenden (§ 2 Abs. 1a GmbHG), was die Notarkosten reduziert. Das Musterprotokoll ist nur für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer zulässig.

Was kostet eine UG-Gründung?

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit dem Musterprotokoll sehr günstig gegründet werden. Die Notarkosten betragen ca. 100–200 €, die Handelsregistergebühr ca. 150 €. Gesamtkosten von 300–400 € sind realistisch. Das Stammkapital kann bereits ab 1 € festgesetzt werden.

Was kostet eine Kapitalerhöhung beim Handelsregister?

Eine Kapitalerhöhung erfordert ebenfalls eine notarielle Beurkundung. Die Notarkosten richten sich nach dem Erhöhungsbetrag — grob ca. 0,5% des neuen Kapitals, mindestens 200 €. Hinzu kommt die Handelsregistergebühr von ca. 150 €. Die exakten Kosten hängen von der Anzahl der Beurkundungsgebühren ab.

Welche weiteren Kosten entstehen bei einer GmbH-Gründung?

Neben Notarkosten und Registergebühren entstehen ggf. weitere Kosten: Gewerbeanmeldung (ca. 15–60 € je nach Gemeinde), Eröffnung eines Geschäftskontos, steuerliche Beratung, Stammkapital (mind. 25.000 € bei GmbH, davon mind. 12.500 € einzuzahlen), sowie mögliche Kosten für die Erstellung des Businessplans oder das Firmenlogo.

Sind die Gründungskosten steuerlich absetzbar?

Ja, Gründungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, sofern sie nach der Gründung entstanden sind. Kosten, die bereits vor der Gründung (Vorgründungskosten) entstanden sind, können unter Umständen an die Gesellschaft weitergegeben werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

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