§ 5 GmbHG

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH in Deutschland? Unser Rechner ermittelt alle anfallenden Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — Notargebühr, Handelsregistereintragung und Gewerbeanmeldung. Mit und ohne Musterprotokoll im direkten Vergleich.

GmbH-Gründungskosten-Rechner

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

GmbH gründen — alle Kosten im Überblick

GmbH gründen — welche Kosten entstehen?

Die Gründung einer GmbH ist in Deutschland an strenge formale Anforderungen geknüpft. Anders als ein Einzelunternehmen oder eine GbR muss die GmbH notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Unser Rechner zeigt Ihnen alle anfallenden Gründungskosten übersichtlich auf — aufgeteilt in Notarkosten, Handelsregistergebühr und Gewerbeanmeldung.

Notargebühren nach GNotKG

Die größte Kostenposition bei der GmbH-Gründung sind die Notarkosten. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag (Satzung) und berechnet seine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — konkret nach Tabelle B in Anlage 1. Maßgeblich ist dabei der Geschäftswert, der mindestens 30.000 € beträgt und mit dem Stammkapital steigt. Bei einem Stammkapital von 25.000 € ist der Geschäftswert 30.000 € (GNotKG-Minimum), die Tabellengebühr beträgt dann 165 €.

Entscheidend für die Höhe der Notargebühr ist, ob ein Musterprotokoll (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) oder eine individuelle Satzung verwendet wird. Das Musterprotokoll ist nur für einfache Strukturen möglich (max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer), spart aber erheblich: Es fällt nur 1,0 Gebühr (KV 21100) statt 2,0 Gebühren an. Auf die Notargebühr werden zusätzlich 19% Umsatzsteuer erhoben.

Handelsregistergebühr und Gewerbeanmeldung

Neben dem Notar fallen weitere Kosten an: Die Handelsregistereintragung kostet pauschal ca. 150 € (Amtsgericht + Bundesanzeiger- Bekanntmachung). Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 €; unser Rechner kalkuliert mit dem Durchschnittswert von 30 €.

Stammkapital — nicht zu verwechseln mit Gründungskosten

Das Stammkapital (mind. 25.000 € nach § 5 GmbHG) ist kein Kostenfaktor im eigentlichen Sinne, sondern verbleibt in der Gesellschaft und dient als Haftungsmasse. Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte (12.500 €) eingezahlt sein. Das Stammkapital selbst ist verfügbar für Betriebszwecke, muss jedoch bei Ausschüttungen oberhalb der Einlagen erhalten bleiben.

Gesamtkostenvergleich: Musterprotokoll vs. individuelle Satzung

Bei einem Stammkapital von 25.000 € ergibt sich folgendes Bild: Mit Musterprotokoll entstehen Gründungskosten von rund 376 € (Notar 196 € + Register 150 € + Gewerbe 30 €). Mit individueller Satzung verdoppeln sich die Notarkosten auf ca. 393 €, was zu Gesamtkosten von rund 573 € führt. Bei höherem Stammkapital — z.B. 100.000 € — steigen die Notarkosten überproportional, da sich der Geschäftswert erhöht und die Tabellengebühr entsprechend ansteigt.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Wie hoch sind die Mindestkosten für eine GmbH-Gründung in Deutschland?

Bei Verwendung des Musterprotokolls (max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer) belaufen sich die Mindestgründungskosten auf rund 370–400 €: Notarkosten ca. 196 € (inkl. MwSt), Handelsregistergebühr 150 € und Gewerbeanmeldung ca. 30 €. Dazu kommt das Stammkapital von mindestens 25.000 €, von dem mindestens die Hälfte (12.500 €) bei Anmeldung einzuzahlen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung?

Das Musterprotokoll (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) ist eine standardisierte Satzung, die nur für einfache Strukturen (max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer) genutzt werden kann. Es spart erhebliche Notarkosten, da nur 1,0 Gebühr (statt 2,0) nach GNotKG anfällt. Bei individueller Satzung erhöhen sich die Notarkosten, dafür lässt sich die GmbH individuell gestalten (z.B. Gewinnverteilung, Vinkulierung von Anteilen, Vorkaufsrechte).

Wie berechnet sich die Notargebühr nach GNotKG?

Der Notar berechnet seine Gebühr anhand des Geschäftswerts (mind. 30.000 €) nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Beim Musterprotokoll fällt 1,0 Gebühr (KV 21100) an, bei individueller Satzung 2,0 Gebühren (je 1,0 für Beurkundung und Entwurf). Hinzu kommt 19% Umsatzsteuer. Bei einem Stammkapital von 25.000 € (Geschäftswert 30.000 €) beträgt die Tabellengebühr 165 €.

Wie hoch ist die Handelsregistergebühr bei der GmbH-Gründung?

Die Handelsregistereintragung kostet pauschal ca. 150 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Eintragungsgebühr beim Amtsgericht und den Kosten für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger (§ 9a HGB). Die genaue Höhe kann je nach Amtsgericht leicht variieren.

Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?

Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (bei 25.000 € also 12.500 €) auf dem Geschäftskonto eingezahlt sein. Der verbleibende Betrag kann nach Eintragung auf Anforderung durch die Gesellschafterversammlung eingefordert werden. Die GmbH darf erst nach Handelsregistereintragung als "GmbH" auftreten.

Gibt es laufende Kosten nach der GmbH-Gründung?

Ja: Jahresabschluss (Pflichtveröffentlichung im Bundesanzeiger, ca. 50–200 € je nach Größe), Steuerberater/Buchhalter, IHK-Beitrag (mind. 150 €/Jahr), ggf. Kosten für Gesellschafterversammlungen und notarielle Satzungsänderungen. Kleinunternehmen (Bilanzsumme < 4,84 Mio. €, Umsatz < 9,68 Mio. €, < 50 Mitarbeiter) unterliegen erleichterten Offenlegungspflichten.

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