Berechnen Sie die Gründungskosten einer GmbH gemäß § 5 GmbHG. Der Rechner berücksichtigt Notargebühren nach GNotKG Anlage 1 KV 21100 (Geschäftswert = Stammkapital), Handelsregistergebühren und Gewerbeanmeldung. Alle Werte gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 5 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ↗
Stammkapital — Mindeststammkapital 25.000 €
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Anlage 1 KV 21100 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Notargebühren für Beurkundung der GmbH-Satzung — Gebührentabelle B
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform für mittelständische Unternehmen in Deutschland. Sie bietet den Vorteil der beschränkten Haftung — Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage — und ist zugleich flexibel in der Gestaltung. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden muss. Diese Kapitalvoraussetzung unterscheidet die GmbH von der UG (haftungsbeschränkt), die bereits mit einem Euro gegründet werden kann, aber eine Rücklagenpflicht vorsieht.
Notargebühren nach GNotKG
Die Notargebühren für eine GmbH-Gründung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. In Anlage 1, Tabelle B, ist die Gebührenberechnung nach dem Geschäftswert festgelegt. Der Geschäftswert entspricht dem Stammkapital, beträgt aber mindestens 30.000 Euro. Für einen Geschäftswert von 30.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 270 Euro. Bei Verwendung des Musterprotokolls fällt nur eine einfache Gebühr (1,0-fach) an. Die individuelle Satzung verursacht eine Verdopplung der Gebühren, da sowohl der Entwurf als auch die Beurkundung als separate Amtshandlungen vergütet werden. Auf die Notargebühren wird zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben.
Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Nach der notariellen Beurkundung muss die GmbH zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragungsgebühr beträgt circa 100 Euro. Hinzu kommt eine Gebühr für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger von etwa 50 Euro, sodass insgesamt circa 150 Euro anfallen. Diese Gebühren sind im Gegensatz zu den Notargebühren nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist erforderlich, sobald die GmbH ein stehendes Gewerbe betreiben möchte. Die Kosten variieren je nach Gemeinde und liegen typischerweise zwischen 20 und 50 Euro.
Online-Gründung
Seit November 2020 ist die elektronische GmbH-Gründung über das Online-Gründungsportal des Bundesministeriums der Justiz möglich. Das Verfahren ermöglicht die Errichtung einer GmbH ohne persönliche Anwesenheit beim Notar. Die notarielle Beurkundung wird durch die elektronische Identitätsfeststellung mit dem Personalausweis ersetzt. Voraussetzungen sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis- funktion und ein ELSTER-Zertifikat für die Gesellschafter. Die Kosten sind identisch mit der klassischen Gründung, lediglich der Weg der Errichtung unterscheidet sich.
Häufig gestellte Fragen zur GmbH-Gründung
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus Notargebühren, Handelsregistergebühren und Gewerbeanmeldung zusammen. Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Stammkapital, mindestens 30.000 Euro) und werden nach der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro und Musterprotokoll fallen rund 320 Euro Notargebühren (netto 270 Euro) plus 19 Prozent MwSt an. Hinzu kommen circa 150 Euro für das Handelsregister und 30 Euro für die Gewerbeanmeldung. Die Gesamtkosten liegen typischerweise bei 500 bis 1.500 Euro, abhängig von der Satzungsvariante.
Wie hoch sind die Notargebühren für eine GmbH-Gründung?
Die Notargebühren für eine GmbH-Gründung folgen der Gebührentabelle B des GNotKG (Anlage 1). Der Geschäftswert entspricht dem Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 Euro. Für einen Geschäftswert von 30.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 270 Euro. Mit Musterprotokoll fällt nur eine einfache Gebühr an (1,0-fach). Mit individueller Satzung fallen zwei Gebühren an (Entwurf und Beurkundung, jeweils 1,0-fach = 2,0-fach gesamt), also 540 Euro netto. Auf die Notargebühren kommt zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Wann ist das Musterprotokoll zulässig und wann nicht?
Das Musterprotokoll ist nur zulässig, wenn die GmbH höchstens drei Gesellschafter und einen oder maximal drei Geschäftsführer hat. In allen anderen Fällen ist eine individuelle Satzung erforderlich. Auch bei komplexen Gestaltungen (abweichende Stimmrechte, Sonderklauseln, Nachschusspflichten, Einziehungsklauseln) ist das Musterprotokoll nicht geeignet. Das Musterprotokoll kostet nur eine einfache Gebühr (1,0-fach), während die individuelle Satzung zwei Gebühren (2,0-fach) verursacht.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG bei den Gründungskosten?
Der wesentliche Unterschied liegt im Mindeststammkapital: Die GmbH erfordert mindestens 25.000 Euro, die UG nur 1 Euro. Dadurch ist der Geschäftswert für die Notargebühren bei der GmbH in der Regel höher. Beide Gesellschaftsformen verursachen ähnliche Notargebühren für die Beurkundung, da der Mindestgeschäftswert nach GNotKG bei 30.000 Euro liegt. Die Notargebühren für eine GmbH mit Musterprotokoll und 25.000 Euro Stammkapital betragen rund 320 Euro brutto (inkl. 19 % MwSt.).
Kann man eine GmbH komplett online gründen?
Ja, seit November 2020 können GmbH und UG vollständig elektronisch über das Gründungsportal des Bundesjustizministeriums gegründet werden. Das Online-Verfahren ermöglicht die Errichtung ohne persönliche Anwesenheit beim Notar. Voraussetzungen sind ein Personalausweis mit aktiviertem Online-Ausweis (eID-Funktion), ein ELSTER-Zertifikat für die Gesellschafter und ein kompatibles Smartphone mit NFC-Funktion. Die Kosten sind identisch mit der klassischen Gründung. Die notarielle Beurkundung wird durch die elektronische Identitätsfeststellung ersetzt.
Wie hoch ist das Stammkapital und wie wird es eingezahlt?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte (12.500 Euro) vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden muss. Die Einlage jedes Gesellschafters ist in Geld zu erbringen, Sachgründungen sind bei der GmbH grundsätzlich zulässig, unterliegen aber strengen Anforderungen. Nach der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH rechtsfähig und das Stammkapital steht zur Verfügung. Bei der UG (haftungsbeschränkt) reicht 1 Euro Stammkapital, davon müssen 25 Prozent eingezahlt werden.