§ 240 SGB V

Berechnen Sie Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag als Selbständiger — ob GKV freiwillig oder PKV. Unser Rechner berücksichtigt Mindest-BBG, kassenindividuellen Zusatzbeitrag und den PV-Beitrag 2026 nach § 55 SGB XI.

KV-Beitrag Selbständige Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankenversicherung für Selbständige — alles Wichtige

Krankenversicherungspflicht für Selbständige

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle — auch für Selbständige. Anders als Arbeitnehmer können Selbständige zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)als freiwillig Versicherte und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Diese Wahlfreiheit besteht von Beginn der Selbständigkeit an — im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.300 €) wechseln dürfen. Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist langfristig bedeutsam, da der Wechsel zurück in die GKV im Alter sehr schwierig ist.

GKV für Selbständige: Beitragssätze 2026

Freiwillig in der GKV versicherte Selbständige zahlen nach § 240 SGB V den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (2026 Ø ca. 1,7%) auf ihre Beitragsbemessungsgrundlage (BBG). Die BBG ist mindestens 1.178,33 € pro Monat(Mindest-BBG nach § 240 Abs. 4 SGB V) und maximal 5.512,50 € pro Monat. Tatsächliches Einkommen unterhalb der Mindest-BBG schützt also nicht vor dem Mindestbeitrag. Hinzu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 SGB XI: 3,6% mit Kind, 4,0% kinderlos — Selbständige tragen ihn ohne Arbeitgeberanteil vollständig selbst.

PKV für Selbständige: Chancen und Risiken

Die private Krankenversicherung bietet für junge, gesunde Selbständige oft günstigere Einstiegsbeiträge und bessere Leistungen. Anders als bei der GKV sind PKV-Beiträge nicht einkommensabhängig — sie basieren auf Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Der entscheidende Nachteil: PKV-Prämien steigen im Alter erheblich. Eine 35-jährige Selbständige zahlt vielleicht 400 €, eine 60-jährige kann 1.200 € zahlen. Für Selbständige mit Kindern gilt zudem: Anders als in der GKV (kostenfreie Familienversicherung) muss jedes Kind in der PKV einzeln versichert werden — das summiert sich schnell. Ein oft übersehener Aspekt: Bei längerer Krankheit zahlt die GKV Krankengeld ab der 7. Woche — die PKV leistet nur wenn ein entsprechender Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen wurde.

Optimierungsmöglichkeiten für Selbständige

GKV-versicherte Selbständige können Beiträge optimieren, indem sie ihrer Kasse einen aktuellen Einkommensteuerbescheid vorlegen — zahlt man versehentlich auf Basis der Mindest-BBG, obwohl das Einkommen tatsächlich noch niedriger ist, besteht Anspruch auf Neuberechnung. Bei der Kassenwahl lohnt ein Vergleich: Kassen mit günstigem Zusatzbeitrag sparen bei einem Einkommen von 4.000 € über 200 € pro Jahr. Wer eine Basisversorgung aufbauen möchte, sollte zudem eine Rürup-Rente in Betracht ziehen — sie ist als Sonderausgabe vollständig absetzbar und senkt gleichzeitig die Steuerlast.

Häufige Fragen zur KV für Selbständige

Wie viel kostet die GKV für Selbständige 2026?

Selbständige in der GKV zahlen 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (2026 Ø ca. 1,7%). Hinzu kommt die Pflegeversicherung (3,6% mit Kindern, 4,0% kinderlos). Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt mindestens 1.178,33 € pro Monat (Mindest-BBG), maximal 5.512,50 € (BBG). Bei einem Einkommen von 4.000 € ergibt sich z.B. ein GKV-Beitrag von ca. 652 € + 144 € PV = 796 € monatlich.

Was ist die Mindest-BBG für Selbständige in der GKV?

Freiwillig in der GKV versicherte Selbständige zahlen mindestens auf die sog. Mindest-Bemessungsgrundlage (§ 240 Abs. 4 SGB V). Diese beträgt 2026 ca. 1.178,33 € pro Monat (= 1/90 der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze × 12 / 12). Selbst bei sehr niedrigem Einkommen müssen Selbständige also mindestens auf Basis von 1.178,33 € Beitrag zahlen.

Wann lohnt sich die PKV für Selbständige?

Die PKV kann sich für Selbständige lohnen, wenn sie jung, gesund und gut verdienend sind. Vorteile: Teils günstigere Prämien bei jungen Versicherten, bessere Leistungen (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer), keine einkommensabhängigen Beiträge. Nachteile: Prämien steigen im Alter stark an, kein automatischer Familienschutz, Rückkehr in die GKV ist schwierig. Wichtig: In der PKV-Prämie ist meist die Pflegepflichtversicherung enthalten.

Müssen Selbständige die Pflegeversicherung selbst zahlen?

Ja. Selbständige in der GKV tragen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag allein — es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss. 2026 beträgt der Satz 3,6% für Personen mit Kindern und 4,0% für Kinderlose ab 23 Jahren (§ 55 SGB XI). Die Basis ist dieselbe BBG wie für die GKV (max. 5.512,50 €/Monat). Bei PKV ist die Pflegepflichtversicherung i.d.R. im Beitrag enthalten.

Gibt es Möglichkeiten, den GKV-Beitrag als Selbständiger zu senken?

Möglichkeiten zur Beitragssenkung: 1. Gründungszuschuss-Empfänger zahlen in den ersten 3 Jahren günstigere Beiträge. 2. Einkommensnachweis: Bei nachgewiesenem niedrigem Einkommen wird auf tatsächlichem Einkommen (nicht Mindest-BBG) berechnet — Belege erforderlich. 3. Wechsel der Krankenkasse mit günstigerem Zusatzbeitrag. 4. Bei guter Gesundheit und niedrigem Einstiegsalter kann PKV günstiger sein. 5. Hauptberufliche Anstellung nebenbei: Wer auch angestellt ist, wird möglicherweise als hauptberuflich beschäftigt eingestuft — günstigerer Beitrag.

Was ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag?

Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6% einen eigenen Zusatzbeitragssatz. Dieser variiert zwischen den Kassen und beträgt 2026 im Durchschnitt ca. 1,7%. Bei der teuersten Kasse liegt er deutlich höher, bei günstigen Kassen teils unter 1,3%. Selbständige zahlen auch den Zusatzbeitrag vollständig selbst. Es lohnt sich, Kassen zu vergleichen — bei einem Einkommen von 5.000 € kann ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag über 600 € Unterschied pro Jahr ausmachen.

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