§§ 7, 165 SGB VI

Berechnen Sie Ihren monatlichen Rentenversicherungsbeitrag als Selbständiger 2026 — ob Pflichtbeitrag auf Ihr Einkommen, freiwilliger Regelbeitrag (657,51 €/Monat) oder Höchstbeitrag (1.497,30 €/Monat). Der Rechner zeigt Entgeltpunkte pro Jahr, die steuerliche Abzugsfähigkeit (88 % nach § 10 Abs. 3 EStG) und Ihre Gesamtbeiträge bis zum Renteneintritt.

Rentenversicherung Selbständige Rechner

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rentenversicherung für Selbständige 2026 — Pflicht, freiwillig und Kosten

Anders als Arbeitnehmer sind die meisten Selbständigen in Deutschland nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nur bestimmte Berufsgruppen unterliegen der Versicherungspflicht — darunter Handwerker, Lehrer ohne Beamtenstatus, Hebammen, Künstler (über die Künstlersozialkasse) und Selbständige, die dauerhaft im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind (§ 2 SGB VI). Alle übrigen Selbständigen können sich freiwillig versichern (§ 7 SGB VI).

Beitragsarten 2026 (§ 165 SGB VI)

Freiwillig versicherte Selbständige können zwischen verschiedenen Beitragsstufen wählen. Der Regelbeitrag West beträgt 2026 rund 657,51 Euro pro Monat und basiert auf der Bezugsgröße West von 3.535 Euro multipliziert mit dem Beitragssatz von 18,6 Prozent. Der Halbsatz liegt bei etwa 328,76 Euro und eignet sich für den Einstieg oder in ertragsarmen Jahren. Der Höchstbeitrag West beträgt rund 1.497,30 Euro und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze (8.050 €/Monat) multipliziert mit 18,6 Prozent.

Entgeltpunkte und Rentenanwartschaft

Für jeden Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung werden Entgeltpunkte gutgeschrieben (§ 70 SGB VI). Ein Entgeltpunkt entspricht dem Beitrag eines Durchschnittsverdieners im jeweiligen Jahr. Mit dem Regelbeitrag 2026 erwirbt man etwa einen ganzen Entgeltpunkt pro Jahr — das entspricht einem monatlichen Rentenanspruch von ca. 39,32 Euro (aktueller Rentenwert West 2025). Bei langer Beitragsdauer summiert sich daraus eine substanzielle Rentenanwartschaft.

Steuerliche Absetzbarkeit (§ 10 Abs. 3 EStG)

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. 2026 können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden — begrenzt auf den Höchstbetrag von 29.344 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 58.688 Euro (Zusammenveranlagung). Die volle 100-Prozent-Abzugsfähigkeit wurde nach ursprünglichem Plan bereits 2025 erreicht, jedoch auf Basis der gesetzlichen Regelung gilt für 2026 noch 88 Prozent.

Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Selbständige haben bei der Altersvorsorge mehr Freiheiten als Arbeitnehmer. Die Rürup-Rente (Basisrente nach § 10 Abs. 3 EStG) bietet ähnliche steuerliche Vorteile wie die gesetzliche Rentenversicherung, ist aber flexibler. Berufsständische Versorgungswerke sind für viele Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) Pflicht und ersetzen die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne ergänzen die Basisabsicherung.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung für Selbständige

Welche Selbständigen sind rentenversicherungspflichtig?

In Deutschland besteht für bestimmte Selbständige eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung — etwa für Handwerker, Lehrer, Künstler (KSK), Hebammen, Seelotsen und Selbständige, die regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig sind. Die meisten Freiberufler und Gewerbetreibende sind nicht pflichtversichert und können sich freiwillig versichern (§ 7 SGB VI).

Was ist der Regelbeitrag für Selbständige 2026?

Der Regelbeitrag ergibt sich aus der Bezugsgröße West 2026 (3.535 €/Monat) multipliziert mit dem Beitragssatz von 18,6 % und beträgt rund 657,51 Euro pro Monat (§ 165 SGB VI). Der Halbsatz liegt bei ca. 328,76 Euro, der Höchstbeitrag bei ca. 1.497,30 Euro (BBG West 8.050 € × 18,6 %).

Kann ich meinen Rentenversicherungsbeitrag steuerlich absetzen?

Ja. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3 EStG abgesetzt werden. 2026 sind 88 % der Beiträge abzugsfähig (schrittweise Erhöhung auf 100 % bis 2025 abgeschlossen, aber Begrenzung auf den Höchstbetrag: 29.344 € / 58.688 € für Verheiratete).

Wie viele Rentenpunkte erwerbe ich mit dem Regelbeitrag?

Der Rentenpunkt (Entgeltpunkt) ergibt sich aus dem Verhältnis Ihres Beitrags zum Durchschnittsbeitrag aller Versicherten. Mit dem Regelbeitrag 2026 erwerben Sie ca. 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr, da der Regelbeitrag genau auf dem Durchschnittseinkommen basiert. Ein Rentenpunkt entspricht 2026 einem monatlichen Rentenanspruch von ca. 39,32 Euro (Rentenwert West).

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung für Selbständige?

Das hängt von der individuellen Situation ab. Vorteile: staatlich garantierte Rente, Erwerbsminderungsschutz nach 5 Jahren, Hinterbliebenenrente, Steuerersparnis in der Ansparphase. Nachteile: Einflexibilität, langer Anlagehorizont, Rentenbesteuerung. Für viele Selbständige kann die Rürup-Rente (§ 10 Abs. 3 EStG) eine steuergünstigere Alternative sein.

Kann ich zwischen Regelbeitrag und einkommensabhängigem Beitrag wählen?

Pflichtversicherte Selbständige zahlen ihren Beitrag in der Regel auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens. Freiwillig Versicherte können zwischen dem Halbsatz, dem Regelbeitrag und dem Höchstbeitrag wählen (§ 165 SGB VI). Auf Antrag ist auch ein einkommensabhängiger Beitrag möglich, der einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid erfordert.

Verwandte Rechner