§ 10 Abs. 3 EStG

Berechnen Sie, wie viel das Finanzamt von Ihrem Rürup-Beitrag erstattet. Die Basisrente ist seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Der Höchstbetrag beträgt 2026 für Ledige 29.344 Euro und für Verheiratete 58.688 Euro. Geben Sie Ihren Jahresbeitrag und Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.

Rürup-Rechner 2026 (Basisrente)

§ 10 Abs. 3 EStG — Steuerersparnis durch Rürup-Beitrag berechnen

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, wurde 2005 als staatlich geförderte Basisrente eingeführt. Sie schließt eine Lücke für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, andere geförderte Altersvorsorgeprodukte zu nutzen. Die gesetzliche Grundlage für den Steuerabzug findet sich in § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Der Kernvorteil: Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuerlast — der Steuervorteil wirkt sofort im laufenden Jahr.

Absetzbarkeit und Höchstbeträge

Seit dem 1. Januar 2023 sind Rürup-Beiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Zuvor galt ein schrittweiser Aufbau, der 2025 mit 100 Prozent abgeschlossen gewesen wäre — der Gesetzgeber hat diesen Prozess vorgezogen. Der Höchstbetrag für 2026 beträgt 29.344 Euro pro Jahr bei Einzelveranlagung. Bei Zusammenveranlagung (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner) verdoppelt sich der Betrag auf 58.688 Euro. Wichtig: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Wer beispielsweise 15.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen), kann als Angestellter nur noch 14.344 Euro zusätzlich als Rürup-Beitrag absetzen.

Steuerersparnis und Förderquote

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Wer im Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt, erhält pro 1.000 Euro Rürup-Beitrag eine Steuererstattung von rund 420 Euro — die Förderquote liegt also bei ca. 42 Prozent. Dieser Rechner berechnet die Steuerersparnis genau: Er ermittelt die Einkommensteuer nach § 32a EStG mit und ohne Rürup-Abzug und zeigt die Differenz. Bei verheirateten Paaren wird das Splittingverfahren angewendet: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Einkommensteuer auf den halben Betrag berechnet und dann verdoppelt. Dies führt in der Regel zu einer niedrigeren Gesamtsteuer und damit zu einem anderen Grenzsteuersatz als bei Einzelveranlagung.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Rürup-Rente funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase sind Beiträge absetzbar (Steuerstundung), in der Rentenphase sind Auszahlungen voll steuerpflichtig. 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 100 Prozent. Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz jedoch in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben — der Gesamteffekt ist ein steuerlicher Vorteil. Darüber hinaus kann das in der Rürup-Rente angelegte Kapital über Jahrzehnte steuerfrei wachsen, was einen weiteren Renditeeffekt erzeugt.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente und wer profitiert davon?

Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge nach § 10 Abs. 3 EStG. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und keine Möglichkeit haben, Riester-Verträge zu nutzen. Auch Angestellte mit hohem Einkommen profitieren, da die Beiträge vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind und so die Steuerlast erheblich senken.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für Rürup-Beiträge 2026?

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt 2026 für Ledige (Einzelveranlagung) 29.344 Euro und für Verheiratete (Zusammenveranlagung) 58.688 Euro. Beiträge bis zu diesen Grenzen sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar — ein Fortschritt gegenüber früheren Jahren, als noch ein schrittweiser Aufbau auf 100 Prozent vorgesehen war (dieser war seit 2023 abgeschlossen).

Kann ich Rürup-Beiträge in der Steuererklärung geltend machen?

Ja, Rürup-Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuerlast. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab: Wer im Spitzensteuersatz (42 %) liegt, erhält pro 1.000 Euro Beitrag eine Erstattung von rund 420 Euro. Bei niedrigerem Einkommen ist die Steuerersparnis entsprechend geringer.

Was passiert bei Auszahlung der Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine nachgelagert besteuerte Rente: In der Ansparphase sind Beiträge steuerlich absetzbar, in der Rentenphase sind die Auszahlungen steuerpflichtig. 2026 sind 100 Prozent der Rentenzahlungen steuerpflichtig (nachgelagerter Besteuerungsanteil). Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz jedoch in der Regel niedriger als im Erwerbsleben, sodass insgesamt ein Steuervorteil entsteht. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich — die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange Leibrente gezahlt.

Lohnt sich Rürup auch bei mittlerem Einkommen?

Die Rürup-Rente lohnt sich umso mehr, je höher der Grenzsteuersatz ist. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro (ledig) liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 42 Prozent — die Förderquote ist also sehr hoch. Bei mittlerem Einkommen (z. B. 35.000 Euro) ist der Grenzsteuersatz niedriger (ca. 30–35 %), die Förderquote entsprechend geringer. Selbstständige, die keine gesetzliche Rente aufbauen, sollten Rürup aber in jedem Fall als Basisabsicherung prüfen.

Kann ich den Rürup-Vertrag kündigen oder beleihen?

Nein — das ist der wesentliche Nachteil der Rürup-Rente. Ein Rürup-Vertrag kann nicht gekündigt, beliehen, verpfändet oder übertragen werden. Das eingezahlte Kapital ist nicht vererbbar (außer bei Hinterbliebenenabsicherung). Diese Unflexibilität ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG) und der Preis für die steuerliche Förderung. Im Todesfall vor Rentenbeginn gehen die Einzahlungen verloren, sofern keine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen wurde.

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