BKatV Anlage

Berechnen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) 2026. Geben Sie die gemessene und erlaubte Geschwindigkeit ein und wählen Sie innerorts oder außerorts — der Toleranzabzug wird automatisch berücksichtigt.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit 2026

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Letzte Aktualisierung: 15. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Die Sanktionen richten sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt. Dabei wird zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts) und außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts, einschließlich Autobahn) unterschieden. Innerorts fallen die Strafen grundsätzlich höher aus, da die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer — insbesondere Fußgänger und Radfahrer — als größer eingeschätzt wird.

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bevor ein Bußgeld berechnet wird, wird ein Toleranzabzug vorgenommen, der die technische Ungenauigkeit der Messgeräte berücksichtigt. Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen. Ab 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit, aufgerundet auf volle km/h. Der Vorwurf — also die für die Sanktion maßgebliche Überschreitung — ergibt sich aus der gemessenen Geschwindigkeit abzüglich Toleranz abzüglich erlaubter Geschwindigkeit.

Bußgeldstaffelung nach BKatV

Die Bußgelder reichen von 20 Euro (1–10 km/h außerorts) bis 800 Euro (über 70 km/h innerorts). Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg werden ab 21 km/h Überschreitung eingetragen — 1 Punkt bei 21–30 km/h innerorts, 2 Punkte ab 31 km/h. Ein Fahrverbot von einem Monat droht innerorts ab 26 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Bei extremen Überschreitungen (über 60 km/h) kann das Fahrverbot auf 2 bis 3 Monate steigen. Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt werden, erhalten ebenfalls ein Fahrverbot.

Fahrverbot und Umwandlung

Ein Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden. Dies kommt in Betracht, wenn der Betroffene nachweist, dass das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt — etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Richters. In der Praxis wird das Bußgeld bei Umwandlung in der Regel verdoppelt. Ein Anspruch auf Umwandlung besteht nicht.

Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit Punkten. Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte werden nach festgelegten Fristen getilgt: Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren (1 Punkt) oder 5 Jahren (2 Punkte), Straftaten nach 10 Jahren. Es gibt kein freiwilliges Punkteabbauseminar mehr — lediglich bei 1 bis 5 Punkten kann einmalig 1 Punkt durch ein Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen?

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h als Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit (aufgerundet). Der Toleranzabzug berücksichtigt die technische Ungenauigkeit des Messgeräts und wird automatisch vor der Berechnung des Vorwurfs abgezogen.

Was ist der Unterschied zwischen innerorts und außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts) fallen höhere Bußgelder an als außerorts, da die Gefährdung in bewohnten Gebieten als größer eingestuft wird. Zum Beispiel kostet eine Überschreitung um 21–25 km/h innerorts 115 € (1 Punkt), außerorts dagegen 100 € (1 Punkt). Auch Fahrverbote werden innerorts schneller verhängt.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) werden ab einer Überschreitung von 21 km/h nach Toleranzabzug eingetragen — sowohl innerorts als auch außerorts. Bei 21–30 km/h (innerorts) bzw. 21–40 km/h (außerorts) gibt es 1 Punkt. Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts sind es 2 Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot von 1 Monat droht innerorts ab 26 km/h zu schnell (nach Toleranz) und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Bei höheren Überschreitungen kann das Fahrverbot auf 2 oder 3 Monate steigen. Ein Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden — z.B. bei drohender Existenzgefährdung oder wenn es das erste Fahrverbot ist.

Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Häufige Gründe: fehlerhafte Messung, falsche Beschilderung, falscher Fahrer identifiziert. Bei Einspruch kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt bei Freispruch die Staatskasse, bei Verurteilung der Betroffene.

Gelten die Bußgelder auch für Probezeit-Fahrer?

Für Fahranfänger in der Probezeit (§ 2a StVG) gelten die gleichen Bußgelder und Punkte. Allerdings hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zusätzliche Konsequenzen: Die Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre verlängert, und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei einem weiteren Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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