Wie hoch ist der steuerliche Ertragswert Ihrer Immobilie? Unser Rechner berechnet den Ertragswert nach § 184 BewG — mit Reinertrag, Vervielfältiger und Gebäudeertragswert für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Grundstücksbewertung Ertragswert Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 184 Bewertungsgesetz (BewG) ↗
Ertragswertverfahren: Gebäudeertragswert + Bodenwert
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 185 Bewertungsgesetz (BewG) ↗
Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins, Vervielfältiger
Gültig ab: 1. 1. 2022
Ertragswertverfahren 2026 — Grundlagen nach § 184 BewG
Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren
Was ist das Ertragswertverfahren nach § 184 BewG?
Das Ertragswertverfahren nach § 184 BewG bewertet bebaute Grundstücke anhand der erzielbaren Mieteinnahmen. Der Ertragswert setzt sich zusammen aus dem Gebäudeertragswert (kapitalisierter Reinertrag) und dem Bodenwert. Er wird vom Finanzamt für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verwendet.
Was sind Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren?
Bewirtschaftungskosten umfassen Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und einen Mietausfallwagnis. Nach § 185 Abs. 2 BewG werden sie pauschal als prozentualer Anteil der Jahresnettokaltmiete angesetzt — in der Regel 25 % für Wohngebäude.
Was ist der Liegenschaftszins und wie hoch ist er?
Der Liegenschaftszinssatz ist die marktübliche Renditeerwartung für Immobilien in einer bestimmten Lage. Er wird vom Gutachterausschuss aus Kaufpreissammlungen ermittelt. Typische Werte: Wohngebäude 2–4 %, gemischt genutzte Gebäude 4–6 %, Gewerbeimmobilien 5–8 %.
Was ist der Vervielfältiger (Rentenbarwertfaktor)?
Der Vervielfältiger ist ein Kapitalisierungsfaktor, der den jährlichen Reinertrag auf den heutigen Barwert umrechnet. Er hängt vom Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer ab. Formel: (1 − (1 + i)^−n) / i. Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Zins, desto höher der Vervielfältiger.
Wie wird der Bodenwert im Ertragswertverfahren ermittelt?
Der Bodenwert im Ertragswertverfahren entspricht dem Wert des unbebauten Grundstücks — typischerweise Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Er wird separat zum Gebäudeertragswert addiert. Den Bodenrichtwert stellt der örtliche Gutachterausschuss bereit (BORIS-Portal).
Wann verwendet das Finanzamt das Ertragswertverfahren?
Das Ertragamt verwendet das Ertragswertverfahren bei Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Für Ein-/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum gilt das Sachwertverfahren nach § 189 BewG.