§ 19 UStG

Gilt für Sie die Kleinunternehmerregelung 2026? Unser Rechner prüft nach § 19 UStG (neue Grenzen ab 01.01.2025: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) ob Sie von der Umsatzsteuer befreit sind.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2025 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kleinunternehmerregelung 2026 — § 19 UStG: neue Grenzen 25.000 € / 100.000 €

Kleinunternehmerregelung 2026 — § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige und Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Pflicht zur Umsatzsteuer-Abführung. Seit dem Jahressteuergesetz 2024gelten ab 01.01.2025 neue, erhöhte Grenzen nach § 19 UStG: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschreiten (bisher: 22.000 €).

Neue 100.000 €-Grenze für laufendes Jahr

Neu seit 2025: Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 € nicht überschreiten. Bei Überschreitung endet die Kleinunternehmerregelung sofort — ab dem überschreitenden Umsatz ist Umsatzsteuer zu berechnen. Dies verhindert, dass man erst im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln muss.

Vorteile und Nachteile

Vorteile: Keine USt-Voranmeldungen, weniger Bürokratie, niedrigere Preise für Privatkunden möglich (da keine USt). Nachteile: Kein Vorsteuerabzug auf eigene Einkäufe, nicht vorteilhaft bei hohen Investitionen oder B2B-Geschäften mit vorsteuerabzugsberechtigten Kunden.

Rechnungsstellung als Kleinunternehmer

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen (§ 14c UStG: unberechtigter Steuerausweis führt zur Steuerschuld!). Auf der Rechnung sollte stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Eine Pflicht zu diesem Hinweis gibt es nicht — er ist aber empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Ab 01.01.2025 gilt nach § 19 Abs. 1 UStG (JStG 2024): Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschreiten. Zusätzlich darf der laufende Jahresumsatz 100.000 € nicht überschreiten — bei Überschreitung greift sofort die Regelbesteuerung (ohne Jahresende abzuwarten). Zuvor galt 22.000 € als Grenze.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung in der Praxis?

Kleinunternehmer müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine USt-Voranmeldungen abgeben. Dafür haben sie auch keinen Vorsteuerabzug. Sie geben einmal jährlich eine USt-Erklärung ab (vereinfacht). Auf Rechnungen empfiehlt sich der Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Was passiert im Gründungsjahr mit der Kleinunternehmergrenze?

Im Jahr der Gewerbeanmeldung (Gründungsjahr) gibt es kein Vorjahr. Hier gilt: Der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres darf 25.000 € nicht übersteigen. Dieser wird selbst geschätzt. Bei realistischer Schätzung kann die Kleinunternehmerregelung ab Gründung angewendet werden.

Kann man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja. Unternehmer können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung, § 19 Abs. 2 UStG). Dies kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen (z.B. Investitionen) oder wenn Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Option bindet für mindestens 5 Jahre.

Gilt die neue 100.000 €-Grenze ab Jahresbeginn oder sofort?

Die 100.000 €-Grenze wirkt unterjährig. Sobald der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € überschreitet, endet die Kleinunternehmerregelung mit sofortiger Wirkung — ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Umsatz ist Umsatzsteuer auszuweisen. Diese Regelung gilt ab 01.01.2025 (JStG 2024).

Müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Ja, aber vereinfacht. Kleinunternehmer geben einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung ab und tragen den Umsatz mit 0 € Steuer ein. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen sie in der Regel nicht einreichen. Auf Antrag kann das Finanzamt die Abgabepflicht ganz erlassen.

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