Ermitteln Sie, ob der Kinderfreibetrag (EStG § 32) oder das Kindergeld (EStG § 66) für Sie steuerlich günstiger ist. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Anzahl der Kinder und die Veranlagungsart ein — der Rechner führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG für Sie durch.
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld Rechner
Günstigerprüfung: Was ist für Sie vorteilhafter? — EStG § 31
Rechtsgrundlage
- § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Familienleistungsausgleich — automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kinderfreibetrag 2025: 6.672 € je Elternteil (inkl. Betreuungs-FB)
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kindergeld 2025: 255 € je Kind und Monat
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kurz zum Thema: Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung
Das deutsche Steuerrecht kennt zwei Arten der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern: das monatlich ausgezahlte Kindergeld und den steuerlich abziehbaren Kinderfreibetrag. Beide Instrumente können nicht gleichzeitig in vollem Umfang genutzt werden — das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine automatische Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch und wendet die für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Variante an.
Kinderfreibetrag 2025 — Beträge und Zusammensetzung
Der Kinderfreibetrag 2025 beträgt 6.672 € je Elternteil (§ 32 Abs. 6 EStG). Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: 3.336 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 1.464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag). Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag auf 13.344 € je Kind. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert so die Steuerlast direkt.
Kindergeld 2025 — Höhe und Auszahlung
Das Kindergeld beträgt seit Januar 2023 einheitlich 255 € je Kind und Monat(§ 66 Abs. 1 EStG), also 3.060 € pro Jahr und Kind. Es wird auf Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist einkommensunabhängig. Das Kindergeld wird für alle Kinder gleich hoch gewährt — unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist.
Wann ist welche Variante günstiger?
Die Günstigerprüfung ergibt sich mathematisch einfach: Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag entspricht dem Freibetragsbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Liegt dieser Steuervorteil über dem jährlichen Kindergeld (3.060 € je Kind), ist der Kinderfreibetrag günstiger. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und Einzelveranlagung ergibt sich ein Steuervorteil von 6.672 × 0,42 = 2.802 € — in diesem Fall wäre Kindergeld günstiger. Bei Zusammenveranlagung mit 13.344 × 0,42 = 5.605 € übersteigt der Freibetrag das Kindergeld deutlich.
Praktischer Hinweis
In der Praxis müssen Eltern nichts unternehmen: Das Kindergeld wird automatisch ausgezahlt, und das Finanzamt überprüft bei der Steuererklärung, ob der Freibetrag günstiger wäre. In diesem Fall wird das Kindergeld als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass der steuerliche Vorteil des Freibetrags über die Steuererstattung zum Tragen kommt. Dieser Rechner hilft Ihnen vorab abzuschätzen, welche Variante für Sie günstiger ist und wie hoch der finanzielle Unterschied ausfällt.
Häufig gestellte Fragen zum Kinderfreibetrag
Muss ich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen?
Nein, das Finanzamt führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch. Das Kindergeld wird weiterhin monatlich ausgezahlt und bei der Steuer als Vorauszahlung angerechnet, wenn der Freibetrag günstiger ist.
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr?
Der Kinderfreibetrag lohnt sich, wenn der Grenzsteuersatz so hoch ist, dass die Steuerersparnis das jährliche Kindergeld (3.060 € je Kind, 2025) übersteigt. In der Praxis ist dies ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000–70.000 € (Einzelveranlagung) der Fall.
Was ist im Kinderfreibetrag 2025 enthalten?
Der Kinderfreibetrag 2025 beträgt 6.672 € je Elternteil und setzt sich zusammen aus 3.336 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 1.464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Bei Zusammenveranlagung werden beide Elternteile berücksichtigt (13.344 € je Kind).
Was passiert mit dem Kindergeld, wenn der Freibetrag günstiger ist?
Das Kindergeld wird trotzdem monatlich ausgezahlt. Im Rahmen der Steuererklärung zieht das Finanzamt den Kinderfreibetrag ab und rechnet das erhaltene Kindergeld als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer an. Per Saldo ergibt sich dann der Vorteil des Freibetrags.
Gilt der Kinderfreibetrag auch für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
Ja, der Kinderfreibetrag mindert nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und — falls zutreffend — die Kirchensteuer. Dieser Rechner berücksichtigt vereinfacht nur die Einkommensteuer.
Wann endet der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In bestimmten Fällen (Ausbildung, Studium, Übergangszeiten) bis zum 25. Lebensjahr. Für schwerbehinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.