§ 34 SGB VI

Der Rechner berechnet die Hinzuverdienstgrenzen für selbständige Rentner nach § 34 SGB VI. Seit 2023 gibt es bei der Regelaltersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Für vorzeitige Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Obergrenzen — der Rechner zeigt die Rentenkürzung bei Überschreitung.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2026 — Selbständigkeit und Rente

Die Hinzuverdienstregeln für Rentner wurden in Deutschland 2023 grundlegend reformiert. Wer eine Regelaltersrente bezieht, kann seitdem unbegrenzt hinzuverdienen — egal ob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Für andere Rentenarten gelten jedoch weiterhin Obergrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führt.

Regelaltersrente — keine Grenze mehr

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Bezieher einer Regelaltersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Selbständige Rentner können ihr Unternehmen in vollem Umfang weiterführen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes und der Arbeitszeit.

Vorzeitige Altersrenten — Grenze 6.300 € pro Jahr

Wer eine vorzeitige Altersrente (vor dem regulären Rentenalter) bezieht, unterliegt einer jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € (§ 34 Abs. 3 SGB VI). Überschreitet der Hinzuverdienst — also bei Selbständigen der steuerliche Gewinn — diese Grenze, wird die Rente gekürzt: 40 % des Überhangs werden von der monatlichen Rente abgezogen.

Erwerbsminderungsrente — Stundenzahl entscheidend

Bei der Erwerbsminderungsrente gelten besondere Regeln. Bei voller Erwerbsminderungsrente ist eine Tätigkeit von maximal 3 Stunden täglich zulässig. Überschreitet die Tätigkeit diese Grenze, fällt der Anspruch auf die volle EM-Rente weg. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente gelten entsprechend höhere Stundenmengen. Selbständige müssen hier besonders sorgfältig dokumentieren, wie viele Stunden sie tatsächlich tätig sind.

Sozialversicherungspflicht selbständiger Rentner

Selbständige Rentner, die eine Regelaltersrente beziehen, zahlen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Rente. Auf den Hinzuverdienst aus Selbständigkeit fallen je nach Versicherungsform weitere Beiträge an: In der GKV zahlen freiwillig versicherte Rentner auf ihren Selbständigengewinn Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Rentenversicherungspflicht besteht für die meisten selbständigen Rentner nicht — sie kann jedoch freiwillig fortgeführt werden.

Steuerliche Behandlung

Selbständige Rentner zahlen Einkommensteuer auf die Summe aus Rentenanteil (§ 22 EStG, progressiv ansteigend bis 100 % Besteuerungsanteil für Kohorten ab 2040) und Gewinn aus Selbständigkeit (§ 18 EStG für Freiberufler, § 15 EStG für Gewerbetreibende). Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag, können diese aber teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen. Eine frühzeitige Steuerplanung ist für selbständige Rentner daher wichtig.

Häufige Fragen — Rentner Selbständigkeit Hinzuverdienstgrenze

Dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?

Seit 2023 gilt: Bei der regulären Altersrente (Regelaltersrente) gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Rentner können unbegrenzt dazuverdienen (§ 34 SGB VI). Bei vorzeitigen Renten und Erwerbsminderungsrenten bestehen weiterhin Grenzen.

Wie wirkt sich Selbständigkeit auf die Erwerbsminderungsrente aus?

Bei Erwerbsminderungsrente prüft die DRV, ob die Tätigkeit die zugestandene Stundenzahl überschreitet (volle EM-Rente: max. 3h/Tag). Der Hinzuverdienst wird begrenzt und beeinflusst die Rentenhöhe.

Was ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026?

Für vorzeitige Altersrenten gilt 2026 eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € jährlich. Übersteigt der Hinzuverdienst diese Grenze, wird die Rente gekürzt.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

40% des Überhangs über die Hinzuverdienstgrenze werden von der Rente abgezogen (§ 96a SGB VI). Der Betrag der Rente kann bis auf null sinken, jedoch nicht darunter.

Muss ich meinen Hinzuverdienst der DRV melden?

Ja, Rentner mit Hinzuverdienstgrenzen sind verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung ihren Verdienst zu melden. Unterlassen Sie dies, drohen Nachforderungen.

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