Berechnen Sie die Kosten für Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften nach GBO. Einsicht für Berechtigte: 10 € je Abteilung. Einfache Abschrift: 10 € + 0,50 €/Seite. Beglaubigte Abschrift: 10 € + 1,00 €/Seite. Online-Abruf über Grundbuch-Online: ca. 10 €.
Grundbucheinsicht Kosten Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 12 Grundbuchordnung (GBO) ↗
Einsicht in das Grundbuch — Berechtigung und Verfahren
Gültig ab: 1. 7. 2013
- § 34 Grundbuchordnung (GBO) ↗
Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
Gültig ab: 1. 7. 2013
Kurz zum Thema: Grundbucheinsicht und Abschriften
Das Grundbuch ist das zentrale öffentliche Register für Grundstücke und Immobilien in Deutschland. Es enthält Angaben zu Eigentümern, Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten und anderen Belastungen. Für viele Immobilientransaktionen, Erbfälle und Finanzierungen ist die Einsicht ins Grundbuch oder eine amtliche Abschrift erforderlich.
Aufbau des Grundbuchs
Ein Grundbucheintrag besteht aus dem Deckblatt (Grundbuchblatt-Nummer) und drei Abteilungen: Abteilung I enthält die Eigentümerangaben. Abteilung II verzeichnet Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Vorkaufsrechte, Nießbrauch). Abteilung III enthält Grundpfandrechte — Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Bei jeder Abteilung wird separat geprüft und ggf. eine separate Einsichtsgebühr erhoben.
Arten der Grundbucheinsicht
Es gibt vier Hauptwege zur Grundbucheinsicht: die direkte Einsicht beim Grundbuchamt (persönlich, während der Sprechzeiten), die Beantragung einer einfachen oder beglaubigten Abschrift (schriftlich oder persönlich) sowie der elektronische Online-Abruf über das Grundbuch-Online-Portal. Für Notare und Rechtsanwälte ist außerdem der EGVP-Abruf (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) möglich. Für private Zwecke und Vorab-Prüfungen ist der Online-Abruf die komfortabelste und schnellste Option.
Beglaubigte Abschrift: wann notwendig?
Eine beglaubigte Grundbuchabschrift ist teurer als eine einfache Abschrift, hat aber eine höhere Beweiskraft. Banken verlangen sie bei Kreditvergabe, da sie den aktuellen Grundbuchstand rechtlich verbindlich dokumentiert. Gerichte und Behörden akzeptieren nur beglaubigte Abschriften als Nachweis. Für private Zwecke (Verkaufsverhandlungen, Erbschaftsplanung) reicht oft eine einfache Abschrift. Die Kosten für eine beglaubigte Abschrift: 10 € Grundgebühr plus 1 €/Seite — bei einem typischen 6-seitigen Grundbuchauszug also 16 €.
Häufig gestellte Fragen zur Grundbucheinsicht
Wer darf ins Grundbuch schauen?
Ins Grundbuch darf nur schauen, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (GBO § 12). Das sind Eigentümer, Banken und Kreditgeber, potenzielle Käufer mit Kaufvertragsentwurf, Behörden sowie Rechtsanwälte, Notare und Erben mit entsprechendem Nachweis.
Was kostet eine Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt?
Die Grundgebühr für eine Einsicht beträgt 10 € je Abteilung. Das Grundbuch hat drei Abteilungen (Eigentümer, Lasten und Beschränkungen, Grundpfandrechte). Eine vollständige Einsicht in alle Abteilungen kostet somit bis zu 30 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Ausdrucke.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und beglaubigter Abschrift?
Eine einfache Abschrift (Grundbuchauszug) kostet 10 € Grundgebühr + 0,50 €/Seite und hat keine besondere Beweiskraft. Eine beglaubigte Abschrift (10 € + 1,00 €/Seite) ist notariell bestätigt und wird für Banken, Gerichte und Behörden benötigt, wenn der aktuelle Grundbuchstand rechtlich verbindlich nachgewiesen werden muss.
Kann ich das Grundbuch auch online einsehen?
Ja — über das Grundbuch-Online-Portal (in fast allen Bundesländern verfügbar) können Berechtigte das Grundbuch elektronisch einsehen. Die Kosten betragen ca. 10 € pro Abruf. Der Online-Abruf ist schneller als das persönliche Erscheinen beim Grundbuchamt und rund um die Uhr möglich.
Wie lange dauert es, eine beglaubigte Grundbuchabschrift zu erhalten?
Die Bearbeitungszeit für eine beglaubigte Abschrift beträgt in der Regel 3–7 Werktage. Bei Eilanträgen kann eine schnellere Bearbeitung möglich sein, ist aber mit einem Aufschlag verbunden. Bei dringenden Immobilientransaktionen empfiehlt sich die frühzeitige Antragstellung.
Brauche ich für den Immobilienkauf zwingend eine beglaubigte Abschrift?
Für den eigentlichen Kaufvertrag und die Beurkundung beim Notar ist keine beglaubigte Abschrift zwingend erforderlich — der Notar prüft den Grundbuchstand selbst. Banken verlangen für die Hypothekenbestellung jedoch häufig eine aktuelle beglaubigte Abschrift, oft nicht älter als 3–6 Monate.