§ 55 SGB XI

Berechnen Sie Ihren Pflegeversicherungsbeitrag 2026: Basissatz 3,4 %, Kinderlosenzuschlag +0,6 %, Abschläge für kinderreiche Familien und die Sachsen-Sonderregelung — alles nach § 55 SGB XI.

Pflegeversicherung Beitrag Rechner 2026

Beitragssatz 3,4 %, Kinderlosenzuschlag und Sachsen-Regelung nach § 55 SGB XI

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Pflegeversicherung 2026 — Beitragssatz, Zuschläge und Abschläge

Pflegeversicherungsbeitrag 2026

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten in Deutschland. Der Beitrag wird als Prozentsatz des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens erhoben, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze(BBG) von 5.175 € pro Monat bzw. 62.100 € pro Jahr (2026). Der Basissatz beträgt seit dem 1. Juli 2023 3,4 % des beitragspflichtigen Einkommens.

Kinderlosenzuschlag

Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten(§ 55 Abs. 3 SGB XI). Damit beträgt ihr Beitragssatz 4,0 % statt 3,4 %. Der Zuschlag entfällt, sobald nachweislich mindestens ein Kind vorhanden ist — leiblich, adoptiert oder in Pflegschaft. Der Nachweis erfolgt gegenüber der Pflegekasse, üblicherweise über die Geburtsurkunde oder den Kindergeldbescheid.

Kinderreicher Abschlag

Seit Juli 2023 erhalten Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahreneinen Beitragsabschlag: −0,25 Prozentpunkte pro Kind ab dem zweiten Kind, maximal −1,0 % (bei 5 oder mehr Kindern). Dadurch sinkt der effektive Beitragssatz bei 2 Kindern auf 3,15 %, bei 3 Kindern auf 2,9 %, bei 4 Kindern auf 2,65 % und bei 5 oder mehr Kindern auf 2,4 %. Der Abschlag entfällt, wenn ein Kind das 25. Lebensjahr vollendet — dann wird der Beitragssatz entsprechend angepasst.

AN/AG-Aufteilung und Sachsen-Sonderregelung

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird grundsätzlich hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Eine Ausnahme bildet Sachsen: Dort zahlt der Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr und der Arbeitgeber 0,5 Prozentpunkte weniger als im übrigen Bundesgebiet. Diese historische Sonderregelung geht darauf zurück, dass in Sachsen der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb — die Arbeitgeber werden durch den geringeren PV-Beitrag für den zusätzlichen Feiertag kompensiert.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Die BBG für die Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.175 €/Monat (62.100 €/Jahr) und ist identisch mit der BBG der Krankenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt Beiträge nur bis zu dieser Grenze. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen und Freiberuflern wird das Gesamteinkommen herangezogen. Für privat Pflegeversicherte (PPV) gelten eigene Höchstbeiträge, die vom Basistarif der privaten Krankenversicherung abhängen.

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Der Basissatz beträgt 3,4 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,0 % (+0,6 % Zuschlag). Eltern ab dem 2. Kind erhalten Abschläge von je 0,25 % (max. 1,0 %).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung 2026?

Die BBG beträgt 5.175 €/Monat bzw. 62.100 €/Jahr (2026). Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht verbeitragt. Die BBG der Pflegeversicherung entspricht der der Krankenversicherung.

Warum zahlen Sachsen-Arbeitnehmer mehr?

In Sachsen wurde der Buß- und Bettag als Feiertag beibehalten. Zum Ausgleich für den zusätzlichen freien Tag zahlen Arbeitnehmer in Sachsen 0,5 % mehr Pflegeversicherungsbeitrag, während Arbeitgeber 0,5 % weniger zahlen.

Wie wirkt sich der Kinderreicher-Abschlag aus?

Ab dem 2. Kind sinkt der Beitragssatz um 0,25 % pro Kind (max. 1,0 %): 2 Kinder = 3,15 %, 3 Kinder = 2,9 %, 4 Kinder = 2,65 %, 5+ Kinder = 2,4 %. Die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein.

Ab wann gilt der Kinderlosenzuschlag?

Der Zuschlag von 0,6 % gilt ab dem 23. Lebensjahr für Versicherte ohne Kinder. Wer nach dem 23. Geburtstag erstmals ein Kind bekommt oder adoptiert, wird ab diesem Zeitpunkt vom Zuschlag befreit.

Wer trägt den Kinderlosenzuschlag?

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Bei 4.000 € Brutto bedeutet das 24 € mehr pro Monat für kinderlose Arbeitnehmer.

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