§ 47 SGB V

Wie viel Krankengeld erhalten Sie? 70 % des Bruttolohns oder 90 % des Nettolohns — der niedrigere Betrag gilt. Maximum 2026: 128,63 €/Tag.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld-Höhe 2026 — § 47 SGB V: 70/90-Regel und Maximum

Die 70/90-Regel: Brutto und Netto als Grenzen

Das Krankengeld nach § 47 Abs. 1 SGB V berechnet sich nach einer einfachen, aber wirkungsvollen Doppelgrenze: Es beträgt 70 % des Regelentgelts (Bruttokomponente) und darf gleichzeitig 90 % des Nettoentgelts nicht übersteigen. Der niedrigere Betrag ist das tatsächliche Krankengeld — eine «Min-Regel» mit zwei Obergrenzen.

Regelentgelt: Brutto / 30

Das tägliche Regelentgelt ergibt sich aus dem letzten Kalendermonat vor AU-Beginn geteilt durch 30. Bei 3.500 € Bruttolohn im Vormonat beträgt das Regelentgelt 116,67 €/Tag. Das tägliche Krankengeld (70 %) wäre dann 81,67 €. Liegt das tägliche Netto bei z. B. 2.450 €/30 = 81,67 € → 90 % = 73,50 € — dann gilt die niedrigere Netto-Grenze.

Absolutes Maximum: BBG-Limit 2026

Die KV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 5.512,50 €/Monat. Das gesetzliche Maximum des täglichen Krankengeldes ergibt sich damit: 70 % × 5.512,50 € / 30 = 128,63 €/Tag. Wer mehr als die BBG verdient, erhält dennoch maximal diesen Betrag — da das Brutto oberhalb der BBG nicht in die Berechnung eingeht.

Entgeltfortzahlung vs. Krankengeld

In den ersten 42 Tagen (6 Wochen) leistet der Arbeitgeber nach dem EFZG 100 % des Bruttolohns weiter. Ab Tag 43 übernimmt die Krankenkasse — mit dem Krankengeld, das deutlich unter dem vollen Bruttogehalt liegt. Wer auf Lohnfortzahlung verzichtet (z. B. bei kurzer AU innerhalb der 6-Wochen-Grenze), erhält überhaupt kein Krankengeld.

Häufige Fragen zur Krankengeld-Höhe

Wie wird die Höhe des Krankengeldes nach § 47 SGB V berechnet?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts (Bruttolohn / 30). Gleichzeitig darf es 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Der niedrigere Betrag ist das tatsächliche Krankengeld.

Was ist das Regelentgelt beim Krankengeld?

Das Regelentgelt ist der tägliche Bruttolohn: regelmäßiger Bruttolohn des letzten Kalendermonats / 30. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld etc.) werden anteilig hinzugerechnet. Beitragsbemessungsgrenze der KV (2026: 5.512,50 €/Mon.) ist die Obergrenze.

Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?

Das gesetzliche Maximum beträgt 70 % der KV-Beitragsbemessungsgrenze / 30: 70 % × 5.512,50 € / 30 = 128,63 €/Tag (netto vor SV-Abzügen).

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Krankengeld abgezogen?

Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG, Progressionsvorbehalt). Aber: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (ca. 1,7–2,2 %) werden abgezogen — ca. 12–13 % Gesamtabzug. KV/PV-Beiträge fallen nicht an.

Gilt die 90 %-Netto-Grenze auch bei Gehaltserhöhungen kurz vor der AU?

Maßgeblich ist der Lohn im letzten Kalendermonat vor AU-Beginn. Eine Gehaltserhöhung kurz davor erhöht also das Regelentgelt — und damit potenziell das Krankengeld. Sonderzahlungen des letzten Jahres werden anteilig berücksichtigt (1/12 pro Monat).

Weitere Krankengeld-Rechner

Krankengeld Höhe Rechner § 47 SGB V 2026 | RuleCalc | RuleCalc