Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Geben Sie Haushaltsgröße, Mietenstufe und Einkommen ein — wir berechnen die anrechenbare Miete und geben einen Anspruchshinweis.
Rechtsgrundlage
- § 14 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder — Grundlage der Wohngeldberechnung
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
Höchstbeträge für Miete — nach Haushaltsmitgliedern und Mietenstufe
Gültig ab: 1. 1. 2023
Wohngeld 2026 — § 14 WoGG: Haushaltsmitglieder, Mietenstufen und Reform
Wohngeld: staatlicher Mietzuschuss für einkommensschwache Haushalte
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Es ist keine Sozialhilfe, sondern ein Rechtsanspruch für alle, die die Voraussetzungen erfüllen (§ 1 WoGG). Die WoGG-Reform ab 01.01.2023 hat die Leistungen massiv ausgeweitet — der Kreis der Berechtigten hat sich mehr als verdreifacht.
Haushaltsmitglieder: wer zählt mit?
Nach § 14 WoGG zählen alle Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben und wohngeldrechtlich zum Haushalt gehören. Dazu zählen: Ehepartner/Lebenspartner, Kinder (auch volljährige, solange sie keine eigene Wohnung haben), Eltern und Schwiegereltern, die im Haushalt leben. Nicht berücksichtigt werden Personen, die Bürgergeld (ALG II) oder Grundsicherung beziehen — für diese Personen wird kein Wohngeld, sondern Unterkunftskosten im Rahmen des Bürgergeldes gewährt.
Mietenstufen: regionale Differenzierung
Die 7 Mietenstufen (§ 12 WoGG i.V.m. Anlage 1) bilden das regionale Mietpreisgefälle ab. Stufe 1 gilt für die günstigsten ländlichen Gemeinden, Stufe 7 für München, Hamburg und andere Hochpreisstandorte. Innerhalb einer Mietenstufe gelten einheitliche Miethöchstbeträge, unabhängig von der genauen Adresse.
Miethöchstbeträge: Deckelung für die Wohngeldformel
Für jeden Haushalt gilt ein Miethöchstbetrag (§ 12 WoGG), der von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe abhängt. Liegt die tatsächliche Miete darunter, wird sie vollständig berücksichtigt. Übersteigt sie den Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag in die Wohngeldformel eingesetzt. Das schränkt den Wohngeldanspruch in Hochpreisregionen ein, verhindert aber nicht die Leistung insgesamt.
Häufige Fragen zum Wohngeld
Was sind Haushaltsmitglieder im Sinne des WoGG?
Haushaltsmitglieder nach § 14 WoGG sind alle Personen, die die Wohnung gemeinsam bewohnen und im Wohngeldantrag berücksichtigt werden: Antragsteller, Ehegatte/Lebenspartner, Kinder, Eltern und weitere Verwandte, soweit sie in der Wohnung wohnen und wirtschaftlich nicht selbstständig sind.
Was ist die Mietenstufe und wie finde ich meine?
Die Mietenstufe (1–7) klassifiziert die Gemeinde nach dem regionalen Mietpreisniveau. Stufe 1 gilt für günstige ländliche Regionen, Stufe 7 für die teuersten Großstädte (München, Hamburg). Die Mietenstufe der eigenen Gemeinde ist in Anlage 1 zum WoGG festgelegt oder beim Wohngeldamt erfragbar.
Warum wird beim Wohngeld die Miete gekappt?
Der Miethöchstbetrag nach § 12 WoGG verhindert, dass übermäßig hohe Mieten vollständig durch staatliche Transfers finanziert werden. Nur der Teil der Miete bis zum Höchstbetrag wird in die Wohngeldformel eingerechnet. Miete darüber geht zulasten des Haushalts.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann beantragen, wer Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist, kein anderes bedarfsdeckendes Wohngeld-Äquivalent erhält (kein ALG II/Bürgergeld, keine Grundsicherung) und dessen Gesamteinkommen die einkommensabhängige Wohngeldgrenze nicht überschreitet.
Was hat die WoGG-Reform 2023 geändert?
Die Wohngeldreform ab 01.01.2023 hat die Leistungen massiv erhöht: Die Haushaltszahl der Berechtigten stieg von ca. 600.000 auf über 2 Millionen. Sowohl die Miethöchstbeträge als auch die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben. Außerdem gibt es einen Klimabonus (+0,40 €/qm) für energieeffiziente Gebäude.