Wie hoch ist der Miethöchstbetrag für Ihr Wohngeld? WoGG-Tabelle 2023 — nach Haushaltsgröße und Mietenstufe. Mit geschätztem Wohngeldbetrag.
Rechtsgrundlage
- § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
Höchstbeträge für Miete und Belastung — nach Haushaltsmitgliedern und Mietenstufe
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 19 Wohngeldgesetz (WoGG) ↗
Wohngeldformel — W = M × a − b × E
Gültig ab: 1. 1. 2023
Wohngeld Miethöchstbeträge 2026 — § 12 WoGG: Tabelle und Reform
Miethöchstbeträge: Grundlage der Wohngeldformel
Die Miethöchstbeträge nach § 12 WoGG sind eine der wichtigsten Grundlagen für die Wohngeldberechnung. Sie legen fest, welcher Mietbetrag maximal in die Wohngeldformel (§ 19 WoGG) einfließt. Liegt die tatsächliche Miete darunter, wird sie vollständig berücksichtigt — liegt sie darüber, nur bis zum Höchstbetrag.
WoGG-Tabelle 2023: stark erhöhte Höchstbeträge
Die WoGG-Reform ab 01.01.2023 hat die Miethöchstbeträge deutlich angehoben. Ein Beispiel: Ein 2-Personen-Haushalt in Mietenstufe 3 hatte bis 2022 einen Höchstbetrag von ca. 415 € — seit 2023 sind es 570 €. Diese Anhebung hat die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte von ca. 600.000 auf über 2 Millionen mehr als verdreifacht.
Mietenstufen 1 bis 7: regionale Differenzierung
Die 7 Mietenstufen spiegeln das regionale Mietpreisniveau wider: Stufe 1 für günstige ländliche Regionen (z. B. Teile von Sachsen, Thüringen), Stufe 7 für die teuersten Hochpreisstandorte (München, Hamburg, Frankfurt). Die vollständige Liste der Gemeinden je Mietenstufe findet sich in Anlage 1 zum WoGG.
Wohngeldformel: von der Miete zum Wohngeldbetrag
Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG lautet vereinfacht: W = M × a − b × E, wobei M die berücksichtigte Miete (min. Mindestmiete, max. Höchstbetrag), E das maßgebliche Gesamteinkommen und a, b Koeffizienten je nach Haushaltsgröße sind. Die Koeffizienten sind komplex und werden durch Verwaltungsvorschriften festgelegt. Für eine exakte Berechnung sollte das Wohngeldamt der Gemeinde kontaktiert werden.
Häufige Fragen zu Miethöchstbeträgen beim Wohngeld
Was sind die Miethöchstbeträge beim Wohngeld?
Die Miethöchstbeträge nach § 12 WoGG begrenzen die in die Wohngeldformel eingehende Miete. Für einen 2-Personen-Haushalt in Mietenstufe 3 beträgt der Höchstbetrag z. B. 570 €/Monat. Eine höhere tatsächliche Miete wird nur bis zu diesem Betrag berücksichtigt.
Was ist die Wohngeldformel nach § 19 WoGG?
Die Wohngeldformel lautet vereinfacht: W = M × a − b × E, wobei M die berücksichtigte Miete, E das maßgebliche Gesamteinkommen, a und b Koeffizienten je nach Haushalts- und Einkommensgruppe sind. Die Formel ist komplex — eine exakte Berechnung sollte das Wohngeldamt vornehmen.
Wie wurden die Miethöchstbeträge durch die WoGG-Reform 2023 verändert?
Die WoGG-Reform 2023 hat die Miethöchstbeträge erheblich angehoben — in vielen Mietenstufen um 30–50 % gegenüber dem Vorjahr. Damit wurden deutlich mehr Haushalte förderfähig, da zuvor die Höchstbeträge weit unter den tatsächlichen Marktmieten lagen.
Was ist der Klimabonus beim Wohngeld?
Seit der WoGG-Reform 2023 gibt es einen Klimabonus: Haushalte in Gebäuden mit besonders niedriger Energieklasse (A+ bis B) erhalten einen Zuschlag von 40 Cent/qm Wohnfläche. Dies fördert energieeffizientes Wohnen und soll steigende Heizkosten bei schlechter gedämmten Häusern kompensieren.
Wann lohnt sich ein Wohngeldantrag?
Ein Wohngeldantrag lohnt sich generell, wenn das Haushaltseinkommen nur moderat über den Einkommensgrenzen liegt — denn selbst bei überschrittenem Freibetrag kann noch Wohngeld bestehen. Im Zweifel sollte immer ein Antrag gestellt werden — die Wohngeldstelle prüft kostenlos, ob ein Anspruch besteht.