Berechnen Sie Zinsen auf Basis des aktuellen Basiszinssatzes nach § 247 BGB — 1,27 % p.a. seit dem 1. Januar 2026. Für Verbraucher gilt Basiszins + 5 % (= 6,27 %), für Unternehmer Basiszins + 9 % (= 10,27 %). Tagesgenau für Verzugszinsen nach § 288 BGB.
Rechtsgrundlage
- § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Basiszinssatz — 1,27 % seit 01.01.2026, halbjährlich angepasst
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Verzugszinsen — Verbraucher: Basiszins + 5 %, Unternehmer: Basiszins + 9 %
Gültig ab: 1. 5. 2000
Kurz zum Thema
Der Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist einer der wichtigsten Referenzzinssätze im deutschen Zivilrecht. Er bildet die variable Grundlage für zahlreiche gesetzliche Zinsregelungen — allen voran die Verzugszinsen nach § 288 BGB, aber auch für Prozesszinsen (§ 291 BGB), Fälligkeitszinsen und sonstige gesetzliche Zinsansprüche.
Aktueller Wert und Entwicklung
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,27 % p.a. Er wird halbjährlich angepasst — zum 1. Januar und 1. Juli. Die Deutsche Bundesbank berechnet den neuen Wert auf Grundlage der Leitzinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger. Maßgeblich ist der Basiszinssatz, der zu Beginn des Halbjahres gilt, in dem der relevante Zeitpunkt liegt.
Bedeutung für Verzugszinsen
Die Verzugszinsen nach § 288 BGB werden als Aufschlag auf den Basiszinssatz berechnet. Für Verbraucher gilt ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten — der aktuelle Verzugszins beträgt somit 6,27 % p.a. Im unternehmerischen Geschäft gilt ein höherer Aufschlag von 9 Prozentpunkten, was 10,27 % p.a. ergibt. Dieser erhöhte Satz soll den schnelleren Zahlungsverkehr im Handelsverkehr fördern und Schuldner zu zügiger Zahlung anhalten.
Berechnung tagesgenau
Zinsen auf Grundlage des Basiszinssatzes werden tagesgenau berechnet nach der Formel: Hauptforderung × Zinssatz × (Anzahl Verzugstage / 365). Die Berechnung beginnt ab dem Tag, an dem der Schuldner in Verzug gerät — in der Regel nach Fälligkeit und Mahnung oder bei kalendarisch bestimmter Zahlungsfrist auch ohne Mahnung (§ 286 BGB). Der Rechner ermöglicht die exakte Berechnung für jeden beliebigen Zeitraum.
Häufig gestellte Fragen zum Basiszinssatz
Was ist der Basiszinssatz und wer legt ihn fest?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein gesetzlicher Referenzzins, der die Geldmarktsituation widerspiegelt. Er wird von der Deutschen Bundesbank auf Grundlage der Leitzinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank halbjährlich festgelegt — zum 1. Januar und 1. Juli. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,27 % p.a.
Wann wird der Basiszinssatz angepasst?
Die Anpassung erfolgt zweimal jährlich: zum 1. Januar und 1. Juli. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den neuen Wert. Maßgeblich ist der Basiszins, der zu Beginn des jeweiligen Halbjahres gilt, in dem der Fälligkeitstermin liegt.
Wie hoch sind die Verzugszinsen für Verbraucher?
Für Verbraucher gilt nach § 288 Abs. 1 BGB ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei einem Basiszinssatz von 1,27 % ergibt das 6,27 % p.a. Der Verzugszins wird tagesgenau berechnet: Hauptforderung × Zinssatz × (Tage / 365).
Wie hoch sind die Verzugszinsen für Unternehmer?
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt nach § 288 Abs. 2 BGB ein höherer Aufschlag von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das ergibt aktuell 10,27 % p.a. Dieser erhöhte Satz gilt für Geldschulden bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Basiszinssatz und Leitzins?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein nationaler Referenzzins für Verzugszinsen und andere gesetzliche Berechnungen. Der Leitzins wird von der EZB festgelegt und beeinflusst die Kreditkosten im Euroraum. Der Basiszinssatz orientiert sich am Leitzins, ist aber ein eigenständiger rechtlicher Begriff und wird konkret für Rechtsfolgen in Millionen von Verträgen und Urteilen verwendet.