§ 488 BGB

Darlehen Zinsen berechnen: § 488 BGB — Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen oder endfälliges Darlehen. Monatliche Rate, Zinsen gesamt, Gesamtrückzahlung 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Darlehensvertrag 2026 — § 488 BGB: Zinsen und Rate berechnen

Darlehensvertrag nach § 488 BGB

§ 488 BGB regelt die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung; der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und gibt das Kapital bei Fälligkeit zurück (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zinslose Darlehen sind möglich — § 488 regelt beide Varianten.

Drei Darlehenstypen im Vergleich

Annuitätendarlehen: Konstante monatliche Rate (beliebteste Variante für Immobilienfinanzierung).Tilgungsdarlehen: Konstante Tilgungsrate, die Zinsen sinken mit dem Restkapital — ideal, wenn anfänglich hohe Tilgung gewünscht ist.Endfälliges Darlehen: Nur Zinsen laufend, Kapital am Ende zurück — oft kombiniert mit Kapitallebensversicherungen oder Festgeldanlagen.

Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Ein wichtiges Verbraucherrecht: § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gibt dem Darlehensnehmer bei Festzinsdarlehen ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Laufzeit — auch bei 20- oder 30-jährigen Laufzeiten. Nach Ablauf der Zinsbindung besteht nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB ein sofortiges Kündigungsrecht.

Verbraucherdarlehen — besondere Schutzvorschriften

Für Verbraucherdarlehen (§ 491 ff. BGB) gelten erhöhte Anforderungen: Schriftform, Pflichtangaben (Effektivzins, Gesamtbetrag, § 492 BGB), 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 495 BGB) und begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB). Verstöße führen nach § 494 BGB zu Sanktionen (z. B. Zinssatz sinkt auf gesetzlichen Zinssatz von 4 %).

Zinsen richtig berechnen

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Häufige Fragen zum Darlehensvertrag

Was regelt § 488 BGB beim Darlehen?

§ 488 Abs. 1 BGB definiert die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag: Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den vereinbarten Zins zu zahlen und den geschuldeten Betrag bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Zinslose Darlehen sind nach § 488 BGB möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen?

Annuitätendarlehen: Konstante monatliche Rate, die sich aus Zinsen + Tilgung zusammensetzt. Zu Beginn überwiegt der Zinsanteil, gegen Ende die Tilgung. Tilgungsdarlehen: Konstante Tilgungsrate, die Zinsen sinken mit dem Restkapital. Die Gesamtrate ist am Anfang höher und nimmt ab. Endfälliges Darlehen: Nur Zinsen laufend, volle Tilgung am Ende.

Kann ich ein Festzinsdarlehen vorzeitig kündigen?

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Bei Festzinsdarlehen mit einer Laufzeit über 10 Jahre kann der Darlehensnehmer nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen — unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Bei variabel verzinslichen Darlehen gilt § 489 Abs. 2 BGB: Jederzeit mit 3 Monaten Frist. Vorzeitige Kündigung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen (§ 502 BGB für Verbraucherkredite).

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

§ 502 BGB (Verbraucherdarlehen) und allgemein bei gewerblichen Darlehen: Wird ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt, kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsertrag verlangen. Bei Verbraucherdarlehen nach § 502 BGB ist die Entschädigung auf 1 % (Restlaufzeit > 12 Monate) oder 0,5 % (Restlaufzeit ≤ 12 Monate) des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt.

Welcher Zinssatz gilt, wenn kein Zins vereinbart wurde?

§ 246 BGB: Ist ein Zinssatz vereinbart, gilt dieser. Ohne Vereinbarung gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 % p. a. (§ 246 BGB) für Geldforderungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 BGB) ist ein Zinssatz Pflichtangabe — fehlt er, ist der Darlehensvertrag nach § 494 Abs. 2 BGB auf bestimmte Weise angepasst. Im Handelsverkehr gilt der Basiszinssatz (§ 247 BGB).

Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins (nach § 6 PAngV) berücksichtigt alle Kosten des Kredits — Nominalzins plus Nebenkosten (Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.). Da Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite durch BGH-Rechtsprechung als unzulässig erklärt wurden (BGH 2014), entspricht der Effektivzins bei normalen Bankdarlehen heute meist dem Nominalzins. Unser Rechner zeigt den Nominalzinssatz als vereinfachten Effektivzins.

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