Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und wählen Sie Einzel- oder Zusammenveranlagung — der Rechner zeigt Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Einkommensteuerrechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) ↗
Solidaritätszuschlag — Freigrenze und Milderungszone
Gültig ab: 1. 1. 2026
Einkommensteuer in Deutschland: Tarif, Soli und Veranlagung
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Rechtsgrundlage bildet das Einkommensteuergesetz (EStG), das sieben Einkunftsarten erfasst: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Steuerschuld berechnet sich nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen.
Der Einkommensteuertarif 2026
Der Tarif 2026 gliedert sich in fünf Zonen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Steuer an — dieser Betrag sichert das steuerliche Existenzminimum. In der zweiten Zone (12.349 bis 17.005 Euro) steigt der Grenzsteuersatz linear-progressiv von 14 auf 24 Prozent. Die dritte Zone (17.006 bis 68.412 Euro) verläuft von 24 bis 42 Prozent. Ab 68.413 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für Einkommen über 277.825 Euro greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent. Die Formeln sind in § 32a Abs. 1 EStG mathematisch exakt definiert.
Ehegattensplitting (§ 32a Abs. 5 EStG)
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Zusammenveranlagung wählen. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer nach dem Grundtarif berechnet und dann verdoppelt. Der Vorteil des Splittings ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind. Bei gleichem Einkommen beider Partner bringt das Splitting keinen Vorteil. Die effektive Verdoppelung aller Tarifgrenzen führt dazu, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem gemeinsamen Einkommen von 136.824 Euro greift (statt 68.412 Euro bei Einzelveranlagung).
Solidaritätszuschlag seit 2021
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 18.130 Euro Einkommensteuer (bei Einzelveranlagung). Liegt die Steuer darunter, entfällt der Soli komplett. In einer Milderungszone wird er schrittweise auf den vollen Satz angehoben. Dadurch zahlen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für Besserverdiener und Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) bleibt er jedoch weiterhin in voller Höhe bestehen.
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welcher Anteil des gesamten Einkommens als Steuer abgeführt wird. Bei 50.000 Euro zvE liegt er z.B. bei etwa 22 Prozent. Der Grenzsteuersatz beschreibt, wie stark der nächste hinzuverdiente Euro besteuert wird — bei 50.000 Euro liegt er bei rund 37 Prozent. Beide Kennzahlen sind für finanzielle Entscheidungen wichtig: Der Durchschnittssatz zeigt die tatsächliche Steuerlast, der Grenzsatz die Mehrbelastung bei Einkommenserhöhungen. Bei der Fünftelregelung für Abfindungen (§ 34 EStG) kann die Differenz zwischen beiden Sätzen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es ergibt sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Freibeträgen (Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag) und weiterer Abzüge. Das zvE steht im Steuerbescheid oder kann aus der Lohnsteuerbescheinigung näherungsweise ermittelt werden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 Euro für Einzelveranlagung und 24.696 Euro für Zusammenveranlagung (Splitting). Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt komplett steuerfrei. Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum und wird regelmäßig an die Inflation angepasst.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif?
Der Grundtarif gilt bei Einzelveranlagung (Ledige, Geschiedene). Der Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) gilt bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Beim Splitting wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das führt zu einer niedrigeren Steuerlast, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 18.130 Euro Einkommensteuer (36.260 Euro bei Zusammenveranlagung). Liegt die ESt unter dieser Grenze, entfällt der Soli komplett. In einer Milderungszone darüber wird der Soli schrittweise bis zum vollen Satz angehoben (20 % des Betrags über der Freigrenze, maximal 5,5 % der ESt). Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr.
Was ist der Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz der nächste hinzuverdiente Euro besteuert wird. Er liegt in Deutschland zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 45 Prozent (Reichensteuersatz). Der Grenzsteuersatz ist wichtig für wirtschaftliche Entscheidungen — z.B. ob sich Überstunden oder eine Gehaltserhöhung lohnen. Er ist immer höher als der Durchschnittssteuersatz.
Wie funktioniert die Steuer-Progression?
Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Es gibt fünf Tarifzonen — vom steuerfreien Grundfreibetrag über die Progressionszonen (14–42 %) bis zum Spitzen- (42 %) und Reichensteuersatz (45 %). Die Progression sorgt dafür, dass höhere Einkommen überproportional belastet werden. Ein häufiges Missverständnis: Der höhere Satz gilt nur für den Einkommensteil über der jeweiligen Grenze, nicht für das gesamte Einkommen.