Berechnen Sie die Kapitalertragsteuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne: Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer — mit Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (2026) und Freistellungsauftrag.
Rechtsgrundlage
- § 45a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 45a EStG — Bescheinigung der Kapitalertragsteuer: Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über einbehaltene KapESt
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 43a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 43a EStG — Abgeltungsteuer 25 % auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 20 Abs. 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Einzelveranlagung), 2.000 € (Zusammenveranlagung) seit 2023
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kapitalertragsteuer 2026 — § 45a EStG: 25 % Abgeltungsteuer mit Pauschbetrag
Kapitalertragsteuer-Bescheinigung nach § 45a EStG
§ 45a EStG verpflichtet Banken und andere Schuldner von Kapitalerträgen, dem Gläubiger eine Bescheinigung über einbehaltene Kapitalertragsteuer auszustellen. Diese Bescheinigung ist Grundlage für die Einkommensteuererklärung und wird benötigt, wenn die einbehaltene Abgeltungsteuer angerechnet oder eine Günstigerprüfung beantragt werden soll.
Abgeltungsteuer 25 % nach § 43a EStG
§ 43a EStG: Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % auf Kapitalerträge — Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 %). Die Bank führt diese Steuer direkt ab, sodass für die meisten Anleger keine weitere steuerliche Behandlung erforderlich ist (Abgeltungswirkung).
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € seit 2023
§ 20 Abs. 9 EStG: Der Sparer-Pauschbetrag wurde 2023 von 801 € auf 1.000 € angehoben (2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Um den Pauschbetrag zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden — andernfalls behält die Bank die volle Abgeltungsteuer ein und der Anleger muss sich den zu viel gezahlten Betrag über die Steuererklärung zurückfordern.
Günstigerprüfung für Geringverdiener
§ 32d Abs. 6 EStG: Liegt der individuelle Steuersatz unter 25 %, lohnt sich ein Antrag auf Günstigerprüfung: Das Finanzamt besteuert dann die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und erstattet die Differenz. Rentner mit niedrigem Einkommen oder Personen unterhalb des Grundfreibetrags sollten dies prüfen.
Kirchensteuer-Abfuhr automatisch ab 2015
Seit 2015 fragen Banken das Kirchensteuermerkmal automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führen Kirchensteuer direkt ab. Kirchenmitglieder können einen Sperrvermerk setzen — dann wird keine automatische Abfuhr vorgenommen, aber es entsteht eine Nachentrichtungspflicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer § 45a EStG
Was ist die Kapitalertragsteuer-Bescheinigung nach § 45a EStG?
§ 45a EStG verpflichtet Banken und Wertpapierdienstleister (als Schuldner der Kapitalerträge), dem Kapitalanleger eine Bescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer auszustellen. Diese Bescheinigung wird für die Einkommensteuererklärung benötigt, um die bereits gezahlte Abgeltungsteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen — z.B. bei Günstigerprüfung oder Kirchensteuernachversteuerung.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
§ 20 Abs. 9 EStG: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 € pro Jahr (Einzelveranlagung) und 2.000 € bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren. Er wurde von 801 €/1.602 € angehoben. Der Pauschbetrag wird durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank aktiviert. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei.
Für wen gilt die Abgeltungsteuer?
§ 43a EStG: Die Abgeltungsteuer von 25 % gilt für alle inländischen Kapitalerträge natürlicher Personen: Dividenden, Zinsen (Tagesgeldzinsen, Anleihen), realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fonds. Die Abgeltungswirkung tritt ein, wenn die Bank die Steuer einbehält — der Kapitalanleger muss diese Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben (es sei denn, es gibt gute Gründe für eine freiwillige Veranlagung).
Was ist die Günstigerprüfung?
§ 32d Abs. 6 EStG: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann der Steuerpflichtige eine Veranlagung der Kapitalerträge beantragen (Günstigerprüfung). Das Finanzamt besteuert dann die Kapitalerträge mit dem günstigeren persönlichen Steuersatz und erstattet die Differenz zur Abgeltungsteuer. Dies ist besonders für Rentner oder Geringverdiener interessant.
Wann muss Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt werden?
Kirchenmitglieder zahlen auf die Abgeltungsteuer zusätzlich Kirchensteuer (8 % in Bayern/BaWü, 9 % in anderen Bundesländern). Die Bank fragt das Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führt es automatisch ab — wenn das Kirchensteuermerkmal gespeichert ist. Alternativ kann die Kirchensteuer auf Kapitalerträge per Einkommensteuererklärung nachentrichtet werden.
Kann der Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufgeteilt werden?
§ 44a EStG: Ja — der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken und Kapitalgesellschaften aufgeteilt werden, solange der Gesamtbetrag 1.000 € (Einzel) oder 2.000 € (gemeinsam) nicht übersteigt. Banken übermitteln die gewährten Freistellungsbeträge elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Wichtig: Bei Überschreitung des Gesamtbetrags entsteht eine Steuernachzahlungspflicht.