Berechnen Sie Ihre abzugsfähigen Reisekosten nach § 9 Abs. 4a EStG: Verpflegungspauschalen 14 €/28 €, Kfz-Pauschale 0,30 €/km und Übernachtung 20 € pauschal.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 4a EStG — Werbungskosten: Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit (EStG) ↗
§ 9 Abs. 4a EStG: Verpflegungspauschalen — 28 € bei >24h, 14 € bei >8h oder An-/Abreisetag; kein Ansatz bei ≤8h
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG — Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (EStG) ↗
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG: Km-Pauschale 0,30 € pro km für Kfz (ab 21. km: 0,38 € bei ÖPNV-Abo-Inhaber)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Reisekosten bei Auswärtstätigkeit — § 9 Abs. 4a EStG 2026
§ 9 Abs. 4a EStG — Reisekostenabzug bei Auswärtstätigkeit 2026
Wer beruflich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs ist, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten abziehen. § 9 Abs. 4a EStG regelt die steuerlich anerkannten Verpflegungspauschalen, die km-Pauschale für Kfz sowie die Übernachtungspauschale.
Verpflegungspauschalen 2026
Die Verpflegungspauschalen sind gesetzlich festgelegt und gelten für Inlandsreisen:
- 28 € pro Tag bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- 14 € pro Tag bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise
- 0 € bei einer Abwesenheit von bis zu 8 Stunden
Die Pauschalen können nicht durch den Nachweis höherer Verpflegungskosten erhöht werden. Werden sie vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet, entfällt der Werbungskostenabzug in entsprechender Höhe.
Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit
Für die Nutzung des privaten Kfz gilt eine Km-Pauschale von 0,30 € je Kilometer (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG). Im Unterschied zur Entfernungspauschale werden alle tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt — also sowohl Hin- als auch Rückfahrt. Bei ÖPNV-Nutzung sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.
Übernachtungskosten
Ohne Beleg können Arbeitnehmer eine Übernachtungspauschale von 20 € pro Nacht ansetzen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG). Liegen tatsächliche höhere Kosten vor (Hotelbeleg), sind diese in voller Höhe abziehbar, sofern sie angemessen sind. Selbstständige können keine Übernachtungspauschale nutzen — für sie gelten nur tatsächliche Kosten.
Arbeitgebererstattung und Werbungskostenabzug
Erstattet der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG), mindert sich der Werbungskostenabzug. Deckt die Erstattung die Pauschalen nicht vollständig, kann der Differenzbetrag als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Systematik stellt sicher, dass kein doppelter Steuervorteil entsteht.
Häufige Fragen zu Reisekosten § 9 Abs. 4a EStG
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
Die Verpflegungspauschalen für 2026 nach § 9 Abs. 4a EStG betragen: 28 € bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden, 14 € bei mehr als 8 bis 24 Stunden sowie am An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise. Bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden gibt es keine Verpflegungspauschale. Diese Beträge gelten für Inlandsreisen; für das Ausland gibt es eigene Länderpauschalen.
Wie hoch ist die Km-Pauschale für das Kfz bei Auswärtstätigkeit?
Die Km-Pauschale beträgt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Im Gegensatz zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) wird bei Auswärtstätigkeit jeder gefahrene Kilometer (auch Rückfahrt) berücksichtigt, nicht nur die einfache Strecke.
Was gilt für Übernachtungskosten bei Dienstreisen?
Übernachtungskosten können bei Auswärtstätigkeit ohne Nachweis mit einer Pauschale von 20 € pro Nacht (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) als Werbungskosten abgezogen werden. Alternativ sind tatsächliche Kosten mit Hotelbeleg absetzbar, sofern diese angemessen sind. Die 20 €-Pauschale gilt nur bei Arbeitnehmern — selbstständige Unternehmer haben keinen pauschalen Übernachtungsbetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Reisekosten und Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte?
Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) werden nur für die einfache Strecke mit 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €) angesetzt. Bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 4a EStG) werden hingegen alle tatsächlich gefahrenen Kilometer (hin und zurück) anerkannt. Außerdem entfällt bei Auswärtstätigkeit die Begrenzung auf eine Richtung — das ergibt in der Praxis oft höhere Abzüge.
Kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten?
Ja — der Arbeitgeber kann Reisekosten bis zur gesetzlichen Pauschalhöhe steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Bei Erstattung durch den Arbeitgeber mindert sich der Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers entsprechend. Überschreitet die Erstattung die Pauschalen, ist der Mehrbetrag beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Erstattet der Arbeitgeber weniger als die Pauschalen, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten geltend machen.
Was zählt als Auswärtstätigkeit im Sinne des § 9 Abs. 4a EStG?
Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wird (§ 9 Abs. 4a Satz 1 EStG). Typische Fälle: Dienstreisen zu Kunden, Fortbildungen außerhalb des Betriebs, Montagetätigkeiten. Nicht als Auswärtstätigkeit gilt der reguläre Weg zur ersten Tätigkeitsstätte — dafür gilt nur die Entfernungspauschale.