Gewerbesteuer 2026 berechnen: §§ 7, 11 GewStG — Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz. Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Rechtsgrundlage
- § 7 GewStG — Gewerbeertrag (GewStG) ↗
§ 7 GewStG: Gewerbeertrag = Gewinn (ESt/KSt-Gewinn) + Hinzurechnungen (§ 8) − Kürzungen (§ 9)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 11 GewStG — Steuermesszahl und Steuermessbetrag (GewStG) ↗
§ 11 Abs. 2 GewStG: Steuermesszahl 3,5 %; § 11 Abs. 1 Nr. 1: Freibetrag 24.500 € für nat. Personen
Gültig ab: 1. 1. 2008
- § 16 GewStG — Hebesatz (GewStG) ↗
§ 16 Abs. 4 GewStG: Mindesthebesatz 200 %; Gemeinden legen individuellen Hebesatz fest
Gültig ab: 1. 1. 2004
Gewerbesteuer 2026 — GewStG §§ 7, 11: Gewerbeertrag und Steuermesszahl
Gewerbesteuer 2026 — GewStG §§ 7, 11
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die jedes Unternehmen mit einem inländischen Gewerbebetrieb schuldet (§ 2 GewStG). Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG), Anwendung der Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und Multiplikation mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Gewerbeertrag — § 7 GewStG
Der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) knüpft an den ESt/KSt-Gewinn an, wird aber durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. Zinsen, Mieten) erhöht und durchKürzungen (§ 9 GewStG, z. B. Grundbesitz, Dividenden) gemindert. Der so ermittelte Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
Steuermesszahl 3,5 % — § 11 GewStG
Die Steuermesszahl beträgt seit 2008 einheitlich 3,5 % für alle Rechtsformen (§ 11 Abs. 2 GewStG). Vorher gab es gestaffelte Sätze. Das Produkt aus Gewerbeertrag und Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag, der dann mit dem Hebesatz multipliziert wird.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer bietet § 35 EStG eine wichtige Entlastung: Das 3,8-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Bei einem Hebesatz von bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuerbelastung dadurch weitgehend kompensiert.
Praxisbeispiel GmbH
Eine GmbH mit Gewinn 200.000 € und Hebesatz 450 % in Frankfurt: Gewerbeertrag 200.000 €, Steuermessbetrag 7.000 €, Gewerbesteuer 31.500 €. Effektiver GewSt-Satz: 15,75 %. Zusätzlich fallen KSt 15 % + SolZ 0,825 % an → Gesamtsteuerbelastung ca. 31 %.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Wie wird die Gewerbesteuer 2026 berechnet?
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz. Der Steuermessbetrag = Gewerbeertrag (nach Freibetrag) × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der Gewerbeertrag = Gewinn + § 8-Hinzurechnungen − § 9-Kürzungen. Beispiel: Gewinn 100.000 €, Freibetrag 24.500 € (nur EU/Personengesellschaft), nach Freibetrag 75.500 €, Steuermessbetrag 2.642,50 €, bei Hebesatz 400 % → GewSt 10.570 €.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer zahlen alle Unternehmen, die einen Gewerbebetrieb im Inland unterhalten (§ 2 GewStG). Das umfasst: GmbH, AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG, aber auch Einzelunternehmen und Freiberufler-GmbHs. Freie Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten) sind nicht gewerbesteuerpflichtig, solange sie selbst tätig sind und keine gewerbliche Struktur haben (§ 18 EStG).
Was sind Hinzurechnungen nach § 8 GewStG?
§ 8 GewStG ergänzt den ESt/KSt-Gewinn um bestimmte Finanzierungsaufwendungen: Zinsen 100 %, Miet- und Pachtanteile für bewegliche Wirtschaftsgüter 20 %, für unbewegliche 50 %, Lizenzen 25 %. Alle diese werden dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, allerdings nur soweit sie insgesamt 200.000 € übersteigen (§ 8 Nr. 1 Satz 2 GewStG — Finanzierungsanteil-Freibetrag).
Welcher Hebesatz gilt wo?
Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (§ 16 Abs. 1 GewStG), mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4). Typische Werte 2026: München 490 %, Frankfurt/Main 460 %, Hamburg 470 %, Berlin 410 %, Köln 475 %. Kleine Gemeinden nutzen oft niedrigere Sätze (teils 200–300 %) zur Unternehmensansiedlung. Der effektive GewSt-Satz ergibt sich als 3,5 % × Hebesatz.
Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?
§ 35 EStG erlaubt für natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags kann auf die ESt angerechnet werden — bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die GewSt damit praktisch vollständig kompensiert. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine solche Anrechnung.
Unterschied Einzelunternehmen vs. GmbH bei der Gewerbesteuer?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten den Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) und können die GewSt über § 35 EStG auf die ESt anrechnen. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag und haben keine Anrechnungsmöglichkeit. Dafür werden bei Kapitalgesellschaften Gehaltsauszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als Betriebsausgabe abgezogen (mindert den Gewerbeertrag).