§ 16a JVKostG

Berechnen Sie die Schlichtungsgebühren, die bei einer behördlichen Schlichtung nach § 16a JVKostG anfallen. Der Rechner zeigt die streitwertabhängigen Gebühren für Fluggastrechte-Schlichtungen (§ 57a LuftVG) und sonstige Verbraucherbeschwerden. Für Passagiere und Verbraucher ist die Schlichtung immer kostenlos — die Gebühren trägt die Airline oder das Unternehmen.

Justizverwaltungskosten Schlichtung Rechner

Schlichtungsgebühren nach § 16a JVKostG berechnen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2026-DE

Rechtsgrundlage

Schlichtungsgebühren nach JVKostG — Hintergründe und Gebührenstruktur

Das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) regelt die Gebühren für verschiedene Verwaltungsleistungen der Justiz. § 16a JVKostG betrifft speziell die Schlichtungsgebühren, die bei der behördlichen Verbraucherschlichtung anfallen. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit der Einführung der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) geschaffen, die insbesondere bei Fluggastrechte-Streitigkeiten nach EU-VO 261/2004 eine kostenlose Alternative zum Gerichtsverfahren bietet.

Gebührenstruktur nach Streitwert

Die Schlichtungsgebühren sind nach dem Streitwert gestaffelt und werden ausschließlich vom Unternehmen (Airline, Bahngesellschaft, Busunternehmen) getragen. Bei Fluggastrechte-Schlichtungen beginnen die Gebühren bei 30 € für Streitwerte bis 100 € und steigen auf maximal 400 € für Streitwerte über 5.000 €. Für sonstige Schlichtungen gelten leicht höhere Sätze: von 40 € (bis 100 € Streitwert) bis 500 € (über 5.000 €). Die Gebührenstaffelung berücksichtigt, dass bei höheren Streitwerten auch der Prüfaufwand der Schlichtungsstelle größer ist, die Gebühren aber im Verhältnis zum Streitwert moderat bleiben, um die Akzeptanz des Verfahrens nicht zu gefährden.

Fluggastrechte nach EU-VO 261/2004

Der häufigste Anwendungsfall der Schlichtung sind Fluggastrechte-Streitigkeiten. Die EU-Verordnung 261/2004 gewährt Passagieren Ausgleichszahlungen bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen und Nichtbeförderung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250 € bei Kurzstrecken (bis 1.500 km), 400 € bei Mittelstrecken (1.500–3.500 km innerhalb der EU) und 600 € bei Langstrecken (über 3.500 km). Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und ggf. Hotelübernachtung. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und unterbreitet einen Vorschlag, der in über 85% der Fälle von beiden Seiten akzeptiert wird.

Verfahrensablauf der Schlichtung

Der Schlichtungsantrag wird online bei der söp eingereicht. Voraussetzung ist, dass die Beschwerde zunächst beim Unternehmen eingereicht wurde und keine oder eine unbefriedigende Antwort erfolgte. Die Schlichtungsstelle fordert dann beide Parteien zur Stellungnahme auf, prüft den Sachverhalt und den Rechtsanspruch und erstellt einen Schlichtungsvorschlag. Das gesamte Verfahren dauert typischerweise 60 bis 90 Tage und ist für den Verbraucher vollständig kostenlos. Während des Verfahrens wird die Verjährung des Anspruchs gehemmt, sodass dem Verbraucher kein Nachteil entsteht, wenn er zunächst den Schlichtungsweg beschreitet.

Schlichtung vs. gerichtliches Verfahren

Die Schlichtung bietet gegenüber dem Gerichtsverfahren mehrere Vorteile: Sie ist kostenlos, schneller (60–90 Tage vs. 3–12 Monate), erfordert keinen Anwalt und ist niederschwellig zugänglich. Allerdings ist der Schlichtungsvorschlag nicht bindend — beide Parteien können ihn ablehnen. Beim Amtsgericht (zuständig bis 5.000 € Streitwert) besteht keine Anwaltspflicht, es fallen aber Gerichtskosten an, die im Falle des Obsiegens vom Gegner getragen werden. Für viele Verbraucher ist die Schlichtung der sinnvollere erste Schritt, bevor bei Ablehnung der Klageweg beschritten wird. Spezialisierte Fluggastrechte-Portale nutzen oft direkt den Klageweg, übernehmen aber auch das Prozesskostenrisiko für den Passagier.

Anwendungsbereich über Fluggastrechte hinaus

Die Schlichtungsstelle ist nicht nur für Fluggastrechte zuständig, sondern für den gesamten öffentlichen Personenverkehr: Fernbusreisen, Bahnfahrten (bei der söp oder direkt bei der Schlichtungsstelle für den Schienenverkehr) sowie Schiffsreisen. Auch hier gelten die gestaffelten Gebühren nach § 16a JVKostG. Bei Bahnreisen kommen häufig die EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 und bei Busreisen die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 zur Anwendung. Die Gebührenstruktur ist dabei identisch — nur die materielle Rechtsgrundlage für den Anspruch des Passagiers unterscheidet sich.

Häufig gestellte Fragen zu Schlichtungskosten

Was kostet die Schlichtung für Passagiere?

Für Passagiere und Verbraucher ist die Schlichtung bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) vollständig kostenlos. Die Schlichtungsgebühren nach § 16a JVKostG werden ausschließlich von der Airline oder dem Verkehrsunternehmen getragen. Dies soll den Zugang zum Rechtsschutz für Verbraucher erleichtern, insbesondere bei geringen Streitwerten, bei denen eine gerichtliche Klage unverhältnismäßig wäre.

Wie hoch sind die Schlichtungsgebühren für die Airline?

Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und sind in der Anlage zu § 16a JVKostG gestaffelt. Bei Fluggastrechten reichen sie von 30 € (Streitwert bis 100 €) bis 400 € (Streitwert über 5.000 €). Die häufigsten Fälle — Entschädigungen bei Verspätungen nach EU-VO 261/2004 — liegen typischerweise bei 250 € (Kurzstrecke), 400 € (Mittelstrecke) oder 600 € (Langstrecke), was zu Gebühren zwischen 60 € und 200 € führt.

Wann kann ich die Schlichtungsstelle anrufen?

Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Beschwerde zunächst direkt beim Unternehmen (z.B. Airline) eingereicht haben und entweder keine oder eine unbefriedigende Antwort erhalten haben. Die Frist beträgt in der Regel 2 Monate nach der Beschwerde beim Unternehmen. Der Schlichtungsantrag muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Flug gestellt werden. Die söp prüft dann den Fall und unterbreitet beiden Parteien einen Schlichtungsvorschlag.

Welche Fluggastrechte können geschlichtet werden?

Die Schlichtungsstelle behandelt Beschwerden nach EU-VO 261/2004: Ausgleichszahlungen bei Verspätungen ab 3 Stunden (250–600 € je nach Entfernung), Entschädigung bei Annullierung ohne rechtzeitige Benachrichtigung, Nichtbeförderung (Überbuchung), Herabstufung in eine niedrigere Beförderungsklasse sowie Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Hotel) bei langen Verspätungen. Auch Gepäckverlust nach dem Montrealer Übereinkommen kann geschlichtet werden.

Ist der Schlichtungsspruch bindend?

Der Schlichtungsvorschlag ist nicht rechtsverbindlich — beide Parteien können ihn ablehnen. In der Praxis akzeptieren jedoch über 85% der Airlines den Schlichtungsvorschlag der söp. Wenn Sie den Vorschlag ablehnen, steht Ihnen weiterhin der Klageweg vor dem Amtsgericht offen. Die Schlichtung hemmt die Verjährung, sodass Ihnen durch das Verfahren kein Rechtsverlust entsteht (§ 204 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen söp-Schlichtung und Klage?

Die söp-Schlichtung ist kostenlos, dauert typischerweise 60–90 Tage und erfordert keinen Anwalt. Eine Klage vor dem Amtsgericht kann 3–12 Monate dauern, verursacht Gerichtskosten (abhängig vom Streitwert) und ggf. Anwaltskosten. Allerdings ist ein Gerichtsurteil bindend, während der Schlichtungsvorschlag freiwillig ist. Für Streitwerte unter 5.000 € (Amtsgericht ohne Anwaltspflicht) kann die Schlichtung der schnellere und einfachere Weg sein.

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