§ 9a EStG

Vergleichen Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € mit Ihren tatsächlichen Werbungskosten. Bei Pendlerpauschale, Arbeitsmitteln, Fortbildung und Gewerkschaftsbeitrag über 1.230 € lohnt sich die Einzelabrechnung. § 9a EStG, gültig 2026.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag Rechner 2026

Pauschale 1.230 € oder tatsächliche Werbungskosten — was ist günstiger? (§ 9a EStG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist eine Vereinfachungsregelung im deutschen Steuerrecht, die jedem Arbeitnehmer automatisch zugutekommt, ohne dass Belege eingereicht werden müssen. Gemäß § 9a Nr. 1 EStG beträgt dieser Pauschbetrag seit 2023 jährlich 1.230 € und wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Er deckt pauschal typische berufliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und ähnliches ab.

Wann lohnt ein Einzelnachweis?

Die entscheidende Frage für Arbeitnehmer lautet: Übersteigen meine tatsächlichen Werbungskosten die Grenze von 1.230 €? Ist das der Fall, sollte unbedingt eine Steuererklärung eingereicht werden, um die Differenz über den Pauschbetrag hinaus steuerlich geltend zu machen. Besonders lohnend ist dies bei langen Arbeitswegen, häufigen Dienstreisen, teuren Arbeitsmitteln wie professionellen Computern oder Werkzeugen, Fortbildungskosten und regelmäßigen Gewerkschaftsbeiträgen. Der Steuervorteil ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Werbungskosten zum Pauschbetrag, multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.

Typische absetzbare Werbungskosten

Die Pendlerpauschale ist für viele Arbeitnehmer der größte einzelne Posten: 0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km (einfache Strecke), maximal 4.500 € pro Jahr. Arbeitsmittel bis 800 € netto (geringwertige Wirtschaftsgüter) können sofort abgesetzt werden, teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Fortbildungskosten sind in voller Höhe absetzbar, wenn sie der Erhaltung oder Verbesserung beruflicher Kenntnisse dienen. Gewerkschaftsbeiträge zählen ebenfalls zu den Werbungskosten und können vollständig geltend gemacht werden.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 weiterhin 1.230 € pro Jahr. Er wurde 2023 von 1.000 € auf 1.230 € angehoben und wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Werbungskosten?

Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 € liegen. Typische Posten: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge.

Was zählt zu den Werbungskosten?

Zu Werbungskosten gehören: Pendlerpauschale (0,30 € je km einfache Strecke, ab 21. km 0,38 €), Arbeitsmittel (Computer, Schreibtisch, Fachbücher), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungskosten und mehr.

Bekomme ich den Pauschbetrag auch ohne Steuererklärung?

Ja, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Eine Steuererklärung ist nur sinnvoll, wenn die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag übersteigen.

Können beide Ehegatten den Pauschbetrag nutzen?

Ja, jeder Arbeitnehmer erhält den Pauschbetrag einzeln. Bei Zusammenveranlagung können beide Eheleute je 1.230 € geltend machen, sofern beide Arbeitseinkommen erzielen.

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