Berechnen Sie Überstundenvergütung und Zuschläge und prüfen Sie das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit. Alle Werte für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ↗
Mitbestimmung bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Arbeitsvertrag — Vergütungspflicht und Mehrarbeit
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Mitbestimmung bei Überstunden
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten. Eines der praktisch bedeutsamsten ist das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Danach bestimmt der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit.
Was fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG?
Die Norm erfasst jede vorübergehende Abweichung von der betriebsüblichen Arbeitszeit — also sowohl Überstunden als auch Kurzarbeit. "Vorübergehend" bedeutet: keine dauerhafte Änderung der regulären Arbeitszeit, sondern ein zeitlich begrenzter Ausnahmefall. Dauerhaft erhöhte Arbeitszeiten fallen eher unter das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit).
Rechtsfolgen fehlender Zustimmung
Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden ohne die erforderliche Betriebsratszustimmung an, verletzt er das Mitbestimmungsrecht. Die Anordnung ist rechtswidrig, und Arbeitnehmer können die Leistung grundsätzlich verweigern. Der Betriebsrat kann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken. Wichtig: Trotz rechtswidriger Anordnung bleiben bereits geleistete Überstunden vergütungspflichtig.
Überstundenzuschläge im Überblick
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindest-Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Tarifverträge sehen häufig Zuschläge zwischen 15% und 50% vor. Die steuerrechtliche Behandlung ist komplex: Überstundenvergütungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, anders als Nacht- und Feiertagszuschläge (§ 3b EStG). Eine Ausnahme bilden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können.
Häufige Fragen zu Überstunden und Mitbestimmung
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Überstunden?
Ja. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Überstunden anordnen. Eine Ausnahme besteht nur bei dringenden Notfällen (§ 87 Abs. 2 BetrVG), bei denen keine Zeit für die Einholung der Zustimmung bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Mehrarbeit bezeichnet Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich (§ 3 ArbZG) hinaus. Beide Begriffe werden oft gleichgesetzt, sind rechtlich aber unterschiedlich: Überstunden richten sich nach dem Arbeitsvertrag, Mehrarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Für das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG sind beide Konstellationen relevant.
Muss jede einzelne Überstunde vom Betriebsrat genehmigt werden?
Nein. In der Praxis wird häufig eine Betriebsvereinbarung oder ein allgemeiner Rahmen geschaffen, innerhalb dessen Überstunden angeordnet werden können. Der Betriebsrat muss nicht jede einzelne Überstundenstunde separat genehmigen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht. Ohne Betriebsvereinbarung bedarf es hingegen der Zustimmung im Einzelfall.
Welche Zuschläge für Überstunden sind üblich?
Das Gesetz sieht keinen allgemeinen Mindest-Überstundenzuschlag vor. Höhe und Bestehen von Überstundenzuschlägen richten sich nach dem Tarifvertrag (falls anwendbar) oder dem Arbeitsvertrag. Übliche tarifvertragliche Überstundenzuschläge liegen zwischen 15% und 50% des Grundlohns. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann ein Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung nur den Grundlohn ohne Zuschlag verlangen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber Überstunden ohne Betriebsrat anordnet?
Ordnet der Arbeitgeber Überstunden ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats an, ist die Anordnung rechtswidrig. Der Arbeitnehmer ist nach herrschender Meinung nicht verpflichtet, diesen Überstunden Folge zu leisten (mit Ausnahme echter Notfälle). Der Betriebsrat kann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Trotz fehlendem Einverständnis bleibt der Vergütungsanspruch für tatsächlich geleistete Überstunden bestehen.
Können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen werden?
Ja. Überstunden müssen nicht zwingend finanziell vergütet werden — Arbeitnehmer und Arbeitgeber können stattdessen einen Freizeitausgleich (Zeitausgleich) vereinbaren. Viele Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sehen den Ausgleich durch Freizeit als bevorzugte Methode vor. Wird kein Freizeitausgleich möglich oder vereinbart, besteht Anspruch auf finanzielle Vergütung.