Berechnen Sie Ihre absetzbare Pendlerpauschale 2026: 0,30 € pro km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km. Inklusive Steuervorteil-Berechnung und ÖPNV-Vergleich.
Fahrtkosten Arbeit Rechner 2026
Pendlerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Entfernungspauschale — 0,30 € (erste 20 km), 0,38 € (ab 21. km)
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Erhöhte Entfernungspauschale ab 21. Kilometer
Gültig ab: 1. 1. 2022
Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten steuerlich absetzen
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist eine der wichtigsten steuerlichen Vergünstigungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie ermöglicht den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten — unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel.
Pauschalsätze 2026
Seit 2022 gilt eine gestaffelte Entfernungspauschale: Für die ersten 20 Kilometer werden 0,30 € je Entfernungskilometer angesetzt. Ab dem 21. Kilometer gilt die erhöhte Pauschale von 0,38 € je km. Diese Staffelung wurde eingeführt, um Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Der Abzug erfolgt nur für die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt).
Berechnung des Steuervorteils
Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen als Werbungskosten. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und einer Pendlerpauschale von 2.000 € ergibt sich ein Steuervorteil von ca. 600 € jährlich. Die Pauschale wirkt nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
ÖPNV-Nutzer: tatsächliche Kosten absetzbar
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann alternativ zur Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind. Das ist besonders in Ballungszentren mit teuren Monatstickets interessant. Seit 2023 hat das Deutschlandticket (49 €/Monat = 588 €/Jahr) für viele Pendler einen direkten Vergleich ermöglicht.
Homeoffice-Pauschale als Ergänzung
Für Arbeitstage im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage). Wer teils im Büro, teils zuhause arbeitet, muss die Tage sorgfältig aufteilen und nur tatsächliche Pendeltage für die Entfernungspauschale ansetzen.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Für die ersten 20 Entfernungskilometer gilt 0,30 € je km, ab dem 21. Kilometer gilt die erhöhte Pauschale von 0,38 € je km. Maßgeblich ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale kann für jeden Arbeitstag angesetzt werden, an dem der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gefahren ist.
Kann ich tatsächliche ÖPNV-Kosten absetzen?
Ja, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn diese höher als die Entfernungspauschale sind. Nachweise durch Fahrkarten, Jahresabo oder Monatskarte sind erforderlich. Der günstigere Betrag zwischen tatsächlichen Kosten und Entfernungspauschale wird automatisch berücksichtigt.
Was gilt für Homeoffice-Tage?
Für Homeoffice-Tage kann keine Entfernungspauschale angesetzt werden, da der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsstätte gefahren ist. Gleichzeitig kann jedoch die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr) in Anspruch genommen werden. Beide Pauschalen schließen sich für den gleichen Tag aus.
Gibt es eine maximale Pendlerpauschale?
Seit 2022 gibt es keine absolute Höchstgrenze mehr. Die Pendlerpauschale kann für alle Entfernungskilometer angesetzt werden — also auch für Pendler mit mehr als 100 km einfacher Entfernung. Die erhöhte Pauschale von 0,38 € gilt ab dem 21. Kilometer ohne Kilometerbegrenzung.
Was gilt für Motorrad und Fahrrad?
Motorrad- und Mofafahrer können dieselbe Entfernungspauschale wie PKW-Fahrer ansetzen (0,30 € / 0,38 €). Fahrradfahrer können ebenfalls die Entfernungspauschale geltend machen. Alternativ können für das Fahrrad die tatsächlichen Kosten (Anschaffung, Reparatur) angesetzt werden.
Wie berechne ich die kürzeste Straßenverbindung?
Maßgeblich ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine verkehrsgünstigere, aber längere Strecke kann ebenfalls angesetzt werden, wenn sie zeitlich deutlich kürzer ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Verwendung von Google Maps oder eines anderen Routenplaners.