Berechnen Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für das Jahr 2025. Grundfreibetrag 12.084 €, Soli-Freigrenze 18.130 €. Für alle 6 Steuerklassen und alle Bundesländer.
Lohnsteuer Rechner 2025
Lohnsteuer nach § 32a EStG 2025 (Grundfreibetrag 12.084 €)
Rechtsgrundlage
- § 39b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einbehaltung der Lohnsteuer 2025
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2025 — Grundfreibetrag 12.084 €
Gültig ab: 1. 1. 2025
Lohnsteuer 2025: Tarif, Grundfreibetrag und Steuerklassen
Der Lohnsteuer-Rechner 2025 berechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach dem offiziellen Einkommensteuertarif gemäß § 32a EStG 2025. Der Grundfreibetrag beträgt 12.084 € — damit bleibt ein höheres Einkommen steuerfrei als in den Vorjahren.
EStG Tarif 2025: Tarifzonen
Der Einkommensteuertarif 2025 ist in fünf Zonen gegliedert: Bis 12.084 € zvE: keine Steuer (Grundfreibetrag). Von 12.085 € bis 17.430 €: progressiv 14–24% (untere Proportionalzone). Von 17.431 € bis 68.480 €: progressiv 24–42% (mittlere Zone). Ab 68.481 € gilt der Spitzensteuersatz von 42%, ab 277.826 € der Reichensteuersatz von 45%.
Solidaritätszuschlag 2025
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag beträgt 2025 18.130 € Einkommensteuer — gegenüber 17.543 € im Vorjahr. In der Milderungszone (zwischen Freigrenze und ca. 20.000 € Steuer) steigt der Soli gleitend auf 5,5%. Wer weniger als ca. 73.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt 2025 keinen Soli.
Steuerklassen und ihr Einfluss
Die Steuerklasse bestimmt den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Klasse I gilt für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag von 4.260 €). Klasse III nutzt das Splittingverfahren (niedrigste Steuer), Klasse IV ist die Standard-Verheirateten-Klasse. Klasse V und VI führen zu höheren monatlichen Abzügen. Die Jahressteuer ist von der Steuerklasse unabhängig.
AN-Pauschbetrag und Werbungskosten 2025
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2025 wie im Vorjahr 1.230 €. Er wird automatisch berücksichtigt und mindert das zvE. Höhere tatsächliche Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale, Fortbildungskosten) können in der Steuererklärung anstelle des Pauschbetrags geltend gemacht werden.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer 2025
Was ist der Grundfreibetrag 2025?
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2025 insgesamt 12.084 €. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum und stieg gegenüber 2024 (11.604 €) um 480 €.
Wann fällt Solidaritätszuschlag 2025 an?
Seit 2021 zahlen nur noch ca. 10% der Steuerpflichtigen Soli. Die Freigrenze liegt 2025 bei 18.130 € Einkommensteuer — das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 73.000 €. Unterhalb dieser Grenze ist kein Soli zu zahlen.
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2025?
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern sind es 9%. Kirchensteuer ist nur von Kirchenmitgliedern zu zahlen und kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Was ist Steuerklasse III?
Steuerklasse III gilt für Verheiratete, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. In Klasse III wird die Lohnsteuer nach dem Splittingverfahren berechnet — das macht sie besonders günstig. Der andere Partner wird in Klasse V eingestuft, was dort zu höherer Lohnsteuer führt. In der gemeinsamen Jahreserklärung wird die Gesamtsteuer dann korrekt veranlagt.
Lohnt sich die Steuerklasse IV/IV oder III/V?
Kombination III/V spart dem Ehepaar monatlich Steuern, führt aber bei der Jahresveranlagung oft zu einer Nachzahlung. IV/IV ist fairer verteilt und führt selten zu Nachzahlungen. IV/IV mit Faktor berücksichtigt sogar das tatsächliche Gehaltsverhältnis beider Partner und vermeidet Nachzahlungen am effizientesten.
Was änderte sich 2025 gegenüber 2024 beim EStG-Tarif?
Der Grundfreibetrag stieg um 480 € auf 12.084 €. Die Tarifzone wurde leicht nach rechts verschoben (Abbau kalte Progression). Dadurch zahlen 2025 mehr Steuerpflichtige gar keine oder weniger Lohnsteuer als 2024. Die Soli-Freigrenze stieg von 17.543 € auf 18.130 €.