Berechnen Sie die monatliche Aufwendungsausgleich-Umlage für Ihr Unternehmen. Die Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) umfasst U1 (Krankheitskosten), U2 (Mutterschaftsleistungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage nach SGB III § 165).
AAG Umlage Rechner U1/U2/U3
Monatliche U1-, U2- und U3-Umlage nach AAG § 7 berechnen
Rechtsgrundlage
- § 7 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ↗
Aufbringung der Mittel — Umlagesatz U1 und U2
Gültig ab: 1. 1. 2006
- § 165 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Insolvenzgeld — Grundlage der U3-Umlage (0,06 % in 2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
AAG-Umlage 2026: U1, U2 und U3 für Arbeitgeber
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt, wie kleine und mittlere Arbeitgeber die finanziellen Belastungen durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und durch Mutterschaftsleistungen über ein Umlageverfahren ausgleichen. Ziel ist es, Kleinbetriebe nicht unverhältnismäßig zu belasten.
U1-Umlage: Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Die U1-Umlage betrifft ausschließlich Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1 AAG). Arbeitgeber zahlen einen prozentualen Beitrag auf das Bruttoentgelt und erhalten im Gegenzug bei Krankheit eines Mitarbeiters einen Teil des weitergezahlten Lohns erstattet. Die Erstattungsquote (40 %–80 %) bestimmt die Höhe des Umlagesatzes: Höhere Erstattung = höherer Satz.
U2-Umlage: Mutterschaftsleistungen
Die U2-Umlage gilt für alle Arbeitgeber ohne Größenbeschränkung (§ 1 Abs. 2 AAG). Sie erstattet den Arbeitgebern die Kosten für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das Entgelt während des Mutterschutzes (§ 14 MuSchG). Der Umlagesatz liegt je nach Kasse bei ca. 0,2 %–0,6 %.
U3-Umlage: Insolvenzgeldumlage
Die U3-Insolvenzgeldumlage finanziert das Insolvenzgeld nach §§ 165–172 SGB III. Im Falle einer Insolvenz erhalten Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Arbeitsentgelt aus dieser Umlage. Der Satz für 2026 beträgt einheitlich 0,06 %.
Umlagesätze und Krankenkassenwahl
Jede Krankenkasse legt ihre eigenen U1- und U2-Sätze fest. Das führt dazu, dass je nach Kassenzugehörigkeit der Mitarbeiter unterschiedliche Sätze anfallen. Arbeitgeber sollten die aktuellen Sätze ihrer Krankenkasse direkt erfragen oder auf deren Website prüfen.
Häufige Fragen zur AAG-Umlage
Was ist die AAG-Umlage?
Die AAG-Umlage (Aufwendungsausgleichsgesetz) ist ein Umlageverfahren, über das Arbeitgeber ihre Kosten für Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) erstattet bekommen. Die U3-Umlage finanziert das Insolvenzgeld nach SGB III § 165.
Wer muss die U1-Umlage zahlen?
Die U1-Umlage ist nur von Arbeitgebern mit bis zu 30 Arbeitnehmern zu zahlen (§ 1 Abs. 1 AAG). Größere Betriebe sind von der U1-Umlage ausgenommen, müssen aber weiterhin U2 und U3 abführen.
Wie hoch sind die Umlagesätze 2026?
Die Umlagesätze werden von den Krankenkassen festgelegt und variieren je nach Kasse. Typische Werte 2026: U1 zwischen 0,9 % und 3,9 %, U2 zwischen 0,19 % und 0,56 %, U3 (Insolvenzgeldumlage) einheitlich 0,06 % nach SGB III.
Wie wird die U1-Erstattung berechnet?
Bei U1 erstattet die Krankenkasse je nach gewähltem Erstattungssatz (40 %, 50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) den entsprechenden Anteil des weitergezahlten Bruttolohns. Höherer Erstattungssatz = höherer Umlagesatz.
Gibt es eine Freigrenze bei den Umlagen?
Eine allgemeine Freigrenze gibt es nicht. Die Umlage berechnet sich prozentual auf das gesamte umlagepflichtige Bruttoentgelt aller Mitarbeiter. Für geringfügig Beschäftigte gelten besondere Regelungen.